Der Auffangerwerb bei innergemeinschaftlichen Lieferungen – Entwicklungen und Risiken
Bei „missglückten“ innergemeinschaftlichen Lieferungen stellt sich nicht nur die Frage, ob dem Leistungsempfänger gegebenenfalls bei einer daraus folgenden Umsatzsteuerpflicht ein Vorsteuerabzugsrecht zusteht (siehe hierzu Höink/Radtke, NWB 9/2025 S. 568), sondern auch, ob es für den Leistungsempfänger zu einer Auffangerwerbsbesteuerung nach § 3d Satz 2 UStG/Art. 41 MwStSystRL kommt. Häufig stellt sich die Frage nach einem Auffangerwerb erst während einer Betriebsprüfung. Dies gibt Anlass zu der Überlegung, in welchen Fällen überhaupt eine Besteuerung eines Auffangerwerbs vorzunehmen ist. Hier kann unter anderem die aktuelle und wohl auch die zukünftige Rechtsprechung des EuGH/EuG Antworten liefern.