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Erbschaft- & Schenkungsteuer

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Schenkungsteuer //

Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR (BFH)

Überträgt ein Ehegatte unentgeltlich das Familienheim auf eine GbR, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, ist der andere Ehegatte in Höhe des hälftigen Werts des Familienheims schenkungssteuerrechtlich bereichert. Auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim wird von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG erfasst (BFH, Urteil v. 4.6.2025 - II R 18/23; veröffentlicht am 23.10.2025).

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Schenkungsteuer //

Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe (FG)

Eine unentgeltliche Zuwendung an den anderen Ehegatten ist nur gegeben, wenn dieser tatsächlich und rechtlich frei über die jeweils erlangte Gesamtgläubigerstellung verfügen kann, was bzgl. eines Wohnrechts an den gemeinsam bewohnten Räumlichkeiten nicht der Fall ist. Hinsichtlich der Gesamtgläubigerstellung bzgl. eines Zahlungsanspruchs kommt es auf die Abreden im Innenverhältnis zwischen den Eheleuten an (FG Münster Urteil v. 18.9.2025 - 3 K 459/24 Erb; Revision nicht zugelassen).

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Erbschaftsteuer //

Nießbrauchsverzicht an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Rahmen einer gemischten Schenkung (FG)

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass wenn ein Nießbrauchsrecht an Flächen besteht, auf denen der Nießbraucher Land- und Forstwirtschaft betreibt, so ist für den im Rahmen eines Schenkungsvertrages zwischen Nießbraucher und Eigentümer der Flächen erklärte Verzicht auf diesen Nießbrauch die Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG grundsätzlich nicht zu gewähren. Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten, eine Abzinsung für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt findet - außer in den Fällen des § 12 Abs. 3 BewG - nicht statt (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 31.3.2025 - 3 K 28/24; rechtskräftig).

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Erbschaftsteuer //

Keine Befreiung für Familienheime ohne tatsächliche Eigennutzung durch Erblasser

Eine zum Nachlass gehörende Wohnung stellt laut FG Berlin-Brandenburg kein Familienheim dar, wenn diese zu keiner Zeit vor dem Erbfall von der Erblasserin zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Zudem machen wir Sie auf weitere aktuelle Urteile aufmerksam. Für die Praxis ist vor allem die Entscheidung des FG Niedersachsen relevant, wonach es unschädlich ist, wenn der Erbe erst einziehen kann, wenn das testamentarisch einem Dritten eingeräumte Wohnrecht weggefallen ist.

Immobilien //

Immobilienübertragungen auf die nächste Generation – steuerliche Gestaltungsansätze

Oft werden Immobilien ohne Vorbereitungen erst beim Ableben mittels Erbfolge übertragen. Dabei kann die frühzeitige Planung und Vorbereitung der Immobilienübertragung nicht nur steuerliche Vorteile bieten, sondern oftmals auch Diskussionen der Erben(gemeinschaft) bezüglich der Wertermittlung und der fairen Aufteilung von Vermögen verhindern. Immobilien spielen daher bei der steuerlichen Beratung der vorweggenommenen Erbfolge eine zentrale Rolle.

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Schenkungsteuer //

Steuerbarkeit einer Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche (BFH)

Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung ein Grundstück, ist dies als freigebige Zuwendung zu beurteilen. Der Verzicht stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar (Anschluss an BFH, Urteil v. 17.10.2007 - II R 53/05, BStBl II 2008, 256 und BFH, Urteil v. 1.9.2021 - II R 40/19, BStBl II 2023, 146: BFH, Urteil v. 9.4.2025 - II R 48/21; veröffentlicht am 4.9.2025).

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Erbschaftsteuer //

Berücksichtigung von Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Lohnsumme

Im Hinblick auf die Steuerbegünstigung von Betriebsvermögen sind nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Münster bei der Ermittlung der jährlichen Lohnsumme (§ 13a Abs. 4 ErbStG) entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung in den amtlichen ErbStH die an die Gesellschafter einer Personengesellschaft im Lohnsummenzeitraum gezahlten angemessenen Vergütungen, die ertragsteuerlich Sonderbetriebseinnahmen darstellen, grundsätzlich einzubeziehen.

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Statistik //

Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024 auf 13,3 Milliarden Euro gestiegen (Destatis)

Im Jahr 2024 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro festgesetzt. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg damit 2024 gegenüber dem Vorjahr um 12,3 % auf einen neuen Höchstwert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, entfielen dabei auf die festgesetzte Erbschaftsteuer 8,5 Milliarden Euro und damit 9,5 % mehr als im Vorjahr. Nachdem die Erbschaftsteuer im Jahr 2021 einen Spitzenwert von 9,0 Milliarden erreicht hatte, sank sie in den folgenden Jahren und stieg 2024 erstmals wieder an.

Vermögensnachfolge und Erbfallgestaltung //

Nachfolgeplanung im internationalen Kontext

Die Nachfolgeplanung ist ein komplexes Feld, das nicht nur in den persönlichen Beziehungen zu Konfliktpunkten führen kann, sondern auch auf steuerrechtlicher Ebene viele Fallstricke bietet. Dies gilt insbesondere, wenn sich die Nachfolgeplanung nicht nur auf das Inland beschränkt, sondern aufgrund des Wegzugs von Familienangehörigen oder umfangreichen Vermögensbeständen im Ausland auch internationale Aspekte einbezogen werden müssen.

Schenkungsteuer //

Schenkungsteuerliche Folgen der Einlagen in Kapitalgesellschaften

Auch Leistungen an Kapitalgesellschaften, die im Wege der offenen oder verdeckten Einlage erfolgen, können schenkungsteuerliche Folgen haben, wenn es durch die Leistung eines Gesellschafters zu einer Werterhöhung der Anteile an der Kapitalgesellschaft eines anderen Gesellschafters kommt. Diese Rechtsfolge stellt § 7 Abs. 8 ErbStG (eingefügt durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 7.12.2011) klar, indem hierfür eine Schenkung fingiert wird, sofern es zu einer solchen Werterhöhung kommt. Mit seinen Entscheidungen vom April 2024 und Juni 2025 liegt nun die erste Rechtsprechung des BFH zur Anwendung dieser Regelung vor.

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