DBA-Kommentar
2024
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Artikel 31 Außerkrafttreten
I. Rechtsprechungsübersicht zum DBA-Brasilien
, BStBl 2003 II, S. 782
Gegenseitigkeitserfordernis beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren
II. Verwaltungsanweisungen zum DBA-Brasilien
- S 1301 - Brasilien 2 - VB 5, StEK DoppBest. Brasilien Nr. 2
Qualifizierte Tätigkeit i. S. d. Nr. 8 des Protokolls zum Abkommen, Hotelbetrieb als Tätigkeit i. S. d. Nr. 8 des Protokolls
FinMin Bayern v. , 33 - S 1979 - 59/3 - 26 5585
Vorrang des Abs. 2 des Protokolls zum DBA-Brasilien vor § 7 KapErhStG
- S 1979 - 5/83 - VB 5/S 1301 - Brasilien 6 - VB 5, StEK DoppBest. Brasilien Nr. 5
Steuerliche Behandlung von Freianteilen nach dem DBA-BrasilienS. 57
A.
Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:
In Brasilien:
Bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf Beträge, die vor Ablauf des Kalenderjahrs gezahlt oder überwiesen werden, in dem die Kündigung ausgesprochen wird;
Bei den anderen unter dieses Abkommen fallenden Steuern auf das Steuerjahr, das in dem Kalenderjahr beginnt, in dem die Kündigung ausgesprochen wird.
In Deutschland:
Bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf Beträge, die vor Ablauf des Kalenderjahrs gezahlt oder überwiesen ...
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