Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 21 Andere Einkünfte

Claudia Rademacher-Gottwald, Fischer-Zernin (März 2009)

Erläuterungen

Fischer-Zernin

1Art. 21 Abs. 1 und 2 DBA-Pakistan entsprechen den Regelungen des OECD-MA; in Art. 21 Abs. 2 wird die Betriebsstättenregelung auch auf feste Einrichtungen Selbständiger (s. Art. 14) angewandt. In Art. 21 Abs. 3 gibt es eine Sonderregelung zu Lotteriegewinnen und Preisen. Der Staat, aus dem sie stammen, darf sie nach seinem innerstaatlichen Steuerrecht besteuern. Eine Doppelbesteuerung wird ggf. über Art. 22 ausgeglichen.

2Einstweilen frei

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