Änderung der LStDV: Erweiterung der DLS beschlossen
Durch die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen werden die Bereitstellungsregelungen in § 4 Abs. 2a LStDV erweitert.
Durch die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen werden die Bereitstellungsregelungen in § 4 Abs. 2a LStDV erweitert.
Ein Krankenhaus, welches nicht nach § 108 SGB V zugelassen ist, hat für seine Behandlungsleistungen keinen Anspruch auf die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL, wenn es aus sozialrechtlicher Sicht als nicht wirtschaftlich anzusehen ist, so der BFH mit Urteil v. 8.7.2025. Für die Prüfung dieses Tatbestands kommt es nicht auf ein ausgewogenes Verhältnis von Leistung und Kosten an, sondern darauf, inwieweit die Leistungen und die hierdurch bedingten Kosten im Hinblick auf die medizinische Versorgung erforderlich sind.
Beim – auch mittelbaren – Grundstückserwerb durch eine sowohl auf der Käufer- als auch der Verkäuferseite stehende Person ist Gegenstand des Erwerbs das unbebaute Grundstück. Dies gilt auch in dem Fall, in dem dem Grunde nach ein einheitlicher Erwerbsgegenstand gegeben ist, bei dem die Baukosten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, weil die Verkäuferseite das „Ob“ und „Wie“ der Bebauung bestimmt.
Erneut äußert sich der BFH zur Drei-Objekt-Grenze im Rahmen des gewerblichen Grundstückshandels. Er verdeutlicht, dass bei einer Veräußerung mehrerer Objekte en bloc eigenständige Zählobjekte anzunehmen sind.
Durch das BMF-Schreiben vom 21.8.2025 haben sich Konkretisierungen zur Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen ergeben.
In den vergangenen Jahren hat sich durch soziale Netzwerke wie Instagram, YouTube, TikTok oder Twitch ein Berufszweig entwickelt, der sowohl in der gesellschaftlichen Wahrnehmung als auch im steuerrechtlichen Kontext nicht mehr wegzudenken ist: die Tätigkeit von Influencern bzw. Content-Creators sowie von Streamern und Bloggern. Dabei erzielen sie Einkünfte aus verschiedenen Quellen, oftmals auch grenzüberschreitend, was nicht nur einkommensteuerliche, sondern auch umsatzsteuerliche Fragestellungen aufwirft.
Gleich zweimal hatte der EuGH auf Vorlageersuchen österreichischer Gerichte hin in demselben Rechtsstreit über Rechtsfragen zum unzutreffenden Steuerausweis und zu einer potenziellen Steuerschuld des Rechnungsausstellers (Art. 203 MwStSystRL, § 14c UStG) im Zusammenhang mit Rechnungen gegenüber Endverbrauchern zu entscheiden.
Im Oktober 2025 präsentierte der irische Finanzminister das alljährliche Steueränderungspaket für 2026 (Finance Bill 2025). Das Finance Bill 2025 enthält u. a. Anpassungen zur Steuerbefreiung für von ausländischen Gesellschaften gezahlte Dividenden (participation exemption).
Das BMF hat die Ländergruppeneinteilung ab 1.1.2025 veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 2.12.2025 - IV C 3 - S 2285/00019/007/068).
Die Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i EStG auf inländische Baudenkmale ist grundsätzlich unionsrechtskonform (BFH, Urteil v. 3.9.2025 - X R 19/22; veröffentlicht am 4.12.2025).
Vereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass seine Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig werden sollen (Prolongation), führt die Vereinbarung nicht zum Zufluss der Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, wenn sie vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist (BFH, Urteil v. 17.9.2025 - VIII R 30/23; veröffentlicht am 4.12.2025).
Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung gem. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen BFH, Urteil v. 25.11.1992 - X R 34/89). Der Tatbestand des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige, dem eine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen zufließt, bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand (u.a. entgegen BFH, Urteil v. 24.10.1990 - X R 161/88) (BFH, Urteil v. 10.10.2025 - IX R 4/24; veröffentlicht am 4.12.2025).
Da Betriebsvorrichtungen bewertungsrechtlich nicht zum Grundbesitz gehören, schließt deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG aus. Dies ist auch anzunehmen, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbunden ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Mitvermietung der fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbundenen Betriebsvorrichtung als begünstigungsunschädliches Nebengeschäft anzusehen ist. Dies ist anzunehmen, wenn sie einen zwingend notwendigen Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung darstellt und die quantitativen Grenzen eines Nebengeschäfts nicht überschreitet (BFH, Urteil v. 25.9.2025 - IV R 31/23; veröffentlicht am 4.12.2025).
Sozialleistungen, die einem volljährigen Kind mit Behinderung zufließen, sind grundsätzlich als finanzielle Mittel zu erfassen, die seine Fähigkeit zum Selbstunterhalt gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG erhöhen; dies gilt auch für das frühere Arbeitslosengeld II (ALG II) und das Bürgergeld nach §§ 19 ff. des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) (BFH, Urteil v. 25.9.2025 - III R 20/23; veröffentlicht am 4.12.2025).
Durch die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen werden die Bereitstellungsregelungen in § 4 Abs. 2a LStDV erweitert.
Das Entnahme-Verkauf-Modell ist eine interessante Gestaltung bei der Umsatzsteuer. Ein Gegenstand, der ohne Recht auf Vorsteuerabzug erworben oder ins Unternehmen eingelegt wurde, kann danach vor einer Veräußerung aus dem Unternehmensvermögen entnommen werden, ohne dass Umsatzsteuer anfällt. Die nachfolgende Veräußerung erfolgt nicht mehr im Rahmen des Unternehmens und ist nicht steuerbar. Das FG Niedersachsen hat jetzt die Voraussetzungen präzisiert.
Der Bundesfinanzhof hat erhebliche Zweifel geäußert, ob die amtliche Richtsatzsammlung in der bisherigen Form eine geeignete Grundlage für einen äußeren Betriebsvergleich darstellt. Wir greifen die für die Beratungspraxis sehr interessanten grundsätzlichen Ausführungen in dem Urteil zu Schätzungen auf. Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung nicht nur übersichtlich zusammengefasst, sondern auch präzisiert – insbesondere, was das Rangverhältnis der Schätzungsmethoden angeht.
Ein Krankenhaus, welches nicht nach § 108 SGB V zugelassen ist, hat für seine Behandlungsleistungen keinen Anspruch auf die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL, wenn es aus sozialrechtlicher Sicht als nicht wirtschaftlich anzusehen ist, so der BFH mit Urteil v. 8.7.2025. Für die Prüfung dieses Tatbestands kommt es nicht auf ein ausgewogenes Verhältnis von Leistung und Kosten an, sondern darauf, inwieweit die Leistungen und die hierdurch bedingten Kosten im Hinblick auf die medizinische Versorgung erforderlich sind.
Das Bundesfinanzministerium hat sein Anwendungsschreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gem. § 35c EStG aktualisiert. Wir informieren Sie über die folgenden für die Praxis relevanten Neuerungen: Erweiterung der Wohnfläche als begünstigtes Objekt, Konsequenzen bei dem Verkauf an den Ehegatten im Rahmen einer Scheidung, genaue Definition von Umfeldmaßnahmen, Förderung erst bei vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrags.
Beim – auch mittelbaren – Grundstückserwerb durch eine sowohl auf der Käufer- als auch der Verkäuferseite stehende Person ist Gegenstand des Erwerbs das unbebaute Grundstück. Dies gilt auch in dem Fall, in dem dem Grunde nach ein einheitlicher Erwerbsgegenstand gegeben ist, bei dem die Baukosten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, weil die Verkäuferseite das „Ob“ und „Wie“ der Bebauung bestimmt.
Das BMF hat sein Schreiben v. 22.2.2023 - IV C 3 - S 2196/22/10006 :005 zur AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG aufgehoben (BMF, Schreiben v. 1.12.2025 - IV C 3 - S 2196/00040/006/008).
Erneut äußert sich der BFH zur Drei-Objekt-Grenze im Rahmen des gewerblichen Grundstückshandels. Er verdeutlicht, dass bei einer Veräußerung mehrerer Objekte en bloc eigenständige Zählobjekte anzunehmen sind.
Der Mehrwertsteuerausschuss der EU hat sich fast einstimmig zu einer Sonderregelung für Kleinunternehmer und den maßgeblichen Schwellenwerten geäußert (in Deutschland vgl. §§ 19 und 19a UStG).
Der EuGH hat abermals entschieden, dass formelle Mängel die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nicht ausschließen. Konkret urteilte er zu Art. 45a MwStDVO und den dort benannten Nachweisen, die aber nicht abschließend sind.
Der EuGH hat für einen Drei-Staaten-Sachverhalt entschieden, dass die Lieferung eines Werkzeugs/eines Geräts eine eigenständige Leistung ist und keine Nebenleistung zur Lieferung der mit dem Werkzeug hergestellten Teile ist. Der Fall könnte das BMF zu Änderungen eines Schreibens von 1975 bringen.
Das BMF hat zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Umsätze mit Sammlermünzen Stellung genommen und den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2026 bekannt gegeben (BMF-Schreiben v. 2.12.2025 - III C 2 - S 7229/00013/002/002).
Gründet ein Steuerpflichtiger einen Gewerbebetrieb mit dem Geschäftszweck, den selbsterzeugten Strom aus einer häuslichen Photovoltaikanlage zu verkaufen, wird dann aber tatsächlich ein nicht nur geringfügiger Teil des mit der Photovoltaikanlage produzierten Stroms privat verbraucht, ist das Finanzamt berechtigt, einen in Bezug auf die Anschaffung der Anlage gebildeten Investitionsabzugsbetrag zu versagen (Hessisches FG, Urteil v. 22.10.2025 - 10 K 162/24; Revision zugelassen, BFH-Az. II R 39/25).
Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (LfSt) informiert über die Beantragung von Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen. Freistellungsbescheinigungen können im Finanzamt vor Ort nicht mehr sofort ausgestellt werden, das LfSt bittet darum den Antrag auf Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung künftig frühzeitig einzureichen.