DBA-Kommentar
2023
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Text und Erläuterungen DBA Korea
Text und Erläuterungen
Vorbemerkung
I. Einführung
1Mit dem Inkrafttreten des deutsch-koreanischen DBA am wurden die Wirtschaftsbeziehungen der Bundesrepublik Deutschland und Ostasien intensiviert und steuerliche Investitionsanreize in der Republik Korea geschaffen. Die Abkommensregeln betreffen bereits die in den Jahren 1976 und 1977 erzielten Einkünfte, es sei denn, diese Rückwirkung führt zu einer höheren Steuerbelastung.
2Die Grundlage für den Aufbau des deutsch-koreanischen DBA bildet das OECD-Musterabkommen. Die davon abweichenden Regelungen (z. B. Art. 22) spiegeln die unterschiedlichen wirtschaftlichen Positionen der beiden Länder, insbesondere den einseitigen Kapitaltransfer zwischen dem Industriestaat Deutschland und dem Entwicklungsland Korea, wider. Bei den Vertragsverhandlungen war es das Anliegen Koreas, die Quellenstaatsbesteuerung so weit wie möglich aufrechtzuerhalten
3Im ersten Teil des DBA (Art. 1 bis 5) werden dessen Geltungsbereich abgegrenzt und die steuerlichen Fachtermini definiert. Die f...