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Steuerrecht

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Gesetzgebung //

Standortfördergesetz in 1. Lesung im Bundestag

Um Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf "zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts" (Standortfördergesetz, BT-Drucks. 21/2507) am 7.11.2025, in den Bundestag eingebracht. Nach einstündiger Debatte wurde die Vorlage gemeinsam mit einem Antrag der AfD dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Körperschaftsteuer //

Latente Steuern im Spannungsfeld der beschlossenen Körperschaftsteuersatzsenkung

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v. 14.7.2025 (BGBl 2025 I Nr. 161) eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 % auf 10 % beginnend ab dem 1.1.2028 beschlossen. Viele steuerliche Anreize des „Investitions-Boosters“ (wie die degressive AfA oder E-Mobilität) wurden bereits häufig dargestellt und erörtert, wohingegen die Auswirkungen der Körperschaftsteuersatzsenkung auf die latenten Steuern (§ 274 HGB) bislang nur sehr stiefmütterlich behandelt wurden, obwohl diese für die davon betroffenen Unternehmen erheblich sind.

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Umsatzsteuer //

Kostenloser erstmaliger Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis 2012 (BFH)

Bei der Lieferung einer Zeitung aus Papier (Print-Abo) und der Gewährung von Zugang zu einem E-Paper der Zeitung (E-Abo) handelt es sich um selbständige Hauptleistungen, da sie nicht untrennbar sind, beide für den Kunden einen eigenständigen Zweck haben und das E-Paper nicht nur dazu dient, die Printausgabe der Zeitung unter optimalen Bedingungen zu lesen. In den Jahren 2009 bis 2012 war es noch gerechtfertigt, dem Zugang zum E-Abo einen Anteil am Gesamtentgelt von 0 € zuzuweisen, wenn und solange sich anlässlich der erstmaligen Gewährung des Zugangs der Gesamtpreis für das Abonnement nicht erhöht hatte (BFH, Urteil v. 9.7.2025 - XI R 29/23; veröffentlicht am 6.11.2025).

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Lohnsteuer //

Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flügen (Oberste Finanzbehörden der Länder)

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Bewertung der zum Arbeitslohn gehörenden Vorteile aus unentgeltlich oder verbilligt gewährten Flügen Stellung genommen und die Durchschnittswerte für Flugkilometer ab dem Kalenderjahr 2026 und 2027 festgesetzt (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 5.11.2025 - FM3-S 2334-5/29).

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Körperschaftsteuer //

§ 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres (BFH)

Negative Einkünfte, die im Wirtschaftsjahr des schädlichen Beteiligungserwerbs vor diesem Zeitpunkt angefallen sind, unterliegen zwar insoweit der Abzugsbeschränkung nach § 8c KStG, als sie zum Beispiel nicht in die danach folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden können. § 8c KStG schließt es aber nicht aus, solche Einkünfte mit einem im Vorjahr erwirtschafteten Verlustausgleichsvolumen (positiver Gesamtbetrag der Einkünfte) steuermindernd zu verrechnen (BFH, Urteil v. 16.7.2025 – I R 1/23; veröffentlicht am 6.11.2025).

Erbschaft- und Schenkungsteuer //

Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR

Der BFH hat mit Urteil v. 4.6.2025 entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung eines Familienheims auf eine GbR, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, eine Schenkung in Höhe des hälftigen Werts des Familienheims darstellt. Diese Schenkung ist jedoch nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG steuerbefreit, da auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim von der Steuerbefreiung erfasst wird.

Umsatzsteuer //

Abgrenzung von Einzweck- und Mehrzweckgutschein

Die Einstufung eines Gutscheins i. S. von § 3 Abs. 13 UStG als „Einzweck-Gutschein“ hängt allein von den in § 3 Abs. 14 Satz 1 UStG, Art. 30 Nr. 2 MwStSystRL festgelegten Voraussetzungen ab. Zum einen muss der Ort der Lieferung der Gegenstände oder der Erbringung der Dienstleistungen, auf die sich der Gutschein bezieht, feststehen, und zum anderen muss die für diese Gegenstände oder Dienstleistungen geschuldete Mehrwertsteuer feststehen. Die vorgenannten Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins vorliegen.

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