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Gesetzgebung //

Aktivrentengesetz in 1. Lesung im Bundestag

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter“ (Aktivrentengesetz, BT-Drucks. 21/2673) hat der Bundestag erstmals am 14.11.2025 beraten. Auf der Tagesordnung stand außerdem ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren – Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen“ (BT-Drucks. 21/1620). Beide Vorlagen wurden nach der einstündigen Debatte dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

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Sozialversicherung //

Gesetzlicher Mindestlohn - Keine Erfüllung durch Firmenwagen (BSG)

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. Mit seiner vom Gesetz angeordneten Entstehung werden hierauf Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese sind nicht durch die wegen der Überlassung des Firmenwagens bereits gezahlten Beiträge abgegolten. Dies hat der 12. Senat des BSG in seiner Sitzung am 13.11.2025 entschieden (Az: B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R).

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Gesetzgebung //

Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte auf 10.000 € angehoben (Bundestag)

Der Bundestag hat am 13.11.2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen (BT-Drucks. 21/1849, BT-Drucks. 21/2466, BT-Drucks. 21/2669 Nr. 23) in 2./3. Lesung angenommen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks. 21/2777) vor. Dafür stimmten in dritter Beratung CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierte Die Linke.

Immobilien-Personengesellschaft //

Steuerliche Aspekte der Auseinandersetzung von Immobilien-Personengesellschaften

Im Rahmen der Auseinandersetzung von vermögensverwaltenden Immobilien-Personengesellschaften sind zahlreiche steuerrechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere sind neben ertragsteuerlichen Gesichtspunkten – wie der Zehnjahresfrist nach § 23 EStG und dem gewerblichen Grundstückshandel – auch umsatzsteuerliche Konsequenzen zu berücksichtigen. Die Veräußerung kann dabei umsatzsteuerlich entweder als Geschäftsveräußerung im Ganzen oder als steuerfreie Grundstücksveräußerung erfolgen, was entscheidend für mögliche Vorsteuerkorrekturen nach § 15a UStG sein kann.

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