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Erbschaft- & Schenkungsteuer

Abo Erbschaft- und Schenkungsteuer //

Erstmalige Erklärung zur Vollverschonung von begünstigungsfähigem Betriebsvermögen bei Änderung einer bestandskräftigen Schenkungsteuerfestsetzung

Wird eine bestandskräftige Schenkungsteuerfestsetzung geändert, eröffnet die Änderung die Möglichkeit, die Vollverschonung für begünstigungsfähiges Betriebsvermögen zu beantragen. Der Antrag kann jedoch nur insoweit berücksichtigt werden, als die Änderung durch den Änderungsbescheid reicht.

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Abo Erbschaftsteuer //

Steuerbefreiung für Gelegenheitsgeschenke eröffnet interessante Gestaltungschancen

Übliche Gelegenheitsgeschenke i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sind steuerfrei. Begünstigt sind Zuwendungen, die sowohl vom Anlass her als auch ihrer Art nach und auch ihrem Wert nach in den entsprechenden Kreisen der Bevölkerung verbreitet sind. Die gute Botschaft lautet: Es können auch sehr wertvolle Geschenke an den Ehepartner oder an Kinder – wie beispielsweise eine Uhr für 50.000 € – sachlich schenkungsteuerbefreit sein.

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Abo Verfahrensrecht //

Erstmalige Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen im Rahmen eines Änderungsbescheids (BFH)

Die unbefristete Optionserklärung nach § 13a Abs. 8 ErbStG in der Fassung von 2013 ist im Einspruchsverfahren zu berücksichtigen, soweit ihre steuerrechtlichen Auswirkungen nicht über den durch § 351 Abs. 1 AO gesetzten Rahmen hinausgehen. Die Bindungswirkung nach § 351 Abs. 1 AO hat nicht zur Folge, dass die Verschonung, wenn sie den Änderungsrahmen verlässt, insgesamt zu versagen ist (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - II R 44/21; veröffentlicht am 2.5.2025).

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Erbschaftsteuer //

Keine Saldierung von Gesellschafterdarlehensforderungen mit der korrespondierenden Verbindlichkeit nach § 13b Abs. 9 Satz 3 ErbStG (FG)

Bei der Bestimmung der gemeinen Werte der Finanzmittel i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1 ErbStG können im Sonderbetriebsvermögen der Erblasserin ausgewiesene Gesellschafterdarlehensforderungen grundsätzlich nicht nach § 13b Abs. 9 Satz 3 ErbStG mit der korrespondierenden Verbindlichkeit der Gesellschaft saldiert werden (FG Münster, Urteil v. 25.2.2025 – 3 K 99/23 F; Revision beim BFH unter dem Az. II R 21/25 anhängig).

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Abo Schenkungsteuer //

Im Bau befindliche Gebäude trotz Vermietungsabsicht kein Verwaltungsvermögen

Grundstücke mit zum Stichtag im Bau befindlichen Gebäuden stellen nach einem erfreulichen Urteil des FG Münster trotz beabsichtigter Vermietung kein Verwaltungsvermögen i. S. von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG dar. Es sei auf die tatsächliche Nutzungsüberlassung abzustellen. Eine zulasten des Steuerpflichtigen wirkende analoge Anwendung der Regelung, die zu einer Erweiterung des abschließenden Katalogs des Verwaltungsvermögens führen würde, sei unzulässig.

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Abo Unternehmensnachfolge //

Kein Arbeitslohn bei Übertragung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte

Die Übertragung von GmbH-Anteilen aufgrund von strategischen Erwägungen zur Unternehmensfortführung auf leitende Angestellte führt nicht zu Arbeitslohn. Eine entsprechende Entscheidung des FG Sachsen-Anhalt hat jetzt der Bundesfinanzhof bestätigt. Im Streitfall war der einzige Sohn als Arzt tätig und brachte keinerlei unternehmerische Erfahrung mit. Die Eltern übertrugen daher 25 % der Anteile an fünf leitende Angestellte, die das Unternehmen nach ihrem Ausscheiden führen sollten.

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Erbschaftsteuer //

Steuerliche Behandlung von Trustvermögen aus Guernsey (FG)

Ist ein anglo-amerikanischer Trust nach den für ihn maßgeblichen Vorschriften (hier: Recht von Guernsey) wirksam gegründet worden und hat der Errichter sich keine Herrschaftsbefugnisse vorbehalten, aufgrund derer er über das im Trust befindliche Vermögen tatsächlich weiterhin frei verfügen kann, ist die im Trust befindliche Vermögensmasse rechtlich als selbstständig (intransparent) anzusehen und fällt bei dem Tod des Errichters nicht in dessen Nachlass. Erbschaftsteuer ist insoweit nicht zu erheben (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 10.10.2024 - 3 K 41/17; rechtskräftig).

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Freibetrag bei einem zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteil

Bisher war noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob die in § 2346 Abs. 1 Satz 2 BGB angeordnete zivilrechtliche Vorversterbensfiktion, wonach auf ihr Erbrecht verzichtende Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers so behandelt werden, als würden sie zur Zeit des Erbfalls nach dem Tod des Erblassers nicht mehr leben, auf das Erbschaftsteuerrecht durchschlagen und sich auf die Höhe der Freibeträge auswirken kann.

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Berücksichtigung von Schenkungen und Erbschaften mit Auslandsbezug

Schenkungen und Erbschaften mit Auslandsbezug gewinnen aufgrund der Internationalität von Familien und Vermögen an Bedeutung. Daher sollten auch die damit verbundenen Steuerfolgen im Rahmen der Nachfolgeplanung berücksichtigt werden. Der Beitrag zeigt die Steuerfolgen von unentgeltlichen Vermögensübertragungen mit Auslandsbezug in Deutschland auf und gibt Hinweise auf Anpassungen, die im Rahmen der strategischen Nachfolgeplanung möglich sind.

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Abo Erbschaftsteuer //

Kosten für Versteigerung von Nachlassgegenständen können abziehbar sein

Zu den als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähigen Kosten für die Verteilung des Nachlasses gehören nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch die Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, einschließlich der Kosten für die Durchführung der Versteigerung der Nachlassgegenstände. Der Verkauf der Nachlassgegenstände ist in diesem Fall notwendig, um den Nachlass nach der letztwilligen Verfügung des Erblassers in Geld auf die Miterben zu verteilen.

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Erbschaftsteuer //

Keine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c Satz 1 ErbStG für vom Erblasser niemals zu eigenen Wohnzecken genutzte Wohnung (FG)

Eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c Satz 1 ErbStG kommt bei der gebotenen teleologisch einschränkenden Auslegung der Vorschrift nicht in Betracht, wenn der Erblasser die betreffende Wohnung zu keinem Zeitpunkt zwischen deren Anschaffung und seinem Versterben zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat; Anschluss an FG-Rechtsprechung (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.12.2024 - 14 K 14131/22, Revision zugelassen).

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Kein begünstigungsschädliches Verwaltungsvermögen bei am Bewertungsstichtag nicht vermietetem Grundbesitz

Mit gleich lautenden Urteilen v. 14.11.2024 - 3 K 906/23 F ( HAAAJ-83332) und 3 K 908/23 F ( RAAAJ-83333) hat das FG Münster entschieden, dass Grundstücke, die sich im Steuerentstehungszeitpunkt noch im Zustand der Bebauung befinden, nicht zum begünstigungsschädlichen Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG gehören. Für die Nachfolgepraxis sind diese Urteile von großer Bedeutung. Ihre Wirkungen erstrecken sich nicht nur auf unfertige, sondern auch auf am Besteuerungsstichtag nur vorübergehend leerstehende Immobilien.

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