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Steuerrecht

Einkommensteuer //

Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück

In der Vergangenheit waren sich Rechtsprechung und Finanzverwaltung in Fällen des entgeltlichen Verzichts auf die Ausübung eines Nießbrauchrechts an einem dem steuerlichen Privatvermögen zugehörigen Grundstück einig: Die entgeltliche Ablösung stellt grundsätzlich eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung dar. Mit Urteil v. 10.10.2025 - IX R 4/24 ( MAAAK-05864) bejahte der IX. Senat des BFH jedoch – mit Zustimmung des X. Senats – eine steuerbare Entschädigung gem. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG i. V. mit § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt hat. Dies stellt einen Paradigmenwechsel dar und hat insbesondere für existierende Nießbrauchsverträge eine hohe praxisrelevante Bedeutung.

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Einkommensteuer //

Keine Bauabzugsteuer bei der Verkabelung von Fertigungsstraßen in Werkhallen der Automobilindustrie (BFH)

Begriffsnotwendig für das Vorliegen einer Bauleistung und eines Bauwerks gemäß der normspezifisch weit auszulegenden Legaldefinition des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG ist ein Bezug zum Baugewerbe (Bestätigung des BFH-Urteils v. 7.11.2019 - I R 46/17). Bei der tatrichterlichen Gesamtwürdigung, ob ein Objekt als Bauwerk zu qualifizieren ist, hat das FG sämtliche Einzelfallumstände in den Blick zu nehmen. Verkabelungsarbeiten und die Montage von Kabelrinnen für in Werkhallen errichtete Fertigungsstraßen der Automobilindustrie sind nicht auf ein Bauwerk bezogen und deshalb keine Bauleistung i. S. des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG (BFH, Urteil v. 11.12.2025 - III R 44/22; veröffentlicht am 2.4.2026).

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Einkommensteuer //

Rückstellungsbildung im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell (BFH)

Für die Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen. Dies gilt auch für die Aufwendungen für die Arbeitnehmer, mit denen das Unternehmen am betreffenden Bilanzstichtag zwar noch keine gesonderte Freistellungsvereinbarung getroffen hat und die sich noch nicht in der Freistellungsphase befunden haben, die nach dem Anstellungsvertrag aber bereits einen entsprechenden Anspruch haben (BFH, Urteil v. 5.2.2026 - IV R 11/24; veröffentlicht am 2.4.2026).

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Grunderwerbsteuer //

Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs (BFH)

Die Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 GrEStG setzt voraus, dass der Anspruch des Erwerbers auf Übereignung des Grundstücks durch Aufhebung des Vertrags zivilrechtlich wirksam beseitigt wird. Haben mehrere Erwerber ein Grundstück zu Miteigentum gekauft, kann das Ausscheiden nur eines Erwerbers aus dem Kaufvertrag ihren gemeinschaftlichen Anspruch auf Übereignung des Grundstücks nicht wirksam beseitigen (BFH, Urteil v. 14.1.2026 - II R 24/23; veröffentlicht am 2.4.2026).

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Verfahrensrecht //

Abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO aus Billigkeitsgründen bei Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung (BFH)

Wird die Satzung nachträglich so geändert, dass sie gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung des § 55 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 AO und § 61 Abs. 1 AO verstößt und besteht dieser Verstoß über ein Jahr fort, rechtfertigt dies auch dann keine von der Versagung der Steuerbefreiung abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen im Sinne des § 163 Abs. 1 Satz 1 AO, wenn es tatsächlich nicht zu einer schädlichen Mittelverwendung gekommen ist (BFH, Urteil v. 20.11.2025 - V R 27/23; veröffentlicht am 2.4.2026).

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Gewerbesteuer //

Gewerbesteuerliche Kürzung beim Betrieb von gecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr (BFH)

§ 9 Nr. 3 Satz 2 und 3 GewStG gelangt auch insoweit zur Anwendung, als Unternehmen Erträge aus im Wege der Reise- oder Slotcharter eingecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr erzielen. Die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 Satz 2 ff. GewStG stellt keine verbotene Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar (BFH, Urteil v. 12.2.2026 - IV R 30/23; veröffentlicht am 2.4.2026).

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Grunderwerbsteuer //

Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder (BFH)

Der Erwerb einer unmittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder erfüllt - unter den weiteren Voraussetzungen der Norm - den Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG. Die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG ist nicht entsprechend anwendbar (BFH, Urteil v. 5.11.2025 - II R 9/23; veröffentlicht am 2.4.2026).

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Schenkungsteuer //

20.000 € sind auch für einen Multi-Millionär kein Gelegenheitsgeschenk

20.000 € sind auch für einen Multi-Millionär kein Gelegenheitsgeschenk, so dass eine entsprechende Zuwendung bei Überschreitung der persönlichen Freibeträge der Schenkungsteuer unterliegt. Das ist die Quintessenz eines aktuellen Urteils des FG Rheinland-Pfalz. Leider hat der Kläger die zugelassene Revision nicht eingelegt, so dass der BFH keine Gelegenheit hat, sich zu den Voraussetzungen der Steuerbefreiung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG zu äußern.

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