DBA-Kommentar
2023
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Artikel 17 Künstler und Sportler
Erläuterungen
Literatur: Görl, Die freien Berufe im internationalen Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland, München 1983; Grotherr, Besteuerung der deutsch-indischen Geschäftsbeziehungen auf der Grundlage des neuen DBA-Indien vom , IWB F. 6 Indien Gr. 2, 59; Mody, Die deutsche Besteuerung international tätiger Künstler und Sportler, Baden-Baden 1994, zugl. Diss. Hamburg 1994; Schieber, Das Deutsch-Indische Doppelbesteuerungsabkommen – ein „Alt-Neu-Vergleich”, IStR 1997, 12; Vogel, K., Doppelbesteuerungsabkommen, Kommentar, 3. Aufl. München 1996.
I. Vergleich mit Art. 17 OECD-MA
1. Absatz 1
1Abs. 1 stimmt dem Regelungsgehalt nach mit Art. 17 OECD-MA überein. Der Wortlaut führt ausdrücklich den Vorrang vor Art. 7 an, was aber nur klarstellende Bedeutung hat (s. die Erläuterungen zu Art. 17 Abs. 1 OECD-MA, Rn. 15).
2. Absatz 2
2Art. 17 Abs. 2 ist sowohl dem Wortlaut wie dem Regelungsgehalt nach mit Art. 17 Abs. 2 OECD-MA identisch.
3. Kulturaustausch
3Abs. 3 enthält eine eigene Regelung für den Kulturaustausch, die an den Aufenthalt im anderen Vertragsstaat und eine Finanzierung dieses Aufenthaltes durch den Wohnsitzstaat anknüpft. Der Tätigkeitsstaat hat in diesen Fällen kein Besteuerungsrecht.
4; 5Einstweilen frei