DBA-Kommentar
2022
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Artikel 3 Allgemeine Definitionen
Erläuterungen
Literatur: Govind, Besteuerung ausländischer Investoren in Indien, IStR 1995, 423; Grotherr, Besteuerung der deutsch-indischen Geschäftsbeziehungen auf der Grundlage des neuen DBA-Indien vom , IWB F. 6 Indien Gr. 2 S. 59; Kawatra, Tax Incentives in India and the Foreign Investor, Intertax 1997, 52; Müller, Unternehmensbesteuerung in Indien, IStR 1993, 462; Sauer, Joint Ventures und Lizenzverfahren in Indien, RIW 1995, 993; Schieber, Das Deutsch-Indische Doppelbesteuerungsabkommen – ein „Alt-Neu-Vergleich”, IStR 1997, 12.
1Entsprechend Art. 3 OECD-MA sind in Art. 3 einige allgemeine Bestimmungen, die für die Auslegung der im Abkommen verwendeten Ausdrücke notwendig sind, enthalten.
2Gegenüber Art. 3 OECD-MA weist Art. 3 des Abkommens folgende Übereinstimmungen und Abweichungen auf:
3Art. 3 Abs. 1 Buchst. a, b umschreibt den geographischen Anwendungsbereich des Abkommens, wobei der Bereich des Festlandsockels in Anlehnung an die Bestimmungen der UN-Seerechtskonvention (vgl. Art. 3 OECD-MA Rn. 60, 64) definiert wird.
4Art. 3 Abs. 1 Buchst. c erläutert den Ausdruck „Vertragsstaat”.
5Abweichend von Art. 3 Abs. 1 Buchst. a OECD-MA fallen unter den Ausdruck „Person” i. S. des Art. 3 Abs. 1 Buchst. d nicht die anderen Personenvereinigungen ...