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Steuerrecht

Gesetzgebung //

Steueränderungsgesetz 2025, Aktivrentengesetz und Cuxhavengesetz

Am 19.12.2025 haben mehrere Gesetzesvorhaben erfolgreich den Bundesrat passiert, mit denen eine beachtliche Zahl an steuerlichen Änderungen, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart worden waren, zum Jahresausklang umgesetzt werden konnten. Dieses neue Entlastungspaket mit einem jährlichen Gesamtvolumen von rund 7,4 Mrd. € begünstigt breite Teile der Gesellschaft u. a. mit steuerlichen Entlastungen und Erleichterungen für Arbeitnehmer, Landwirte, Gastronomie, Spitzensportler und ehrenamtliches Engagement. Hervorzuheben sind:

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Einkommensteuer //

Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers als SBV II bei der Mitunternehmerschaft (BFH)

Beteiligt sich der Kommanditist einer GmbH & Co. KG an einer GmbH, deren Anteile bislang die GmbH & Co. KG allein gehalten hat, führt die bestehende Beteiligung der GmbH & Co. KG an der GmbH allein nicht dazu, dass die neu erworbene Kapitalbeteiligung des Kommanditisten für das Unternehmen der Personengesellschaft als wirtschaftlich vorteilhaft und damit als notwendiges Sonderbetriebsvermögen (SBV) II anzusehen ist (BFH, Urteil v. 25.9.2025 - IV R 12/23; veröffentlicht am 8.1.2026).

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Einkommensteuer //

"Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft gegen Übertragung "eigener" Anteile (BFH)

Der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz v. 25.5.2009 (BGBl I 2009, 1102) eingefügte § 272 Abs. 1a und Abs. 1b HGB hat nichts an der Beurteilung geändert, dass es sich bei den von der Kapitalgesellschaft erworbenen eigenen Anteilen, die nicht zur Einziehung bestimmt sind, steuerrechtlich um Wirtschaftsgüter handelt (BFH, Urteil v. 21.8.2025 - IV R 16/22; veröffentlicht am 8.1.2026).

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Einkommensteuer/Verfahrensrecht //

Keine rückwirkende Beseitigung einer verdeckten Gewinnausschüttung durch Anrechnung auf den Kaufpreis nach Bestellung eines „Vorkaufrechts“ (BFH)

Beruht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) auf der Annahme, das durch den Gesellschafter entgeltlich bestellte "Vorkaufsrecht" (hier: nach spanischem Recht) an einem Grundstück habe den Gesellschafter als Eigentümer nicht belastet und für die Gesellschaft als Vorkaufsberechtigte keinen Wert, und verkauft der Gesellschafter als Grundstückseigentümer das Grundstück später an die Gesellschaft als Vorkaufsberechtigte, führt die Anrechnung des Kaufpreises für das "Vorkaufsrecht" auf den Kaufpreis für das Grundstück nicht dazu, dass die vGA rückwirkend entfällt (Abgrenzung zum BFH-Urteil v. 10.8.1994 - X R 42/91) (BFH, Urteil v. 21.10.2025 - VIII R 19/23; veröffentlicht am 8.1.2026).

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Einkommensteuer //

Aufwendungen für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (BFH)

Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG nur mit höchstens 1.000 € im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar (BFH, Urteil v. 20.11.2025 - VI R 4/23; veröffentlicht am 8.1.2026).

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Einkommensteuer/Verfahrensrecht //

Thesaurierungsbegünstigung: Berücksichtigung von gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG (BFH)

Für die Prüfung der Thesaurierungsbegünstigung gem. § 34a Abs. 1 EStG hat das Finanzgericht, soweit die damit zusammenhängenden Einkünfte vom Lage-/Betriebsfinanzamt i. S. des § 18 Abs. 1 AO nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gesondert festgestellt worden sind, im Einzelfall festzustellen, ob vom Lage-/Betriebsfinanzamt auch ein Feststellungsbescheid über die maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen gem. § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG erlassen worden ist (BFH, Urteil v. 9.9.2025 - VI R 23/23; veröffentlicht am 8.1.2026).

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Umsatzsteuer //

Steuerbefreiung für Mitgliedsbeiträge, die auf Rechtsberatung entfallen

Ein eingetragener Verein, der seine Mitglieder – finanziert über die Einnahme von Mitgliedsbeiträgen – zu Rechtsfragen berät, ist nach einem aktuellen Urteil des FG Sachsen zwar insoweit Unternehmer, da er zur Erzielung von Einnahmen eine gewerbliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig ausübt. Es liegt aber eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. des § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG vor, die steuerbefreit ist. Die Revision ist beim BFH anhängig.

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Grunderwerbsteuer //

BFH klärt wichtige Zweifelsfragen zur Anteilsvereinigung

Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass es der Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG bei der Rückgängigmachung einer steuerbaren Anteilsvereinigung nicht entgegensteht, wenn der vorausgegangene Erwerb der Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft nicht steuerbar war. Zudem haben die höchsten deutschen Steuerrichter weitere Zweifelsfragen zur Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit Anteilsvereinigungen beantwortet.

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Buchwertfortführung //

Keine steuerneutrale unentgeltliche Übertragung bei Vorbehaltsnießbrauch

Der Bundesfinanzhof hatte unlängst entschieden, dass bei der unentgeltlichen Übertragung der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens eines Gewerbebetriebs unter einem Vorbehaltsnießbrauch ein Ansatz der Buchwerte nicht möglich ist, wenn der frühere Betriebsinhaber seine bisherige gewerbliche Tätigkeit ansonsten fortführt. Erfreulicherweise gibt es eine Übergangsregelung. Laut Bundesfinanzministerium ist das Urteil aus Vertrauensschutzgründen erst für Übertragungen ab dem 17.4.2025 zwingend anzuwenden.

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Außergewöhnliche Belastungen //

Sind die Kosten für eine Abnehmspritze absetzbar?

Der BFH muss klären, ob die Aufwendungen für das verschreibungspflichtige Medikament Ozempic als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig sind, wenn es als Abnehmspritze zur Gewichtsreduktion eingesetzt wird. Das FG Sachsen-Anhalt hat dies im Streitfall abgelehnt, weil der Steuerpflichtige kein amtsärztliches Gutachten und keine ärztliche Bescheinigung eines MDK vorlegen konnte, obwohl die Behandlungsmethode wissenschaftlich nicht anerkannt sei.

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