ESMA- und BaFin-Prüfungsschwerpunkte 2025
Der Beitrag stellt die gemeinsamen europäischen und deutschen Prüfungsschwerpunkte aus Sicht der Rechnungslegung dar.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt im aktuellen Praxisfall das Thema „Forfaitierung von Anzahlungsansprüchen aus langfristigen Fertigungsverträgen“.
Die im Jahr 2025 wirksam gewordenen Änderungen und Neuerungen in der Entgeltabrechnung sind zum Teil bereits vor mehreren Jahren beschlossen worden. Zudem sind Erhöhungen verschiedener Grenzwerte zu berücksichtigen. Für Rentner ist erfreulich, dass durch das Wachstumschancengesetz die Zeitschiene gestreckt und die Anhebung der Besteuerung nicht mehr in 1 %-Schritten, sondern nur noch in 0,5 %-Schritten pro Jahr erfolgt. Rentenneuzugänge des Jahrs 2025 versteuern ihre Rente daher nur mit 83,5 %.
Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1.1.2025 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 18.1.2025 - III C 3 - S 7492/00026/007/012).
Es bestehen keine Zweifel an der Wirksamkeit der Steuerberaterplattform- und postfachverordnung (StBPPV). § 157e StBerG ist wirksame Ermächtigungsgrundlage für die StBPPV (FG Hamburg, Urteil v. 4.11.2024 – 3 K 89/24; Revision zugelassen).
Grundstücke mit zum Stichtag im Bau befindlichen Gebäuden stellen trotz beabsichtigter Vermietung kein Verwaltungsvermögen im Sinne von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG dar (FG Münster, Urteile v. 14.11.2024 – 3 K 906/23 F und 3 K 908/23 F, Revision zugelassen).