DBA-Kommentar
2022
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Artikel 14 Selbständige Arbeit
Erläuterungen
Literatur: Grotherr, Besteuerung der deutsch-indischen Geschäftsbeziehungen auf der Grundlage des neuen DBA-Indien vom , IWB F. 6 Indien Gr. 2 S. 59; Schieber, Das Deutsch-Indische Doppelbesteuerungsabkommen – ein „Alt-Neu-Vergleich”, IStR 1997, 12.
1Art. 14 regelt die Besteuerung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Das Besteuerungsrecht steht grundsätzlich dem Wohnsitzstaat zu, sofern nicht Einkünfte im anderen Vertragsstaat durch eine dort belegene feste Einrichtung (Art. 14 Abs. 1 Buchst. a) bzw. während einer bestimmten Aufenthaltsdauer (Art. 14 Abs. 1 Buchst. b) erzielt werden.
2Gegenüber dem alten DBA-Indien 1959/84 stellt die Neufassung eine Erweiterung dar, da das alte DBA-Indien 1959/84 nicht den Anknüpfungspunkt der festen Einrichtung kannte. Des weiteren wird die bisherige 183-Tage-Regelung durch eine 120-Tage-Regelung ersetzt.
3Art. 14 entspricht vom Regelungsgehalt, nicht aber vom Wortlaut her dem OECD-MA, und zwar in der für Entwicklungsländern häufiger anzutreffenden Form, die dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht auch in den Fällen zuweist, in denen zwar keine feste Einrichtung vorhanden ist, die natürliche Person sich aber sich im ander...