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Steuerrecht

Grunderwerbsteuer //

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH stellt mit Urteil v. 22.10.2025 klar, dass ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als Gegenleistung für den Erwerb eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen ist. Die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 GrEStG liegen bereits nicht vor, da der Nießbrauch im maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht im Grundbuch eingetragen war und daher nicht als auf dem Erbbaurecht „ruhende“ dauernde Last qualifiziert werden kann.

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Digitalisierung //

Digitale Abgabe der Einkommensteuererklärung per App startet in NRW (FinMin)

Ab dem 1.7.2026 können Bürger in NRW ihre Einkommensteuererklärung direkt über die App „MeinELSTER+“ mit nur einem Klick elektronisch abgeben. Voraussetzung ist eine Registrierung im Online-Portal ELSTER. Bereits ab dem 31.3.2026 können sich Bürger, die zum vorgesehenen Nutzerkreis gehören, in der App für die neue Funktion freischalten lassen. Hierüber informiert das Ministerium der Finanzen des Landes NRW.

Steuerrecht //

Neue gesetzliche Regelungen zur Umsatzsteuer 2026

Überblick über aktuelle Änderungen

Das Umsatzsteuergesetz wurde in insgesamt drei neuen Gesetzen und Verordnungen geändert. Herauszuheben ist, dass der Steuersatz für Speisen in der Gastronomie zum 1.1.2026 dauerhaft auf 7 % gesenkt wurde und die Vorsteueraufteilung bei Grundstücken grundsätzlich nach der Nutzfläche erfolgen muss. Der Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die umgesetzten Änderungen und Anpassungen.

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Verfahrensrecht //

Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen (FG)

Das FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO bei einem sog. Bondstripping-Modell unter Einschaltung einer KGaA als Anteilseignerin an einer luxemburgischen Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV) anzunehmen war. Das Gericht bejahte einen Gestaltungsmissbrauch (FG Düsseldorf, Urteil v. 5.11.2025 - 2 K 3874/15 F; NZB anhängig, BFH-Az. IV B 5/26).

Einkommen- und Erbschaftsteuer //

Die Folgen einer unerkannten Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung spielt in der steuerlichen Beratungspraxis eine herausragende Rolle. Durch die Begründung einer personellen und sachlichen Verflechtung wird die Grenze der bloßen Vermögensverwaltung überschritten, sodass gewerbliche Einkünfte durch das Besitzunternehmen erzielt werden. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung sind auf eine langjährige und sich stetig fortentwickelnde Rechtsprechung zurückzuführen, die auch in den Einkommensteuer-Hinweisen Eingang gefunden hat. Da der Betriebsaufspaltung komplexe Regelungsmechanismen inhärent sind, kommt es in der steuerlichen Beratungspraxis immer wieder vor, dass die entsprechenden Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung nicht beachtet werden. Während dies in der laufenden Besteuerungspraxis bereits Unterschiede in der Besteuerung zur Folge hat, ergeben sich erhebliche Steuerrisiken bei Strukturierungsvorgängen, Nachfolgen oder Betriebsaufgaben und -veräußerungen.

Einkommensteuer //

Neuer Gestaltungsspielraum zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung

Die Überlassung eines häuslichen Arbeitszimmers durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an seine GmbH ist steuerlich risikobehaftet. Insbesondere droht eine Betriebsaufspaltung mit weitreichenden Folgen, wenn das Arbeitszimmer als funktional wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH anzusehen ist. Mit der Neufassung des § 8 EStDV zum 1.1.2026 ergeben sich jedoch neue, praxisrelevante Gestaltungsmöglichkeiten.

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