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Schenkungen unter Beteiligung vermögensverwaltender Personengesellschaften
Eine schenkungsteuerbare Vermögensverschiebung kann auch unter Beteiligung von vermögensverwaltenden Personengesellschaften ausgelöst werden. Typische Anwendungsfälle sind die disquotale Einlage von Vermögen in die Gesellschaft sowie die Übertragung von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft.
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Disquotale Einlage von Vermögen in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft
[i]Freigebige Zuwendung an MitgesellschafterMit (BStBl 2020 II S. 658) hat der BFH entschieden, dass eine disquotale Einlage in eine Personengesellschaft zu einer freigebigen Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG des Gesellschafters an den bzw. die Mitgesellschafter führen kann. Dabei ist in diesen Fällen eine Bereicherung eines Mitgesellschafters gegeben, wenn sich die über das Gesellschaftsvermögen gehaltene Beteiligung dieses Mitgesellschafters am Gesamthandsvermögen erhöht und der Gesellschafter keine dem Wert seiner Einlage entsprechende Gegenleistung erhält.
[i]Weitergeltung des Gesamthandsprinzips§ 2a ErbStG-neu, eingeführt durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz, enthält nunmehr eine gesetzliche Grundlage für diese Betrachtung. So bestimmt Satz 2 der Regelung, dass bei einem Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ErbStG durch eine rechtsfähige P...