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Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen unter Angehörigen

Bei Darlehensverträgen unter Angehörigen mangelt es nicht selten – wie bei grundsätzlich allen Verträgen unter Angehörigen – an einem Interessenwiderstreit. Vor diesem Hintergrund ist mit einer kritischen Überprüfung durch die Finanzverwaltung zu rechnen, ob das Vertragsverhältnis für steuerliche Zwecke anzuerkennen ist. In diesem Zusammenhang kommt dem sog. Fremdvergleich entscheidende Bedeutung zu.

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Einkommensteuer //

Erste Tätigkeitsstätte eines Berufssoldaten (FG)

Ob ein (unbefristet tätiger) Berufssoldat einer Dienststelle der Bundeswehr dauerhaft zugeordnet ist und dort eine erste Tätigkeitsstätte begründet, richtet sich u.a. danach, ob ihm nach der einschlägigen Verfügung der Bundeswehr ein fest eingerichteter Dienstposten ohne zeitliche Befristung zugewiesen wurde (Hessisches FG, Urteil v. 17.1.2025 - 4 K 561/21; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig, BFH-Az. VI B 5/25).

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Firmenfitnesscenterverträge im Lohnsteuerrecht

Zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung spielen Benefits eine bedeutsame Rolle. Das Lohnsteuerrecht ermöglicht durch Befreiungstatbestände sowie Lohnsteuerpauschalierungen zulasten des Arbeitgebers eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Im Fokus der Lohnsteuergestaltung stehen vermehrt auch Firmenfitnesscenterverträge, die mit sog. Systemanbietern abgeschlossen werden. Es stellt sich die Frage, ob Arbeitgeberleistungen steuerfrei oder steuerpflichtig sind und ob im Falle der Steuerpflicht auch die 50 €-Freigrenze oder eine Pauschalierung der Steuer nach § 37b Abs. 2 EStG angewandt werden kann.

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Das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters – Eintritts-, Fortführungs- und Kündigungsrechte

Durch den Tod des Mieters wird das Mietverhältnis ebenso wenig beendet wie durch den Tod des Vermieters. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht Rechte verschiedener Personen vor, in das Mietverhältnis einzutreten oder es fortzusetzen (vgl. §§ 563 ff. BGB). Das Mietrecht hält insoweit für so gut wie jede Form menschlichen Zusammenlebens in einer Wohnung Regelungen bereit, durch die abweichend vom Erbrecht berücksichtigt wird, dass es sich bei der Wohnung des Verstorbenen um den Lebensmittelpunkt weiterer Personen handelt.

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