Bei einer wirksamen Einbringung quoad sortem stehen die Nutzungen und die Substanz des eingebrachten Wirtschaftsguts der aufnehmenden Personengesellschaft zu
Eine Einbringung quoad sortem (d. h. dem Werte nach) führt dazu, dass die Nutzungen und die Substanz eines eingebrachten Wirtschaftsguts dem aufnehmenden Rechtsträger – einer Personengesellschaft – zustehen. Eine Erfassung der Nutzungen, und ein Entnahme- oder Veräußerungsgewinn im Sonderbetriebsbereich ist in diesem Fall ausgeschlossen.