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Gesetzgebung //

StÄndG 2025 - Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (hib)

Die Bundesregierung erteilt der Forderung des Bundesrates auf finanziellen Ausgleich für Einnahmeausfälle, die Ländern und Kommunen durch das geplante Steueränderungsgesetz 2025 entstehen, eine Absage. Dies geht aus der Unterrichtung durch die Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung hervor (BT-Drucks. 21/2470). Anderen Vorschlägen des Bundesrates stimmt die Bundesregierung dagegen zu.

Editorial //

Endlich hat das BMF geliefert

Mit Wirkung zum 1.1.2025 wurde § 4 Nr. 21 UStG neu gefasst – neun Monate mussten betroffene Unternehmen und ihre Berater auf das finale BMF-Schreiben zur Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses an die Neufassung warten (BMF, Schreiben v. 24.10.2025). Positiv überrascht gegenüber dem Entwurf vom 17.1.2025 (s. dazu NWB 5/2025 S. 273) in erster Linie die nunmehr gewährte Übergangsfrist bis Ende 2027. Bis dahin können Unternehmen die bisherige Rechtslage bzw. Verwaltungsauffassung anwenden und ihre Befreiung auf bereits erteilte Anerkennungen der zuständigen Aufsichtsbehörden stützen.

Beruf //

Beteiligungen von Investoren an Kanzleien und Beteiligungen von Steuerberatern an gewerblichen Unternehmen

Die Branche sucht gerade in Zeiten der Digitalisierung, des Fachkräftemangels und der Prozessoptimierung durch Künstliche Intelligenz (KI/AI) zunehmend nach Neuausrichtungen. Nicht wenige Berufsausübungsgesellschaften erwägen die Aufnahme von berufsfremden Gesellschaftern oder gar Investoren. Der Anfang August vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes enthält mit § 55a Abs. 1 StBerG-E allerdings eine Regelung, die die Möglichkeiten zum Einstieg von (ausländischen) Investoren in deutsche Steuerkanzleien deutlich zuungunsten der Berufsträgerschaft verschlechtern würde.

Außenprüfung //

Richtsätze ade? – oder doch nur ein weiteres Urteil zur Schätzung bei Kassenmängeln?

Mit dem BFH-Urteil v. 18.6.2025 - X R 19/21 ( WAAAK-00473) liegt das erste Urteil zur Zulässigkeit einer Schätzung nach der amtlichen Richtsatzsammlung nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2018 vor. Dieser BFH-Senat hat „erhebliche Zweifel an der Eignung der Richtsatzsammlung in ihrer bisherigen Form als Grundlage für eine Schätzung“. Entscheidungserheblich war dies jedoch nicht, da eine Schätzung anhand eines inneren Betriebsvergleichs vorzugswürdig war. Denn das Ermessen von Finanzamt und Finanzgericht bei der Wahl der geeigneten Schätzungsmethode ist nicht gänzlich frei. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wie auch die Zumutbarkeit bei der Anwendung von Schätzungsmethoden sind zu beachten.

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