Die laufenden Zinseinkünfte eines Mitarbeiters einer Kapitalgesellschaft aus einer Genussrechtsvereinbarung gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen
Die laufenden Einkünfte aus einer Genussrechtsvereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber führen zu Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn die Höhe der Zinsen vom Ergebnis des Unternehmens und nicht von den Leistungen des Arbeitnehmers abhängig ist.