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Steuerrecht

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Abo Erbschaft- und Schenkungsteuer //

Geschlechtsspezifische Sterbetafeln sind verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hat zur Rechtslage vor Inkrafttreten des ‘Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag’ zum 1.11.2024 entschieden, dass die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verstößt.

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Abo Lohnsteuer //

Bessere Bedingungen für Homeoffice kein beruflicher Grund für einen Umzug

Bessere Bedingungen für ein Homeoffice können ein beruflicher Grund für einen Umzug sein. – Mit dieser Entscheidung hatte das FG Hamburg 2023 für Aufsehen gesorgt und viel Zustimmung erfahren. Leider hat der Bundesfinanzhof dabei aber nicht mitgespielt und der Revision des Finanzamts stattgegeben. Die Entscheidung für eine größere Wohnung beruht demnach generell nicht auf nahezu ausschließlich objektiven beruflichen Kriterien, sondern ist immer auch privat mitverlasst.

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Abo Umsatzsteuer //

Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Corona-Lockdown

Das Einräumen der Möglichkeit der Weiternutzung eines Fitnessstudios nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit (kostenlose Zusatzmonate) infolge des Corona-Lockdowns stellt auch ohne Zustimmung der Mitglieder einen verbrauchsfähigen Vorteil dar, der nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch während der Zeit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge begründet.

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Abo Minijob //

Deutschlandticket als attraktive Zusatzleistung zur Mitarbeiterbindung

Die Minijob-Zentrale der DRV hat darauf aufmerksam gemacht, dass Arbeitgeber auch einem Minijobber steuer- und sozialversicherungsfrei die Kosten für ein Deutschlandticket erstatten dürfen. Ein entsprechender Zuschuss oder die Gestellung des Deutschlandtickets zusätzlich zum laufenden Verdienst ist bei der Prüfung, ob die monatliche Verdienstgrenze von 556 € für Minijobs eingehalten wird, nicht zu berücksichtigen.

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Abo Abschnittsbesteuerung //

Vertrauensschutz bei langjähriger falscher Handhabung durch das Finanzamt?

Darf der Fortbestand einer bisherigen langjährigen steuerlichen Behandlung zugunsten eines Steuerpflichtigen allein unter Hinweis auf das Prinzip der Abschnittsbesteuerung abgelehnt werden? – Über diese spannende Frage muss der Bundesfinanzhof befinden. Das FG Düsseldorf hat erwartungsgemäß geurteilt, dass eine Berufung auf einen Vertrauensschutztatbestand nicht möglich ist. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision war aber überraschenderweise erfolgreich.

Abo Gewerbesteuer //

Gewerbesteuerfreiheit für Wahlleistungen eines Krankenhauses

Der Ertrag eines Krankenhauses aus Wahlleistungen im Zusammenhang mit der Unterkunft (Nutzung eines sogenannten Komfortzimmers) ist nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG gewerbesteuerfrei, wenn das Krankenhaus die Voraussetzungen des § 67 AO erfüllt, also mindestens 40 % der jährlichen Belegungs- oder Berechnungstage auf Patienten entfallen, bei denen nur Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen berechnet werden.

Abo Einkommensteuer //

Verlagerung der Fünftelregelung für Abfindungen auf das Veranlagungsverfahren

In wirtschaftlich angespannten Zeiten sehen sich steuerliche Berater vermehrt mit dem Thema Abfindungen konfrontiert. Die Besteuerung dieser Abfindungen erfolgt begünstigt nach der Fünftelregelung i. S. des § 34 Abs. 1 EStG. Beeinflusst wird die letztliche Steuerlast insbesondere durch neben der Abfindung vorliegende Einkünfte. Durch das Wachstumschancengesetz ist es zu einer Änderung des Besteuerungsverfahrens gekommen.

Editorial //

Der Steuerpflichtige hat die Wahl

... anderes folgt insbesondere nicht aus dem Beschluss des BVerfG v. 8.7.2021 - 1 BvR 2422/17 ( TAAAH-87096) zur Vollverzinsung. Danach ist der Gesetzgeber zwar gehalten, bei einer dahingehenden Zinssatztypisierung den abzuschöpfenden Vorteil realitätsgerecht zu bemessen. Die dort genannten Grundsätze lassen sich auf den Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG jedoch nicht übertragen. Insbesondere ist der Gesetzgeber nicht gehalten, die Höhe des sechsprozentigen Gewinnzuschlags an ein strukturelles Niedrigzinsniveau anzupassen. Dies hat der BFH mit Urteil v. 20.3.2024 in der Sache VI R 20/23 deutlich gemacht. Denn Gewinnzuschlag und Nachzahlungszinsen sind insoweit nicht miteinander vergleichbar (Kanzler, NWB 20/2024 S. 2765). Der Gewinnzuschlag ist keine – für Steuerpflichtige unausweichliche – Zinssatztypisierung. § 6b EStG ist vielmehr ein Subventionsangebot, das der Gesetzgeber in § 6b Abs. 7 EStG mit einem Gewinnzuschlag bewehrt hat. Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

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Abo Einkommensteuer //

Steuerfreistellung des niederländischen Arbeitslohns im Ansässigkeitsstaat Deutschland (BFH)

Der für eine Tätigkeit im Königreich der Niederlande gezahlte Arbeitslohn eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitnehmers ist auch insoweit nach Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande 2012/2016 unter Anwendung des Progressionsvorbehalts von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, als der Arbeitnehmer den Arbeitslohn aufgrund der sog. 30 %-Regelung steuerfrei erhalten hat (BFH, Urteil v. 10.4.2025 - VI R 29/22; veröffentlicht am 3.7.2025).

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Abo Einkommensteuer //

Übertragung von Pensionsverpflichtungen – erstmalige Anwendung des § 4f EStG (BFH)

§ 4f EStG i.d.F. des Art. 11 Nr. 2 des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes vom 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) - AIFM StAnpG - findet gemäß § 52 Abs. 12c EStG i.d.F. des Art. 11 Nr. 9 Buchst. a AIFM StAnpG - seit dem 31.7.2014: § 52 Abs. 8 Satz 1 EStG - erstmals Anwendung für Schuldübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen, die in einem nach dem 28.11.2013 endenden Wirtschaftsjahr erfolgen (BFH, Urteil v. 20.3.2025 - IV R 27/22; veröffentlicht am 3.7.2025).

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Abo Schenkungsteuer //

Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (BFH)

Es ist bei summarischer Prüfung ernstlich zweifelhaft, ob Leistungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH zu einer steuerbaren Werterhöhung der Anteile der Mitgesellschafter im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG führen, wenn die Gesellschafter vereinbaren, dass die Einzahlungen dem jeweils leistenden Gesellschafter zugeordnet werden (BFH, Beschluss v. 6.6.2025 - II B 43/24 (AdV); veröffentlicht am 3.7.2025).

Abo Einkommensteuer //

Ausgleichszahlungen für Zinsswap als Betriebsausgaben

Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn das Zinsswap-Geschäft mit dem betrieblichen Darlehen hinreichend eng verknüpft ist. Weiterhin muss der Steuerpflichtige das Zinsswap-Geschäft als betriebliches Geschäft behandeln; dies setzt voraus, dass er die laufenden Zahlungen für den Zinsswap in der laufenden Buchführung – und nicht erst im Jahresabschluss oder in einem Folgejahr – als betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

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Gewerbesteuer //

Zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Gewinnanteile eines in den USA ansässigen stillen Gesellschafters (BFH)

Die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Gewinnanteilen eines stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 GewStG 2000 fällt unter die auch für Drittstaaten geltende Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft – EGV (heute Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV). Die Anwendbarkeit der Standstill-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EGV (heute Art. 64 Abs. 1 AEUV) wird grundsätzlich nicht durch Ausführungen eines Schreibens einer Oberfinanzdirektion über eine zugunsten von Steuerpflichtigen nur eingeschränkte Anwendung einer Norm beeinflusst (BFH, Urteil v. 26.2.2025 - I R 33/21; veröffentlicht am 3.7.2025).

Abo Einkommensteuer //

Anerkennung von Aufwendungen für eine Zins-Swap-Vereinbarung als Betriebsausgaben erfordert objektive Konnexität mit dem zu sichernden Darlehen

Aufwendungen für eine Zins-Swap-Vereinbarung sind nur dann als Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn eine objektive Konnexität zwischen Swap- und Darlehensvertrag besteht. Dies ist der Fall, wenn beide Vereinbarungen vollinhaltlich aufeinander abgestimmt sind oder auf einem einheitlichen Finanzierungskonzept beruhen.

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