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Abo Erbrecht //

Digitales Testament: mehr Zukunftsmusik als realistische Aussicht

Im Gesellschaftsrecht schreitet die Digitalisierung schnell voran. Rechtliche Grundlagen bilden hier u. a. das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und das Gesetz zur Ergänzung der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG), so dass – wenn auch nicht in allen Konstellationen einer gesellschaftsrechtlichen Gründung – die Online-Beurkundung einer GmbH-Gründung seit August 2022 möglich ist. Das Erbrecht bleibt aber wohl zunächst analog. Ob der Gesetzgeber Sondervorschriften für die Errichtung digitaler Testamente in das Bürgerliche Gesetzbuch aufnehmen wird, ist eher Zukunftsmusik, sollte aber – mit Blick auf die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht – nicht aus den Augen gelassen werden.

Abo Unternehmensrecht //

Das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)

Die Bundesregierung plant, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzstandorts zu stärken. Sie will die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-up-, Wachstums- und kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), also insbesondere Kapitalzugang und -ausstattung verbessern. Um das zu erreichen, sollen diverse Bestimmungen im Finanzmarkt-, Gesellschafts- und Steuerrecht ergänzt werden. Nach dem Referentenentwurf aus dem April 2023 hat das Bundeskabinett nun Mitte August 2023 den Gesetzentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen, das unterschiedliche Maßnahmen dazu vorsieht.

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Umsatzsteuer //

Anwendung der Differenzbesteuerung im Fall des "Upcycling" (FG)

Die Differenzbesteuerung ist auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmer antike Waschkommoden aus privater Hand ankauft, sie restauriert und zusammen mit einem individuell angepassten Waschbeckenaufsatzteil nebst Armatur (wieder-)verkauft. Die Verbindung des aufgearbeiteten Möbelstücks mit dem Neuteil lässt den Tatbestand eines Wiederverkaufs von Gebrauchtgegenständen im Sinne des § 25a UStG nicht entfallen (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 29.3.2023 - 4 K 77/22; Revision anhängig, BFH-Az. XI R 9/23).

Abo Schnell gelesen //

BMF zu Arbeitszimmeraufwendungen und zur Tagespauschale ab 2023

Das JStG 2022 hat die Besteuerungsgrundsätze für die Absetzbarkeit der Aufwendungen für die betriebliche und berufliche Betätigung in der häuslichen Wohnung in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG neu geregelt, nicht immer zugunsten der Steuerpflichtigen, obwohl hier eine signifikante Steuerentlastung in Höhe von 1,4 Mrd. € jährlich durch den Gesetzgeber intendiert war. Das stellt sich jedoch teilweise als Mogelpackung dar. In dem neuen BMF-Schreiben dazu v. 15.8.2023 (BStBl 2023 I S. 1551), das das BMF-Schreiben v. 6.10.2017 (BStBl 2017 I S. 1320) für die VZ 2023 ff. ablöst, wird nunmehr auch die Verwaltungssicht zur Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale) dargelegt. Die Änderungen durch das JStG 2022 sowie jüngere BFH-Entscheidungen wurden in dem neuen BMF-Schreiben eingearbeitet.

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Verfahrensrecht //

Nießbrauchsrecht als Wirtschaftsgut im Sinne des § 39 AO (FG)

Ein Nießbrauchsrecht (hier Nießbrauch an Kommanditanteilen) kann ein Wirtschaftsgut im Sinne des § 39 AO sein. Infolgedessen kann der Nießbrauchsertrag einem Beteiligten persönlich nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO als Gewinnanteil steuerrechtlich zugerechnet werden (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteile v. 17.2.2022 - 3 K 41/21 und 3 K 42/21; Revisionen anhängig, BFH-Az. IV R 36/22 sowie IV R 37/22).

Abo Panorama //

Gesetzentwurf zu Steckersolargeräten u. a.

Der Ausbau von Anlagen, durch die erneuerbare Energien genutzt werden können, begegnet in der Praxis verschiedenen Hindernissen, die auch das Wohnungseigentumsrecht, das Mietrecht und das Recht der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten betreffen. Ziel des Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), das als Regierungsentwurf seit dem 13.9.2023 vorliegt, ist es, diese Hindernisse zu beseitigen. Und um ggf. veränderten Bedürfnissen von Wohnungseigentümergemeinschaften entgegenzukommen, soll das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zukünftig reine Online-Versammlungen zulassen.

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