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Editorial //

Erstes Steuergesetz vorgelegt

Friedrich Merz wurde am 6.5.2025 zum Bundeskanzler gewählt und ist damit nun gut einen Monat im Amt. Da die parlamentarische Sommerpause naht, hatten sich die Koalitionäre darauf verständigt, innerhalb der ersten 70 Tage erste Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Die übliche Frist von 100 Tagen wurde damit deutlich verkürzt. Zu diesem 70-Tage-Sofortprogramm gehört auch der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Um hier eine Beschleunigung des Verfahrens zu erreichen, wurde der Gesetzentwurf von den Koalitionsfraktionen eingebracht. Die erste Lesung im Bundestag zu dem Gesetzentwurf (BT-Drucks. 21/323) fand bereits am 5.6.2025 statt. Der Zeitplan ist insgesamt ambitioniert. Eine öffentliche Anhörung soll wohl am 23.6.2025 erfolgen, ein möglicher Abschluss des Verfahrens im Bundesrat könnte bereits am 11.7.2025 erfolgen.

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Schätzungsbefugnis bei nur in Papierform vorliegenden Daten?

Wenn der Prüfer in einer Außenprüfung beanstandet, dass Belege und Aufzeichnungen nicht elektronisch aufbewahrt worden sind, stellt sich die Frage, ob trotz vorhandener Papierbelege eine Schätzung gem. § 162 AO zulässig ist. In diesem Zusammenhang ist auch die neue Pflicht zur Nutzung der einheitlichen Datenschnittstelle gem. § 147b AO samt Schätzungsbefugnis zu sehen (s. Beyer, NWB 48/2024 S. 3294).

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