Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 33 Kündigung

Trinks (November 2019)

Erläuterungen

1Art. 33 regelt die Kündigung des Abkommens. Nach Ablauf der Wartefrist kann das Abkommen nunmehr zum Ende jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Eine praktische Bedeutung hat die Kündigung von Doppelbesteuerungsabkommen – jedenfalls mit deutscher Beteiligung – letztlich nicht.

2Die Wirksamkeit der Kündigung wird analog dem Inkrafttreten nach Art. 32 geregelt.

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