BMF ändert Regelung zum unzutreffenden Steuerausweis nach § 14c UStG
Das BMF reagierte mit seinem Schreiben v. 27.2.2024 (BStBl 2024 I S. 361) auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil v. 8.12.2022 - C-378/21 „P GmbH“, TAAAJ-29638). Hierin sah der EuGH mangels Gefährdung des Steueraufkommens die Voraussetzungen für einen unzutreffenden Steuerausweis bei Rechnungen an Endverbraucher als nicht erfüllt an.