Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 29 Erstattung der Abzugsteuern

Prof. Dr. Adrian Cloer (Juni 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 29 DBA Polen ist eine eigenständige, abkommensrechtliche Erstattungsregelung für im Quellenstaat erhobene Abzugssteuern auf Dividenden (Art. 10 DBA Polen), Zinsen (Art. 11 DBA Polen), Lizenzen (Art. 12 DBA Polen) oder sonstigen Einkünften, d. h. Einkünfte, die einer zuvor nicht genannten Einkunftsart unterfallen. Für die Erstattung ist vom Steuerpflichtigen ein Antrag zu stellen. Die Vorschrift bestimmt die Frist des Antrags sowie Einzelheiten des Erstattungsverfahrens.

2In Polen erfolgt grds. die Berücksichtigung der Abkommensvorteile bei Einkünftezufluss.

3–4Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA

5Eine Vorschrift zur Erstattung ist unverändert seit 1998 nicht im OECD-MA enthalten.

6Einstweilen frei

III. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument

7Da weder Deutschland noch Polen das jeweils andere Abkommen als vom Mehrseitigen Übereinkommen erfasst notifizierten, kommt es hierdurch zu keinen Änderungen.

8Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung
I. Art. 29 Abs. 1 DBA Polen

9Ob Einkünfte dem Grunde und der Höhe nach einer Quellenbesteuerung unterliegen, bestimmt sich nach dem innerstaatlichen Recht der jeweiligen Vertragsstaat...

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