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Steuerrecht

Umsatzsteuer //

Dienstwagenbesteuerung: Neues BMF-Schreiben sorgt für Klarheit

Die Überlassung eines Firmenwagens an Mitarbeiter zur privaten Nutzung unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer. Dies stellt das BMF mit seinem neuesten Schreiben zum Thema klar. Die Entgeltlichkeit der Fahrzeugüberlassung ergibt sich regelmäßig aus der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer zumindest anteilig auch für das Recht zur privaten Nutzung des Firmenwagens erbringt. Es liegt grundsätzlich ein tauschähnlicher Umsatz zwischen der Fahrzeugüberlassung durch den Arbeitgeber und der – anteiligen – Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vor. Der für einen steuerbaren tauschähnlichen Umsatz notwendige unmittelbare Zusammenhang kann sich sowohl aus dem Arbeitsvertrag als auch aus weiteren Abreden ergeben.

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Umsatzsteuer //

Umsatzsteuer für Tiersehnen und Tiermägen (BFH)

Getrocknete und zerteilte Straußenmägen sind unabhängig von ihrer Genießbarkeit in Pos. 0504 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen. Sie unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, weil Strauße nach der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG nicht als Hausgeflügel gelten. Pferdesehnen, Straußenkniesehnen, Hirschsehnen und Straußensehnen unterliegen dann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn sie als genießbare Schlachtnebenerzeugnisse angesprochen werden können. Sie sind genießbar, wenn sie aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften zur menschlichen Ernährung geeignet sind (BFH, Urteil v. 20.1.2026 - VII R 19/24; veröffentlicht am 26.3.2026).

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Verfahrensrecht //

Zur vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts (BRAK)

Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht nur unerhebliche Zeit einschläft, ist abwesend, wenn er dadurch wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann, so dass das erkennende Gericht dann nicht mehr i.S. von § 119 Nr. 1 FGO vorschriftsmäßig besetzt ist. Auf einen entsprechenden Beschluss des BFH, der nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt wurde (BFH, Beschluss v. 12.2.2026 - V B 64/24), weist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aktuell hin.

Körperschaftsteuer //

Ertragsteuerliche Organschaft – Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

Mit Urteil v. 5.11.2025 - I R 37/22 hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, wann ein Gewinnabführungsvertrag für Zwecke einer ertragsteuerlichen Organschaft als tatsächlich durchgeführt i. S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG gilt. Die steuerliche Anerkennung einer Organschaft setzt nach Ansicht des I. Senats nicht allein die Erfüllung der aus dem Vertrag resultierenden Ansprüche voraus. Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass diese Forderungen und Verbindlichkeiten auch in den jeweiligen Jahresabschlüssen der beteiligten Gesellschaften erfasst werden. Zudem hat die Erfüllung zeitnah zu erfolgen. Dabei hält der Senat einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Fälligkeit für ausreichend. Eine Nichtdurchführung des Gewinnabführungsvertrags während der Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren lässt die ertragsteuerliche Organschaft insgesamt entfallen und führt zur rückwirkenden Nichtanerkennung der Organschaft.

Körperschaftsteuer //

Verdeckte Gewinnausschüttung: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw

Mit Beschluss v. 17.12.2025 stellt der BFH klar, dass bei der Prüfung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) aufgrund der privaten Nutzung eines betrieblichen Pkws durch den Gesellschafter-Geschäftsführer die vom VI. Senat im Lohnsteuerrecht entwickelten Rechtsgrundsätze zum Anscheinsbeweis nicht übertragbar sind. Während der VI. Senat lediglich davon ausgeht, dass ein zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen typischerweise auch privat genutzt wird, jedoch nicht dafür streitet, dass überhaupt eine private Nutzungserlaubnis besteht, gilt im vGA-Kontext allein die tatsächliche private Nutzung des Betriebs-Pkw. Dabei spricht aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein (Allein-)Gesellschafter-Geschäftsführer einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw auch für private Fahrten nutzt.

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Gesetzgebung //

Reform der privaten Altersvorsorge (hib)

Die von den Koalitionsfraktionen Union und SPD geplante Verbesserung der privaten Altersvorsorge ist am 25.3.2026 im Finanzausschuss des Bundestags noch in entscheidenden Punkten geändert worden. So soll das Vorsorgesparen über einen neu einzurichtenden Staatsfonds ermöglicht werden. Außerdem werden die Förderung für Geringverdiener erhöht, der Kostendeckel für die Anbieter von Finanzprodukten gesenkt und der Kreis der Begünstigten auf Selbständige ausgeweitet.

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