Seit Jahren kontrovers diskutiert wird die Frage, wie bei teilentgeltlichen Übertragungen einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ein etwaiger Veräußerungsgewinn zu ermitteln ist. Nach der Einstellung des beim Großen Senat anhängigen Verfahrens GrS 1/16 im Jahr 2018 war für die steuerliche Beratungspraxis weiterhin offen, ob bei solchen Übertragungen die strenge oder die modifizierte Trennungstheorie anzuwenden ist. Mit Urteil v. 11.12.2025 - IV R 17/23 (JAAAK-10423) hat der IV. Senat des BFH, indem er sich für die modifizierte Trennungstheorie ausspricht, seine Rechtsprechung nun fortgesetzt.