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Umsatzsteuer //

Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen

Zum 1.1.2025 wurde § 4 Nr. 21 UStG geändert. Ziel war neben der Anpassung an EU-Terminologie und der Einarbeitung von Rechtsprechung auch die Abwendung eines von der EU-Kommission angekündigten Vertragsverletzungsverfahrens. Mit dem lang erwarteten Schreiben v. 24.10.2025, welches in weiten Teilen dem Entwurf v. 17.1.2025 entspricht, konkretisiert das BMF die Anwendungsvorschriften. Auch wenn in weiten Teilen eine Übergangsregelung bis Ende 2027 vorgesehen ist, gibt es schon heute erheblichen Beratungs- und Handlungsbedarf.

Umsatzsteuer //

Gesetzgeber normiert den Vorrang des Flächenschlüssels bei der Aufteilung von Vorsteuern

Jahrelang wurde diskutiert, welcher Aufteilungsschlüssel für den Vorsteuerabzug bei Grundstücken und Gebäuden maßgeblich sein soll. Nachdem schließlich der BFH für Klarheit gesorgt hatte und dem Flächenschlüssel grds. unionsrechtskonform den Vorrang einräumte, schloss sich die Finanzverwaltung dieser Auffassung an. Damit sind sich Rechtsprechung und Verwaltung einig: Der Flächenschlüssel findet vorrangig Anwendung. Nachrangig kommen andere Aufteilungsschlüssel wie der umbaute Raum oder der objektbezogene bzw. gesamtumsatzbezogene Umsatzschlüssel in Betracht. Nun hat der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung v. 22.12.2025 (BGBl 2025 I Nr. 369) diesen Vorrang des Flächenschlüssels in § 15 Abs. 4 UStG kodifiziert und konkretisiert.

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Finanzverwaltung //

Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden – Widerspruch 2026 noch nicht erforderlich (LfSt)

Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (LfSt) informiert, dass Bürger, die ihre Steuererklärung in Papierform beim Finanzamt einreichen, auch im Jahr 2026 weiterhin einen Steuerbescheid in Papierform erhalten werden. Dies gilt in diesem Jahr auch noch für Steuerpflichtige, die ihre Erklärungen über ELSTER einreichen und bislang einer digitalen Bekanntgabe der Verwaltungsakte noch nicht zugestimmt haben; auch sie erhalten weiterhin ihren Steuerbescheid per Post.

Beruf //

Vom Lernen über KI zum Lernen mit KI in der Steuerberatung

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) hat in der Steuerberatung Einzug gehalten. Für ein Viertel aller Kanzleien hat sie bereits strategische Relevanz. Jede Steuerkanzlei oder Steuerberatungsgesellschaft, die KI-Systeme für interne Zwecke nutzt oder weiterentwickelt, ist nach der EU-KI-Verordnung verpflichtet sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden KI kompetent nutzen. Damit wird der Einsatz von KI in der steuerlichen Weiterbildung zum Branchenstandard.

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