DBA-Kommentar
2023
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Artikel 23 A u. B OECD-MA
Zu Artikel 23 A - Befreiungsmethode
Zu Artikel 23 B - Anrechnungsmethode
Zu Artikel 22 - Beseitigung der Doppelbesteuerung im Ansässigkeitsstaat
Artikel 23 A: Befreiungsmethode und Artikel 23 B: Anrechnungsmethode
Protokoll zu dem Abkommen …
[Zu Artikel 22 Absatz 1
[Rückausnahme vom Ausschluss des internationalen Schachtelprivilegs in Fällen der Mutter-Tochter-Richtlinie:]
Die Freistellung von Dividenden entfällt nicht deshalb, weil sie in [anderer Vertragsstaat] auf Grund der Richtlinie des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (90/435/EWG) in der jeweils gültigen Fassung nicht besteuert werden.]
4. Zu Artikel 22 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b
[Definition einer tatsächlichen Besteuerung bzw. tatsächlichen Nichtbesteuerung:]
Einkünfte oder Vermögen oder Teile davon werden „tatsächlich“ besteuert, wenn sie in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden, auf deren Grundlage die Steuer berechnet wird. Sie werden nicht „tatsächlich“ besteuert, wenn sie nicht steuerpflichtig sind oder von der Besteuerung ausgenommen wer...