Seit dem 1.10.2020 gilt die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien), die für Berater, die in Immobilientransaktionen eingebunden sind, besondere Meldepflichten geschaffen hat. Nach einer Evaluation hat das Bundesministerium der Finanzen im Oktober 2023 festgestellt, dass sich die GwGMeldV-Immobilien bewährt hätte und die mit ihr angestrebten Ziele erreicht worden seien. An einigen Stellen wurde allerdings Verbesserungsbedarf festgestellt, insbesondere bei der Formulierung von Meldesachverhalten und bei der Steigerung der Meldungsqualität durch die Begrenzung irrelevanter Meldungen. Dem wurde mit einer Änderungsverordnung Rechnung getragen, die am 17.2.2025 in Kraft getreten ist.