Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2023

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 11 Zinsen

Claudia Rademacher-Gottwald, Portner (März 2009)

Erläuterungen

Portner

1Abs. 1 regelt, daß, dem OECD-MA entsprechend, Zinsen im Wohnsitzstaat besteuert werden.

2Nach Abs. 2 darf auch der Quellenstaat Zinsen besteuern. Dabei ist das Besteuerungsrecht auf 10 % des Bruttobetrages der Zinsen beschränkt, wenn der Empfänger eine Bank ist und die Anleihe eine Laufzeit von mehr als 7 Jahren hat. In allen anderen Fällen ist das Besteuerungsrecht des Quellenstaates – insoweit abweichend vom OECD-MA – auf 15 % des Bruttobetrages der Zinsen beschränkt.

3In Abs. 3 ist geregelt, daß der Quellenstaat Zinsen nicht besteuern darf, wenn die Zinsen der Regierung des anderen Staates, einem ihrer Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften, der Zentralbank oder einem Geldinstitut zufließen, das ganz im Eigentum der Regierung oder der Zentralbank steht. Nach Abs. 3 des Protokolls sind auch Zahlungen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Entwicklungsgesellschaft) mbH von der Besteuerung im Quellenstaat befreit.

4Die in Abs. 4 enthaltene Bestimmung des Begriffs „Zinsen” entspricht der Begriffsbestimmung des OECD-MA (Abs. 3), abgesehen davon, daß auch auf die Besteuerung im Quellenstaat Bezug genommen wird, Verspätun...

DBA-Kommentar

Erwerben Sie diesen Kommentar kostenpflichtig im Shop.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Buch enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen