Kryptowerte: Strenge Dokumentationspflichten durch neues BMF-Schreiben
Das BMF hat sein Anwendungsschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert.
Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte spielen für die Ehe und in der Ehe eine zen-trale Rolle. Ein wichtiger Bestandteil des deutschen Familienrechts ist die Regelung der Güterstände, welche die Vermögensverhältnisse zwischen Ehepartnern während der Ehe, im Fall der Scheidung ihrer Ehe und auch für den Fall, dass einer der beiden Ehepartner stirbt, regelt. Die Güterstandschaukel ist ein rechtliches Instrument im deutschen Familienrecht, das ermöglicht, durch den Wechsel des Güterstands vor oder während einer Ehe die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehepartnern zu optimieren.
Die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots für nicht an der Geschäftsführung beteiligte Gesellschafter erscheint nur dann gerechtfertigt, wenn der Gesellschafter dank der Höhe seiner Beteiligung oder seiner Möglichkeiten, Entscheidungen der Gesellschaft zu verhindern, in der Lage ist, maßgeblich auf die Entwicklung der Gesellschaft Einfluss zu nehmen. Mit der Frage der Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots in einer GmbH und mit der Bedeutung von Treuepflichten im Zusammenhang mit einem Wettbewerbsverbot hat sich das OLG München (Urteil v. 18.12.2024 - 7 U 9239/21) Ende des vergangenen Jahrs befasst.
Die Errichtung einer Holdingstruktur bei einer Immobilien-Kapitalgesellschaft kann ein attraktives Gestaltungsmittel für eine steueroptimierte Verwaltung von Immobilien sein. Hierbei sind aber verschiedene Faktoren zu berücksichtigen.
Der Umstand, dass ein vom Finanzamt beauftragter Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht entgegen. Dies gilt auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt.
Der Beitrag geht auf zentrale Aspekte der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 7b EStG ein.
Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde u. a. die Thesaurierungsbegünstigung in § 34a EStG reformiert. In diesem Zusammenhang wurde nun auch das Anwendungsschreiben zu § 34a EStG aktualisiert (vgl. BMF-Schreiben v. 12.3.2025, BStBl 2025 I S. 671). Mit dem neuen Anwendungsschreiben wurden einfach zu handhabende Regelungen für die Verwaltung und die Steuerpflichtigen geschaffen. Das überarbeitete Anwendungsschreiben enthält neben Auslegungsfragen der Neuregelungen auch die Einarbeitung zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung und Aussagen zu verwaltungsseitig geklärten Zweifelsfragen.
Die Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 Abs. 6 AStG findet über seinen Wortlaut hinaus auch auf Drittstaatensachverhalte Anwendung, weil eine Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Stiftungen mit Geschäftsleitung oder Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens gegen die auch für Drittstaaten geltende Kapitalverkehrsfreiheit gem. Art. 63 AEUV verstößt. Dies entschied der BFH mit Urteil v. 3.12.2024 - IX R 32/22 und den wesentlich inhaltsgleichen Entscheidungen IX R 31/22, nv, TAAAJ-90122, IX R 15/24, nv, ZAAAJ-90120, sowie IX R 16/24, nv, JAAAJ-90121, vom selben Tag.
Mit Urteil v. 20.2.2025 bestätigt der BFH, dass bei natürlichen Personen und Personengesellschaften (erst) die konkret ausgeübte werbende Tätigkeit der Gewerbesteuer unterliegt. Deshalb beginnt die sachliche Gewerbesteuerpflicht der unter § 2 Abs. 1 GewStG fallenden Gewerbebetriebe nicht, bevor alle tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt sind und der Gewerbebetrieb in Gang gesetzt worden ist. Zu differenzieren ist insofern zwischen auf Handel ausgerichteten Unternehmen, Dienstleistungsunternehmen und vermögensverwaltenden Personengesellschaften.
Ab Mai 2025 wird in vier Pilotfinanzämtern in NRW ein KI-Modul zur Unterstützung der Steuerveranlagung eingesetzt. Das Ziel: Steuererklärungen sollen effizienter, schneller und treffsicherer bearbeitet werden.
Das BMF hat bekannt gegeben, dass bis zur Umsetzung der automationstechnischen Anpassung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze weiterhin die bis zum 26.3.2025 geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen zu verwenden sind (BMF, Schreiben v. 24.4.2025 - IV D 1 - S 0202/00038/003/042).
Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Die interessantesten Verfahren aus dem Monat April 2025 haben wir für Sie zusammengestellt.
Ein einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen ist steuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerrechtlich zuzurechnen ist (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - I R 19/21; veröffentlicht am 24.4.2025).
Das BMF hat seine Arbeitshilfen zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) aktualisiert und die entsprechende Arbeitshilfe samt Anleitung mit Stand Januar 2025 veröffentlicht.
In den letzten Jahren hat sich die Einstufung von Ferienhausvermietungen als Liebhaberei zu einem in der steuerlichen Rechtsprechung häufig zu klärenden Streitpunkt entwickelt. Auch in dem aktuell unter dem Aktenzeichen IX R 23/24 anhängigen Verfahren hat sich der BFH erneut mit dieser Thematik zu beschäftigen.
Das BMF hat ein neues Schreiben zu Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 22.4.2025 - IV C 1 - S 2410/00024/008/047).
Knapp 400.000 € Mehreinnahmen brachte die Auswertung der sog. Dubai-Daten für Hessen. Das zeigt die aktuelle Zwischenbilanz der Steuerfahndung in Hessen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI verabschiedet. Die Bundesregierung muss nun den AI Act in nationales Recht umsetzen.
Der Bundesrat hat am 21.3.2025 der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zugestimmt (BR-Drucks. 61/25).
In dem am 9.4.2025 veröffentlichten Koalitionsvertrag stellen CDU/CSU und SPD mögliche steuerpolitische Neuregelungen vor.
Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die vorgeben, vom BZSt zu stammen.
Zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung spielen Benefits eine bedeutsame Rolle. Das Lohnsteuerrecht ermöglicht durch Befreiungstatbestände sowie Lohnsteuerpauschalierungen zulasten des Arbeitgebers eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Im Fokus der Lohnsteuergestaltung stehen vermehrt auch Firmenfitnesscenterverträge, die mit sog. Systemanbietern abgeschlossen werden. Es stellt sich die Frage, ob Arbeitgeberleistungen steuerfrei oder steuerpflichtig sind und ob im Falle der Steuerpflicht auch die 50 €-Freigrenze oder eine Pauschalierung der Steuer nach § 37b Abs. 2 EStG angewandt werden kann.
Die Bundesregierung hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur Erwerbsminderungsrente veröffentlicht.
Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG liegt auch dann vor, wenn die Organträger-Personengesellschaft ausschließlich als geschäftsleitende Holding tätig ist. Konzerninterne entgeltliche Dienstleistungen oder andere zusätzliche gewerbliche Aktivitäten sind in einem solchen Fall nicht erforderlich (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - I R 23/21; veröffentlicht am 24.4.2025).
Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses ein Fahrzeug überlassen, streitet grundsätzlich der erste Anschein dafür, dass dieses auch für beruflich veranlasste Fahrten eingesetzt wird. Es obliegt in einem solchen Fall dem Steuerpflichtigen, den Nachweis für die tatsächliche berufliche Nutzung eines daneben vorhandenen privaten Pkw zu führen (Niedersächsisches FG, Urteil v. 18.9.2024 - 9 K 183/23; Revision anhängig, BFH-Az. VI R 30/24).
Der DStV macht auf eine unklare bzw. unnötige Einschränkung im neuen Abschn. 14.7a Abs. 3 UStAE aufmerksam und fordert zumindest eine redaktionelle Überarbeitung.
Das BMF hat zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 17.4.2025 - III C 2 - S 7221/00019/005/013).
Seit dem 1.1.2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Eine Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung für an andere Unternehmer erbrachte Leistungen besteht demgegenüber erst ab 2027 bzw. 2028. Wohnungseigentümergemeinschaften sind grundsätzlich als Unternehmer im Sinne des UStG anzusehen, deren Leistungen an die Eigentümer aber nach § 4 Nr. 13 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind (Abschn. 4.13.1 Abs. 2 UStAE). Damit sind Wohnungseigentümergemeinschaften von der E-Rechnungspflicht nur betroffen, wenn sie steuerpflichtige Leistungen erbringen oder auf die Anwendung der Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 13 UStG bzw. die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG verzichten. Davon zu unterscheiden sind wiederum die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen der Verwalter an die Wohnungseigentümergemeinschaften.