Steuerermäßigungen nach §§ 35a und 35c EStG
Durch das BMF-Schreiben vom 21.8.2025 haben sich Konkretisierungen zur Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen ergeben.
Durch das BMF-Schreiben vom 21.8.2025 haben sich Konkretisierungen zur Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen ergeben.
Gleich zweimal hatte der EuGH auf Vorlageersuchen österreichischer Gerichte hin in demselben Rechtsstreit über Rechtsfragen zum unzutreffenden Steuerausweis und zu einer potenziellen Steuerschuld des Rechnungsausstellers (Art. 203 MwStSystRL, § 14c UStG) im Zusammenhang mit Rechnungen gegenüber Endverbrauchern zu entscheiden.
Der Bundesrat hat am 21.11.2025 die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 verabschiedet.
Mit dem Investitionssofortprogramm hat der Gesetzgeber u. a. eine gestaffelte Absenkung der Körperschaftsteuersätze von 15 % auf 10 % sowie verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten beschlossen. Für die Bewertung der latenten Steuern ergeben sich dabei teils komplexe Problemstellungen für die Praxis.
Die große Koalition unter der Führung des Bundeskanzlers Friedrich Merz ist nun seit dem 6. Mai 2025 im Amt. Für das Steuerrecht zeichnet der Vizekanzler verantwortlich, der als Bundesminister der Finanzen weit weniger die Öffentlichkeit zu suchen scheint als sein Vorgänger im Amt. Nachdem die 100-Tage-Frist abgelaufen ist, die einer neuen Regierung zur Einarbeitung zugestanden wird und die Regierung Merz in ihrer 100-Tage-Bilanz selbst – wen wundert es – zu einer positiven Bewertung ihrer Arbeit gelangt ist (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/der-anfang-ist-gemacht-2374726), erscheint es nach einem guten halben Jahr und den noch verbleibenden dreieinhalb Jahren bis zur nächsten Bundestagswahl durchaus legitim einen Blick auf die Maßnahmen zu werfen, die die Bundesregierung im Steuerrecht bisher um- oder ins Werk gesetzt und die der Bundestag bereits verabschiedet oder noch zu verabschieden hat.
Nach der Zirkulation des Entwurfs des angepassten BMF-Schreibens im Sommer 2025 hat das BMF am 15.10.2025 die finale Version des Schreibens veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 15.10.2025, BStBl 2025 I S. 1806). Neben erwartbaren Anpassungen des UStAE greift das BMF auch die in der Praxis bereits verbreitete und relevante Validierung auf und unterscheidet drei „Fehlerkategorien“: Format-, Geschäftsregel- und Inhaltsfehler.
Der Beitrag setzt sich mit aktuellen Themen rund um die Einkünfte aus Kapitalvermögen auseinander.
Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1.1.2025 berechnet wird (BMF, Schreiben v. 9.12.2024 - IV D 4 - S 3104/19/10001 :010).
Das BMF hat zur Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG und zur Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 11.11.2025 - IV C 5 - S 2334/00087/014/013).
Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1.1.2024 berechnet wird (BMF, Schreiben v. 1.12.2023 - IV D 4 - S 3104/19/10001 :009).
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter“ (Aktivrentengesetz, BT-Drucks. 21/2673) hat der Bundestag erstmals am 14.11.2025 beraten. Auf der Tagesordnung stand außerdem ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren – Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen“ (BT-Drucks. 21/1620). Beide Vorlagen wurden nach der einstündigen Debatte dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Das BMF hat das Schreiben zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes ("Umwandlungssteuer-Erlass") veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 2.1.2025 - IV C 2 - S 1978/00035/020/040).
Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. Mit seiner vom Gesetz angeordneten Entstehung werden hierauf Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese sind nicht durch die wegen der Überlassung des Firmenwagens bereits gezahlten Beiträge abgegolten. Dies hat der 12. Senat des BSG in seiner Sitzung am 13.11.2025 entschieden (Az: B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R).
Der Bundestag hat am 13.11.2025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ (BT-Drucks. 21/1930) in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/2670) in 2./3. Lesung gebilligt.
Die Minijob-Zentrale informiert darüber, was Arbeitgeber beachten müssen, wenn der Verdienst eines Minijobbers unterschiedlich hoch ist.
Das BMF hat zum Vorsteuerabzug bei Übergang von der Kleinunternehmer- zur Regelbesteuerung bzw. von der Regel- zur Kleinunternehmerbesteuerung Stellung genommen und den UStAE angepasst (BMF, Schreiben v. 10.11.2025 - III C 2 - S 7300/00080/004/019).
Der Bundestag hat am 13.11.2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen“ (BT-Drucks. 21/1865, BT-Drucks. 21/2467, BT-Drucks. 21/2669 Nr. 24) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/2751) in 2./3. Lesung angenommen.
Der Bundestag hat am 13.11.2025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BT-Drucks. 21/1866 und BT-Drucks. 21/2469) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/2753) in 2./3. Lesung beschlossen.
Das BMF hat seine Arbeitshilfen zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) aktualisiert und die entsprechende Arbeitshilfe samt Anleitung mit Stand Januar 2025 veröffentlicht.
Der Bundestag hat am 13.11.2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen (BT-Drucks. 21/1849, BT-Drucks. 21/2466, BT-Drucks. 21/2669 Nr. 23) in 2./3. Lesung angenommen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks. 21/2777) vor. Dafür stimmten in dritter Beratung CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierte Die Linke.
Das BMF hat zur Anwendung des BFH-Urteils v. 17.8.2023 - V R 3/21 Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 12.11.2025 - III C 2 - S 7410/00029/033/051).
Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 11.11.2025 Änderungen am Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes (BT-Drucks. 21/1865) gebilligt.
Die Nachfolgeplanung in Familienunternehmen ist ein vielschichtiger, sensibler Prozess, der weit über die rein juristische Übertragung von Vermögenswerten hinausgeht. Sie erfordert ein abgestimmtes Vorgehen im Spannungsfeld von Eigentum, Leitung und familiären Beziehungen. Vor- und Nachteile verschiedener Modelle der Unternehmensnachfolge müssen gegeneinander abgewogen werden.
Der II. Senat des BFH wird am Mittwoch, den 10.12.2025, ab 9 Uhr in den drei Verfahren zum Grundsteuer-Bundesmodell (Rechtssachen II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) Entscheidungen verkünden. Hierauf macht das Gericht aktuell aufmerksam.
Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Online-Veranstaltungsleistungen ist neben der Frage nach dem Leistungsort auch zu klären, inwieweit Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen anwendbar sind. Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben v. 8.8.2025 (BStBl 2025 I S. 1637) ihre Rechtsauffassung konkretisiert. Trotzdem bleiben Abgrenzungsfragen.
Der Bundestag hat am 6.11.2025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2226 (BT-Drucks. 21/1937, sog. DAC-8-Richtlinie) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 21/2622) in 2./3. Lesung beschlossen.