Suchen Barrierefrei

Erbschaft- & Schenkungsteuer

Schenkungsteuer //

Schenkungsteuerliche Folgen der Einlagen in Kapitalgesellschaften

Auch Leistungen an Kapitalgesellschaften, die im Wege der offenen oder verdeckten Einlage erfolgen, können schenkungsteuerliche Folgen haben, wenn es durch die Leistung eines Gesellschafters zu einer Werterhöhung der Anteile an der Kapitalgesellschaft eines anderen Gesellschafters kommt. Diese Rechtsfolge stellt § 7 Abs. 8 ErbStG (eingefügt durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 7.12.2011) klar, indem hierfür eine Schenkung fingiert wird, sofern es zu einer solchen Werterhöhung kommt. Mit seinen Entscheidungen vom April 2024 und Juni 2025 liegt nun die erste Rechtsprechung des BFH zur Anwendung dieser Regelung vor.

Erbschaftsteuer //

Der erbschaftsteuerliche Begünstigungstransfer beim Familienheim

Sind nach einem Erbfall mehrere Miterben mit ihrer jeweiligen Erbquote am Nachlass beteiligt, dauert es meist längere Zeit, bis feststeht, welchem Erben bei der Erbauseinandersetzung die einzelnen Nachlassgegenstände endgültig zugeteilt werden. Der sog. Begünstigungstransfer ermöglicht demjenigen Miterben, der bei der Teilung des Nachlasses das steuerbegünstigte Vermögen erhält, die vollständige Steuerbefreiung zu erhalten. Das Erbschaftsteuergesetz sieht den Begünstigungstransfer bei den Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen (§ 13a Abs. 5 Satz 3 ErbStG), für das Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c, jeweils Satz 4 ErbStG) und für vermietete Wohnimmobilien (§ 13d Abs. 2 Satz 3 ErbStG) vor. Mit Urteil v. 15.5.2024 - II R 12/21 (BStBl 2025 II S. 243) hat der BFH zu den Voraussetzungen des erbschaftsteuerlichen Begünstigungstransfers Stellung bezogen und die Voraussetzungen für ein Familienheim als erfüllt angesehen – trotz zweijähriger Erbauseinandersetzung.

Erbschaft- und Schenkungsteuer //

Anwendung der Steuerbegünstigung des § 13a ErbStG auf einen fiktiven Nießbrauch nach § 29 Abs. 2 ErbStG

Mit Urteil v. 19.3.2025 hat der BFH klargestellt, dass § 29 Abs. 2 ErbStG keinen – wie in den Erbschaftsteuer-Richtlinien der Finanzverwaltung verankert – eigenen Besteuerungstatbestand darstellt, sondern allein als Wertberechnungsvorschrift fungiert. Durch die Ausübung eines Widerrufs erfolgt keine erneute Schenkung, die einer eigenständigen Besteuerung unterliegt. Vielmehr wird die Bemessungsgrundlage der ursprünglichen Schenkung hinsichtlich des tatsächlich entstandenen Nutzungsvorteils – einem befristeten Nießbrauchrecht – angepasst. Dies hat auch zur Folge, dass die für die Schenkung gewährten Steuerbegünstigungen nicht entfallen und damit eine konsistente Anwendung der Begünstigungen sichergestellt wird.

...
Erbschaftsteuer //

Anwendung der Steuerbegünstigung des § 13a ErbStG auf einen fiktiven Nießbrauch nach § 29 Abs. 2 ErbStG (BFH)

Die schenkweise Einräumung einer Unterbeteiligung an einer KG, durch die der Beschenkte die Stellung eines Mitunternehmers erlangt, ist auch dann nach § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG i.d.F. bis 31.12.2008 (ErbStG) begünstigt, wenn der Beschenkte nach einem Widerruf der Schenkung für den Zeitraum, für den ihm die Nutzungen des zugewendeten Vermögens zugestanden haben, nach § 29 Abs. 2 ErbStG wie ein Nießbraucher zu behandeln ist (BFH, Urteil v. 19.3.2025 - II R 34/22; veröffentlicht am 31.7.2025).

Vermögensnachfolge und Erbfallgestaltung //

Nachfolgeplanung im internationalen Kontext

Die Nachfolgeplanung ist ein komplexes Feld, das nicht nur in den persönlichen Beziehungen zu Konfliktpunkten führen kann, sondern auch auf steuerrechtlicher Ebene viele Fallstricke bietet. Dies gilt insbesondere, wenn sich die Nachfolgeplanung nicht nur auf das Inland beschränkt, sondern aufgrund des Wegzugs von Familienangehörigen oder umfangreichen Vermögensbeständen im Ausland auch internationale Aspekte einbezogen werden müssen.

Erbschaftsteuer //

Disquotale Einlagen in Kapitalgesellschaft

Der BFH hat ernstliche Zweifel, ob disquotale Einlagen in eine Kapitalgesellschaft der Schenkungsteuer nach § 7 Abs. 8 ErbStG unterliegen, wenn die Gesellschafter beschlossen haben, dass die Einlagen personenbezogen zugeordnet werden und wenn im Jahresabschluss die in die Kapitalrücklage eingestellten Beträge den Gesellschaftern individuell und der Höhe nach einzeln zugewiesen werden. Die disquotale Einlage ist dann möglicherweise nicht geeignet, zu einer steuerbaren Werterhöhung der Anteile der anderen Gesellschafter zu führen.

...
Erbschaft- und Schenkungsteuer //

Geschlechtsspezifische Sterbetafeln sind verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hat zur Rechtslage vor Inkrafttreten des ‘Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag’ zum 1.11.2024 entschieden, dass die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verstößt.

...
Schenkungsteuer //

Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (BFH)

Es ist bei summarischer Prüfung ernstlich zweifelhaft, ob Leistungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH zu einer steuerbaren Werterhöhung der Anteile der Mitgesellschafter im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG führen, wenn die Gesellschafter vereinbaren, dass die Einzahlungen dem jeweils leistenden Gesellschafter zugeordnet werden (BFH, Beschluss v. 6.6.2025 - II B 43/24 (AdV); veröffentlicht am 3.7.2025).

Loading...