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Steuerrecht

Einkommensteuer //

Geldwerter Vorteil aus der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs

Wird ein betriebliches Fahrzeug auch zur Privatnutzung durch den Arbeitgeber überlassen, ist der daraus resultierende Vorteil entweder nach der 1 %-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode zu bewerten. Übernimmt der Arbeitnehmer einen Teil der fahrzeugbezogenen Kosten, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung, wenn bei einer hypothetischen Kostentragung durch den Arbeitgeber der daraus resultierende Nutzen von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wäre. Letztere umschließt aber grds. nicht die Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage, so dass dafür aufgewandte Kosten des Arbeitnehmers nicht zu einer Vorteilsminderung führen, wie der VI. Senat mit Urteil v. 9.9.2025 entschied.

Gewerbesteuer //

Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung

Mit Urteil v. 25.9.2025 entschied der BFH, eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts gelte nicht nach § 2 Abs. 2 GewStG als Gewerbebetrieb. Sie ist nach § 2 Abs. 3 GewStG nur insoweit Gewerbebetrieb, als sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb umfasst neben dem Gewerbebetrieb im engeren Sinne, der nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG gewerbesteuerpflichtig ist, alle übrigen selbständigen Tätigkeiten und begründet im Rahmen seines Anwendungsbereichs eine Gewerbesteuerpflicht kraft Fiktion.

Umsatzsteuer national //

Umsatzsteuer als ersatzfähiger Schaden bei Instandsetzungsleistungen an Bundesautobahnen

BGH, Urteil v. 13.1.2026 – VI ZR 77/25

Die Frage, ob Umsatzsteuer Bestandteil eines ersatzfähigen Schadens i. S. des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB ist, beschäftigt Rechtsprechung und Praxis seit Jahren – insbesondere im Spannungsfeld zwischen Zivilrecht, Versicherungsrecht und Umsatzsteuerrecht. Mit o. g. Urteil hat der VI. Zivilsenat erkennbar an die bereits ergangenen Entscheidungen (BGH, Urteil v. 1.7.2025 – VI ZR 278/24 und BGH, Urteil v. 1.7.2025 – VI ZR 147/24) angeknüpft und hat seine bisherige Linie zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Instandsetzungsleistungen im Rahmen des sogenannten A-Modells konsequent fortgeführt. Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass die im Rahmen der Beseitigung von Unfallschäden an Bundesautobahnen anfallende Umsatzsteuer einen ersatzfähigen Schaden der Bundesrepublik Deutschland darstellt, auch wenn die Instandsetzung durch eine Konzessionsnehmerin bzw. deren Auftragnehmer erfolgt. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für Betreiber- und Konzessionsmodelle, Versicherer sowie für die steuerliche Einordnung von Schadensersatzleistungen im öffentlichen Bereich.

Umsatzsteuer national //

Formelle Vorschriften im Vorsteuervergütungsverfahren auf dem unionsrechtlichen Prüfstand

FG Köln, Beschluss vom 14.5.2025 – 2 K 227/23

Das Vorsteuervergütungsverfahren (§ 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 ff. UStDV) ist überaus formalistisch geprägt. Selbst kleinere formelle Fehler können schnell zur Unwirksamkeit des gesamten Antrags und wegen des Ausschlusscharakters der gesetzlichen Vergütungsantragsfrist sodann zum finalen Verlust des Vergütungsanspruchs führen. Das FG Köln stellt in einem bemerkenswerten Vorlagebeschluss an den EuGH (FG Köln, Beschluss vom 14.5.2025 – 2 K 227/23) die bisher restriktive nationale Auslegungspraxis zur zwingenden Einzelerfassung von Vergütungsbeträgen aus Rechnungen und zur Unzulässigkeit der Bildung von „Sammelpositionen“ und Aufstellungen abseits des verlangten Datensatzformats auf den unionsrechtlichen Prüfstand.

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