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Gesetzgebung //

Erbschaft von mehr als 300 Wohnungen soll steuerfrei bleiben (hib)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist in der 27. Sitzung des Finanzausschusses des Bundestags am 18.3.2026 mit einem Vorstoß zum Ende der Befreiung großer Immobilienbestände bei der Erbschaftssteuer gescheitert. Lediglich die Fraktion Die Linke stimmte dem Antrag der Grünen (BT-Drucks. 21/4456) zu, der ein Ende der "Steuerbefreiung bei Erbschaften und Schenkungen mit mehr als 300 Wohneinheiten" fordert.

Umsatzsteuer //

Dienstwagenbesteuerung: Neues BMF-Schreiben sorgt für Klarheit

Die Überlassung eines Firmenwagens an Mitarbeiter zur privaten Nutzung unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer. Dies stellt das BMF mit seinem neuesten Schreiben zum Thema klar. Die Entgeltlichkeit der Fahrzeugüberlassung ergibt sich regelmäßig aus der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer zumindest anteilig auch für das Recht zur privaten Nutzung des Firmenwagens erbringt. Es liegt grundsätzlich ein tauschähnlicher Umsatz zwischen der Fahrzeugüberlassung durch den Arbeitgeber und der – anteiligen – Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vor. Der für einen steuerbaren tauschähnlichen Umsatz notwendige unmittelbare Zusammenhang kann sich sowohl aus dem Arbeitsvertrag als auch aus weiteren Abreden ergeben.

Beruf //

KI in der Steuerberatung: Hinweise zur Anwendung in der Praxis

Setzen Berater künstliche Intelligenz (KI) ein, bietet ihnen dieser Einsatz neue und bisher ungeahnte Möglichkeiten. Durch den fachlich richtigen und datenschutzkonformen Einsatz kann ein erheblicher Wettbewerbsvorteil erlangt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass KI bewusst im Kanzleialltag implementiert wird, die bisherigen und zu erwartenden Vorgaben zur Nutzung von KI eingehalten werden und das erforderliche Wissen zu ihrer sicheren Nutzung durch gezielte Schulungen aller Kanzleiangehörigen vermittelt wird.

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Gesetzgebung //

Reform der privaten Altersvorsorge (hib)

Die von den Koalitionsfraktionen Union und SPD geplante Verbesserung der privaten Altersvorsorge ist am 25.3.2026 im Finanzausschuss des Bundestags noch in entscheidenden Punkten geändert worden. So soll das Vorsorgesparen über einen neu einzurichtenden Staatsfonds ermöglicht werden. Außerdem werden die Förderung für Geringverdiener erhöht, der Kostendeckel für die Anbieter von Finanzprodukten gesenkt und der Kreis der Begünstigten auf Selbständige ausgeweitet.

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