Abkommensrechtliche Anforderungen an ausländische Betriebsstätten
Im grenzüberschreitenden Fall dient die Betriebsstätte als Dreh- und Angelpunkt für die Zuordnung von Besteuerungsrechten nach den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“). Ab wann die einzelnen Vertragsstaaten von einer Betriebsstätte ausgehen, hat damit besondere Bedeutung für die Abkommenspraxis.