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Steuerrecht

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Verfahrensrecht //

Verhältnis zwischen § 47 Abs. 2 und § 52d FGO (BFH)

Ein Steuerberater, der eine Klage nach Inkrafttreten des § 52d Satz 2 FGO gemäß § 47 Abs. 2 FGO in Papierform bei dem Finanzamt anbringt, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, würde sich ‑ selbst wenn § 47 Abs. 2 FGO durch § 52d Satz 2 FGO suspendiert würde, was hier nicht zu entscheiden ist ‑ bis zur Veröffentlichung der ersten Entscheidungen, in denen die Möglichkeit einer Klageerhebung nach § 47 Abs. 2 FGO verneint wird, in einem unverschuldeten Rechtsirrtum befinden. Daher ist ihm ‑ bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen des § 56 FGO ‑ jedenfalls Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (BFH, Urteil v. 17.9.2025 - X R 11, 12/24; veröffentlicht am 20.11.2025).

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Verfahrensrecht //

Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs vor Zugang des Registrierungsbriefs (BFH)

Der Senat verfolgt seine Auffassung, die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen zum beSt seien dahingehend auszulegen, dass dieses Postfach dem einzelnen Steuerberater erst dann zur Verfügung stehe, wenn er den für die Erstanmeldung zu diesem Postfach erforderlichen Registrierungsbrief erhalten habe, nicht weiter (BFH, Urteil v. 1.10.2025 - X R 31/23; veröffentlicht am 20.11.2025).

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Einkommensteuer //

Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine denkmalgeschützte Immobilie in Grund- und Boden- sowie Gebäudeanteil für Zwecke der AfA (BFH)

Ist für die Anschaffung einer denkmalgeschützten Immobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden- sowie den Gebäudeanteil aufzuteilen (BFH, Urteil v. 7.10.2025 - IX R 26/24; veröffentlicht am 20.11.2025).

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Einkommensteuer //

Spendenabzug der Mietzahlungen eines Alleingesellschafters einer eigennützigen gemeinnützigen GmbH (FG)

Vermietet der Alleingesellschafter einer gemeinnützigen GmbH an diese ein Grundstück und stellt ihr die dafür erforderlichen Mietzahlungen als Spende zur Verfügung, sind bei Fremdüblichkeit des Mietvertrages sowohl der Spendenabzug als auch die zu Beginn des Mietverhältnisses entstehenden Verluste steuerlich anzuerkennen (FG Münster, Urteil v. 2.9.2025 - 1 K 102/23 E).

Abgabenordnung //

Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO in Fällen eines strukturellen Zustellungsdefizits

Die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO kann in Fällen eines „strukturellen Zustellungsdefizits“ ohne Weiteres entkräftet werden. Ein strukturelles Zustellungsdefizit liegt vor, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass das durch den privaten Postdienstleister abgeholte Schreiben dem Empfänger zuverlässig innerhalb der Frist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO seit Abholung der Post zugeht.

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Archivierung: E-Mails sind aufbewahrungspflichtige Handels- und Geschäftsbriefe

Der Bundesfinanzhof stellt in einem Urteil klar, dass die Aufbewahrungspflicht sämtliche steuerlich relevante Korrespondenz umfasst, soweit sie die Vorbereitung, den Abschluss oder die Durchführung von Handelsgeschäften betrifft. Das gilt auch für E-Mails und digitale Unterlagen. Steuerberatern ist dieser Sachverhalt sicher nicht neu. Die Praxis zeigt aber, dass sich Mandanten nicht immer daran halten. Berater sollten sie daher darauf drängen, diese Regeln einzuhalten, um bei Prüfungen keine Nachteile zu riskieren, wie etwa Bußgelder.

Steuerrecht //

E-Rechnung: Zweites BMF-Schreiben bringt Klarheit

Fehlerhafte E-Rechnungen, deren Folgen sowie weitere Änderungen

Das BMF-Schreiben zur obligatorischen Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 vom 15.10.2024 erläuterte Fragestellungen zur rechtssicheren Anwendung der neuen gesetzlichen Vorgaben. Leider wurden in diesem Schreiben einige Punkte nicht klarstellend behandelt. Das endgültige Schreiben wurde am 15.10.2025 – also genau ein Jahr nach der Veröffentlichung des ersten Schreibens – publiziert.

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Umsatzsteuer //

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG (BMF)

Das BMF hat ein Schreiben zur Regelung der Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 14.11.2025 - III C 3 - S 7493/00005/005/009).

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