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Umsatzsteuer //

Dienstwagenbesteuerung: Neues BMF-Schreiben sorgt für Klarheit

Die Überlassung eines Firmenwagens an Mitarbeiter zur privaten Nutzung unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer. Dies stellt das BMF mit seinem neuesten Schreiben zum Thema klar. Die Entgeltlichkeit der Fahrzeugüberlassung ergibt sich regelmäßig aus der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer zumindest anteilig auch für das Recht zur privaten Nutzung des Firmenwagens erbringt. Es liegt grundsätzlich ein tauschähnlicher Umsatz zwischen der Fahrzeugüberlassung durch den Arbeitgeber und der – anteiligen – Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vor. Der für einen steuerbaren tauschähnlichen Umsatz notwendige unmittelbare Zusammenhang kann sich sowohl aus dem Arbeitsvertrag als auch aus weiteren Abreden ergeben.

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Digitalisierung //

Anmeldestart für „Steuererklärung per App mit einem Klick“ am 31.3.2026 (FinMin)

Das Niedersächsische Finanzministerium (FinMin) informiert darüber, dass ab dem 31.3.2026 sich deutschlandweit zunächst alle ledigen, kinderlosen Arbeitnehmer sowie Bezieher von Alterseinkünften, die darüber hinaus keine weiteren Einkünfte (beispielsweise aus Vermietung) haben, für die „Steuererklärung per App mit einem Klick“ anmelden können. Voraussetzung ist ein ELSTER-Account und der Download der „MeinELSTER+“ App auf das eigene Smartphone.

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Einkommensteuer //

Parteispenden: Bis zu 1.650 € Steuervorteil ab 2026 (BVL)

Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politische Parteien werden steuerlich künftig stärker gefördert. Wer 3.300 € spendet, kann seine Steuer um 1.650 € im Jahr senken – und zwar unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Die Erhöhung gilt nach dem Steueränderungsgesetz 2025 erstmals für das Steuerjahr 2026. Hierauf macht der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam.

Einkommensteuerrecht //

Quo vadis Trennungstheorie?

Seit Jahren kontrovers diskutiert wird die Frage, wie bei teilentgeltlichen Übertragungen einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ein etwaiger Veräußerungsgewinn zu ermitteln ist. Nach der Einstellung des beim Großen Senat anhängigen Verfahrens GrS 1/16 im Jahr 2018 war für die steuerliche Beratungspraxis weiterhin offen, ob bei solchen Übertragungen die strenge oder die modifizierte Trennungstheorie anzuwenden ist. Mit Urteil v. 11.12.2025 - IV R 17/23 (JAAAK-10423) hat der IV. Senat des BFH, indem er sich für die modifizierte Trennungstheorie ausspricht, seine Rechtsprechung nun fortgesetzt.

Miet- und Steuerrecht //

Herausforderung „Co-Working-Space“ in gemieteten Räumlichkeiten

Von Co-Working-Space spricht man laut Duden, wenn ein Unternehmen Arbeitsplätze und erforderliche (IT-)Infrastruktur befristet entgeltlich zur Verfügung stellt. Zielgruppe sind Personen oder Unternehmen, die keine eigenen, ausschließlich durch sie nutzbaren Flächen benötigen. Die rechtliche Einordnung des Konstrukts ist nicht abschließend geklärt und hängt von der Ausgestaltung des Modells ab. Und: Anwälte dürfen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 1.12.2025 - AnwZ [Brfg] 50/24; noch nv) ihren Kanzleisitz nicht in einer solchen Struktur haben; bei Steuerberatern ist das noch nicht entschieden. Besonders knifflig wird es, wenn der Anbieter eines „Space“ die Räumlichkeiten selbst nur mietet.

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