Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 27 Ausdehnung des Geltungsbereichs

Prof. Dr. Gerhard Kraft und, Prof. Dr. rer. pol. Cornelia Kraft, Gerhard Kraft (November 2017)

Erläuterungen

Gerhard Kraft
A. Allgemeines

1Gegenstand der Abkommensbestimmung des Art. 27 DBA-Frankreich ist die mögliche territoriale Erweiterung des Geltungsbereichs des DBA-Frankreich. Sie entspricht in etwa Art. 29 OECD-MA. Seit der ersten Fassung des DBA-Frankreich, also seit 1959, ist der Wortlaut unverändert. Er bezieht sich einseitig auf die französische Seite.

2Das DBA-Frankreich konkretisiert mithin den geografischen Anwendungsbereich, indem es bestimmte Gebiete ausdrücklich ein- bzw. ausschließt. So gilt es für das französische Mutterland und ausdrücklich auch für die überseeischen Departements (Guadeloupe, Französisch Guyana, Martinique, Réunion, Mayotte).

3Im Rahmen der Ausdehnung des räumlichen Geltungsbereichs im Jahre 1991 auf die neuen Bundesländer und auf das damalige Ostberlin wurde nicht auf Art. 27 DBA-Frankreich Bezug genommen. Diese Vorschrift ist also bisher nicht angewendet worden.

4In Art. 27 Abs. 1 DBA-Frankreich findet sich die materielle Regelung, wohingegen Abs. 2 das Verfahren regelt, durch das die Ausdehnung des Geltungsbereichs bewirkt wird. Art. 27 Abs. 3 DBA-Frankreich enthält eine Kündigungsregelung. Ar...

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