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Einkommensteuer //

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Einführung des neuen KONSENS-Verfahrens (FinMin)

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern (FinMin) macht darauf aufmerksam, dass ab dem 6.8.2025 Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b EStG nicht mehr sofort ausgestellt und direkt an Antragstellende übergeben werden können. Grund ist die Einführung des neuen bundesweiten KONSENS-Verfahrens ELFE – Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (EIBE-FsB).

Gesellschaftsrecht //

Die GmbH & Co. KG als Einheitsgesellschaft

Die GmbH & Co. KG ist eine weit verbreitete Rechtsformkombination, die die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft mit den Vorteilen einer Personengesellschaft verbindet. Eine besondere Ausprägung, die zunehmend beliebter ist, ist die sog. Einheitsgesellschaft, bei der die Kommanditgesellschaft (KG) selbst die alleinige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH ist. Dieser Aufbau unterscheidet sie von der beteiligungsidentischen GmbH & Co. KG, bei der die Kommanditisten gleichzeitig auch die Gesellschafter der Komplementär-GmbH sind.

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Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbesteuer //

Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung sind mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG)

Das BVerfG hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen der sogenannten Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer verfassungsgemäß sind, soweit Körperschaftsteuersubjekte im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG beziehungsweise Gesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG betroffen sind (BVerfG, Beschluss v. 23.7.2025 – 2 BvL 19/14).

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Gesetzgebung //

Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten (BMF)

Die Bundesregierung hat am 6.8.2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung soll dazu dienen, Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequent verfolgen zu können und einen wirksamen Steuervollzug zu gewährleisten.

Umsatzsteuer //

Vermeidung von Umsatzsteuer durch Entnahme vor Verkauf?

Während der Verkauf eines Gegenstands unabhängig von einem vorherigen Vorsteuerabzugsrecht im Inland steuerbar und grundsätzlich auch steuerpflichtig ist, ist die Entnahme oder unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, gem. § 3 Abs. 1b Satz 2 UStG nur dann einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt und damit steuerbar, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben.

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