Behandlung der privaten Nutzung von Elektro-Fahrrädern und Pedelecs
Der Beitrag beleuchtet einkommen- und umsatzsteuerliche Aspekte rund um die private Nutzung und Überlassung von Elektro-Fahrrädern und Pedelecs an Arbeitnehmer.
Der Beitrag beleuchtet einkommen- und umsatzsteuerliche Aspekte rund um die private Nutzung und Überlassung von Elektro-Fahrrädern und Pedelecs an Arbeitnehmer.
Unter welchen Bedingungen macht eine Nachfolge Sinn, und welche anderen Optionen gibt es? Diese Fragen sollten sich alle Beteiligten beantworten, ehe sie in den Nachfolge- oder Transaktionsprozess einsteigen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21.3.2025 dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG) 2025 zugestimmt (BR-Drucks. 89/25).
Der Bundesrat hat am 21.3.2025 der Reform der Schuldenbremse und der Errichtung eines Sondervermögens zugestimmt (BR-Drucks. 115/25).
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist "Dritter" im Sinne des § 171 Abs. 15 AO. Die Fiktion in § 44 Abs. 6 Satz 1 EStG ist auch bei der Anwendung von § 171 Abs. 15 AO zu beachten mit der Maßgabe, dass der fiktive Gläubiger der Kapitalerträge, die Trägerkörperschaft, zugleich als Steuerschuldner (Schuldner der Kapitalertragsteuer) und der fiktive Schuldner der Kapitalerträge, der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, zugleich als Steuerentrichtungspflichtiger im Sinne der Vorschrift gelten (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - VIII R 24/23; veröffentlicht am 20.3.2025).