Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Sponsoring- und Werbeaufwendungen
In seinem Urteil vom 16.9.2024 bestätigt der III. Senat des BFH im Wesentlichen seine Grundsätze aus dem Urteil vom 23.3.2023 zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Sponsoring- und Werbeaufwendungen.