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Abo Wohnungseigentumsgesetz //

Ansprüche einzelner WEG-Eigentümer auf bauliche Veränderungen im Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentumsrecht ist mit der Reform im Jahr 2020 umfassend geändert und vor allem auch aktuellen Bedürfnissen angepasst worden. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die neu geschaffene Möglichkeit, bauliche Veränderungen mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu beschließen (§ 25 Abs. 1 WEG). Außerdem hat der Gesetzgeber wichtigen Entwicklungen Rechnung getragen, indem er individuelle Ansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers auf Schaffung von Barrierefreiheit, Elektromobilität, Einbruchsschutz, ein sehr leistungsfähiges Telekommunikationsnetz und neuerdings auf eine Stromerzeugung durch Steckersolargeräte festgelegt hat (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1–5 WEG).

Abo Einkommensteuer //

Krypto-Lending im Ertragsteuerrecht

Im Zuge der Wahl von Donald J. Trump zum 47. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Anfang November 2024 haben Kryptowährungen ein neues Allzeithoch erreicht. Mit einem Kurs über 100.000 € und einer Marktkapitalisierung in der Größenordnung von knapp 2 Billionen USD hat der Bitcoin seine große wirtschaftliche Bedeutung untermauert. Geld mit Kryptowährungen zu verdienen, ist offenkundig möglich. Während die steuerrechtliche Behandlung der klassischen Einkünfte – Kursgewinne und Mining – weitgehend geklärt ist, gibt es etwa bei Einkünften aus Krypto-Lending Unsicherheiten. Dies unterstreicht ein Verfahren, das aktuell beim FG Köln anhängig ist (Az. 5 K 194/23).

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Abo Verfahrensrecht //

Amtsermittlung bei Streit über die Haushaltsgemeinschaft (BFH)

Aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes hat das Gericht bei Streit über das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft im Sinne des § 24b Abs. 3 Satz 2 EStG unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag die andere volljährige Person, mit der die Haushaltsgemeinschaft bestehen könnte, als Zeugen zu vernehmen (BFH, Beschluss v. 14.1.2025 - X B 72/23; nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

Abo Abgabenordnung //

Die neue Wohngemeinnützigkeit

Körperschaften und Stiftungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, können von der Ertragsteuer befreit werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; § 3 Nr. 6 GewStG). Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) ist ab dem 1.1.2025 durch Einfügen einer Nr. 27 in § 52 Abs. 2 Satz 1 AO der Katalog der gemeinnützigen Zwecke um die gemeinnützige Wohnungsvermietung erweitert worden.

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Abo Gewerbesteuer //

Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, der (teilweise) mit einer atypischen Unterbeteiligung belastet ist (BFH)

Veräußert der Hauptbeteiligte seinen Anteil an der Personengesellschaft (Hauptgesellschaft), unterliegt der Veräußerungsgewinn § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG. Dies gilt sowohl für den auf den Unterbeteiligten entfallenden Veräußerungsgewinn als auch für den Veräußerungsgewinn, der auf den "unbelasteten" Gesellschaftsanteil entfällt (BFH, Urteil v. 21.11.2024 - IV R 26/22; veröffentlicht am 6.2.2025).

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Abo Einkommensteuer //

Rechtsträgerübergreifende Übertragung stiller Reserven auf die Ermittlung des Kapitalkontos bei der übernehmenden Personengesellschaft (BFH)

Die gesellschafterbezogene und rechtsträgerübergreifende Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG führt durch die (erfolgsneutrale) Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionswirtschaftsguts bei der übernehmenden Personengesellschaft dazu, dass sich das Kapitalkonto i.S.v. § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG in Höhe der übertragenen stillen Reserven reduziert (BFH, Urteil v. 12.12.2024 - IV R 24/22; veröffentlicht am 6.2.2025).

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Abo Bilanzierung //

Zulässigkeit der Erhöhung einer Pensionsrückstellung

Der Bundesfinanzhof muss sich mit der Frage befassen, ob die Erhöhung einer Pensionsrückstellung wegen einer Dynamisierung der Altersrente innerhalb eines Konzerns durch eine Betriebsvereinbarung zulässig ist, falls diese Betriebsvereinbarung durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte nachträglich als unwirksam eingestuft wird. Die erstinstanzliche Entscheidung des FG Düsseldorf wirft grundsätzliche Fragen der Abgrenzung von objektivem und subjektivem Fehlerbegriff auf.

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Abo Einkommensteuer //

Entgelt für die drittnützige Verpfändung eines Bankguthabens und die Einräumung eines Abrufdarlehens (BFH)

Bei einer entgeltlichen drittnützigen Verpfändung eines Bankguthabens erzielt der Sicherungsgeber als Vertragspartner des Sicherungsbestellers Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) und keine Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Einkünfte aus Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG erzielt auch, wer einem anderen ein (nicht in Anspruch genommenes) Abrufdarlehen für einen bestimmten Zeitraum einräumt und hierfür eine Pauschalvergütung erhält (BFH, Urteil v. 22.10.2024 - VIII R 7/23; veröffentlicht am 6.2.2025).

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Verfahrensrecht //

Antrag auf Freistellung eines Sanierungsertrags als rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (BFH)

Die Stellung eines Antrags nach § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 11.12.2018 (UStAusfVerm/StRÄndG) oder nach § 36 Abs. 2c Satz 3 GewStG i.d.F. des UStAusfVerm/StRÄndG ist ein rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (BFH, Urteil v. 10.10.2024 – IV R 1/22; veröffentlicht am 6.2.2025).

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Abo Kindergeld //

Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice (BFH)

Die Familienkasse Zentraler Kindergeldservice wurde mit Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit bei der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord als neue Familienkasse wirksam errichtet und wirksam mit der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Kindergeldverfahren betraut, bei denen Daten von Kindern mit Behinderung verarbeitet werden (BFH, Urteil v. 17.10.2024 – III R 11/23; veröffentlicht am 6.2.2025).

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Abo Einkommensteuer //

Änderung der Gewinnermittlungsart (BFH)

Ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger hat sein Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich wirksam ausgeübt, wenn er eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine kaufmännische Buchführung einrichtet und aufgrund von Bestandsaufnahmen einen Abschluss macht. Der Abschluss ist in dem Zeitpunkt erstellt, in dem der Steuerpflichtige ihn fertiggestellt hat und objektiv erkennbar als endgültig ansieht. Der Steuerpflichtige bleibt für den betreffenden Gewinnermittlungszeitraum an die einmal getroffene Wahl gebunden, es sei denn, er legt eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse und einen vernünftigen wirtschaftlichen Grund für den Wechsel dar (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - X R 1/23; veröffentlicht am 6.2.2025).

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Abo Bewertung //

Ableitung des Anteilswerts einer Kapitalgesellschaft aus Verkäufen zwischen fremden Dritten (BFH)

Der Wert von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG auf den Substanzwert begrenzt, wenn eine Ableitung des (niedrigeren) gemeinen Werts aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG möglich ist (BFH, Urteil v. 15.9.2024 – II R 15/21; veröffentlicht am 6.2.2025).

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Einkommensteuer //

Ansatz von Pensionsrückstellungen für beitragsorientierte Leistungszusagen ohne garantierte Mindestversorgung (BFH)

Pensionsrückstellungen sind dem Grunde nach auch für erteilte Versorgungszusagen im Sinne des § 6a Abs. 1 EStG zu bilden, die einen rechtsverbindlichen Anspruch auf Versorgungsleistungen bei Eintritt des Versorgungsfalls unter der aufschiebenden Bedingung einräumen, dass sich die Höhe der zugesagten Leistung danach richtet, welchen Wert eine Rückdeckungslebensversicherung, die in Fondsanteile investiert, beim Eintritt des Versorgungsfalls hat (BFH, Beschluss v. 4.9.2024 - XI R 25/21; veröffentlicht am 6.2.2025).

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Abo Grunderwerbsteuer //

Anteilsvereinigung bei einer ausländischen Stiftung (BFH)

Eine grunderwerbsteuerbare Anteilsvereinigung durch Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft auf eine niederländische Stiftung ist nicht nach § 5 Abs. 1 GrEStG steuerfrei, wenn der Rechtstypenvergleich ergibt, dass die Stiftung ihrer rechtlichen Struktur nach nicht mit einer Gesamthandsgemeinschaft nach innerstaatlichem Recht vergleichbar ist (BFH, Urteil v. 30.10.2024 – II R 14/23; veröffentlicht am 6.2.2025).

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