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Steuerrecht

Abgabenordnung //

Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags gem. § 152 AO und der Rechtsqualität von FAQ des BMF

Bei Versäumnis der aufgrund der Corona-Pandemie gesetzlich verlängerten Abgabefrist des § 149 Abs. 3 AO für den VZ 2019 ist unabhängig von einem Verschulden ein Verspätungszuschlag durch eine gebundene Entscheidung gem. § 152 Abs. 2 Nr. 1 AO festzusetzen. Aus den FAQ „Corona“ (Steuern) des BMF kann eine ermessensabhängige Entscheidung – entgegen dem Gesetz – nicht hergeleitet werden.

Einkommensteuer //

Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung

Mit Urteil v. 1.10.2025 hat der BFH entschieden, ein Spendenabzug nach § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG an eine in der Schweiz ansässige Stiftung komme nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Spendenabzugs nach den einschlägigen Regelungen nach deutschem Recht erfüllt sind. Dazu muss bei der ausländischen – im Streitfall schweizerischen – Stiftung die formelle Satzungsmäßigkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AO gegeben sein, und es muss der Nachweis erbracht werden, dass die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet ist (§ 59 Halbsatz 2 AO i. V. mit § 63 Abs. 1 AO, sog. materielle Satzungsmäßigkeit).

Einkommensteuer //

Einnahmen eines Arbeitnehmers aus stiller Gesellschaft und aus Genussrechten

Erhält ein Arbeitnehmer Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung am Unternehmen seines Arbeitgebers oder aus Genussrechten aus einem Genussrechtsprogramm seines Arbeitgebers, gehören die Vergütungen zu den Kapitaleinkünften gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Nr. 7 EStG und nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit. Voraussetzung zur Zuordnung zu § 20 EStG ist, dass das gesellschaftsrechtliche Sonderrechtsverhältnis (stille Gesellschaft bzw. Genussrecht) ernsthaft vereinbart ist, durchgeführt wird und so ausgestaltet ist, dass es neben dem Arbeitsverhältnis einen eigenständigen wirtschaftlichen Gehalt aufweist.

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