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Umsatzsteuer: Stolpersteine bei Zwischenlagerung oder verspäteter Abholung
Umsatzsteuerliche Einordnung und praktische Übersicht
Das Umsatzsteuerrecht ist zwar komplex, statisch und nicht variabel in seiner gesetzlichen Handhabung, überrascht im Detail jedoch mit seinen Feinheiten, die nicht selten als „Überraschung“ in Form einer Feststellung im Zuge der Außenprüfung enden können. Eines dieser komplexen Themen ist die umsatzsteuerrechtliche Handhabung der „Zwischenlagerung“ bzw. „verspäteten Abholung“. In der Praxis wird diese Thematik nicht häufig aufgegriffen, da es klar erscheint, wann eine Ware als geliefert gilt. Jedoch können Zwischenlagerungen oder verspätete Abholungen umsatzsteuerrechtliche Problematiken auslösen. Erfahrungsgemäß liegt dieses Problemfeld überwiegend bei grenzüberschreitenden Lieferungen, es kann aber auch bei Inlandslieferungen Relevanz entfalten. Dieser Beitrag zeigt anhand exemplarischer Sachverhalte für Beförderungs- und Versendungslieferungen (§ 3 Abs. 6 UStG) auf, wie diese Fälle gehandhabt werden können, um eine spätere „Überraschung“ zu vermeiden.
Eine Zwischenlagerung oder verspätete Abholung stellt nicht zwingend eine Durchbrechung der tatsächlichen Warenbewegung dar.
Bei einer „ad-hoc“-Zwischenlagerung oder verspäteten Abholung sollte zeitnah geprüft werden, ob umsatzsteuerlic...