Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Am 10.6.2022 hat der Bundesrat dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Damit werden zum einen bewährte Maßnahmen aus den vorangegangenen drei Corona-Steuerhilfegesetzen, die vor dem Auslaufen standen, nochmals verlängert. Darüber hinaus werden auch einzelne entlastende Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag der Ampelkoalition umgesetzt.