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Erbschaft- & Schenkungsteuer

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Gesetzgebung //

Erbschaft von mehr als 300 Wohnungen soll steuerfrei bleiben (hib)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist in der 27. Sitzung des Finanzausschusses des Bundestags am 18.3.2026 mit einem Vorstoß zum Ende der Befreiung großer Immobilienbestände bei der Erbschaftssteuer gescheitert. Lediglich die Fraktion Die Linke stimmte dem Antrag der Grünen (BT-Drucks. 21/4456) zu, der ein Ende der "Steuerbefreiung bei Erbschaften und Schenkungen mit mehr als 300 Wohneinheiten" fordert.

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Internet //

Ertragsteuerliche Zuordnung von freiwilligen Zuwendungen der Nutzer auf dem Prüfstand

Bei freiwilligen Zahlungen der Leser (sog. Spenden) an den Betreiber eines frei zugänglichen Internet-Blogs handelt es sich nach einer aktuellen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg nicht um Schenkungen i. S. des ErbStG, sondern um Betriebseinnahmen, die im Rahmen der Einkünfte aus § 18 EStG zu erfassen sind. Das Finanzgericht hat überraschend die Revision zugelassen. Diese wurde eingelegt, so dass der BFH erstmals Gelegenheit bekommt, zu der Abgrenzung Stellung zu nehmen.

Einkommen- und Erbschaftsteuer //

Die Folgen einer unerkannten Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung spielt in der steuerlichen Beratungspraxis eine herausragende Rolle. Durch die Begründung einer personellen und sachlichen Verflechtung wird die Grenze der bloßen Vermögensverwaltung überschritten, sodass gewerbliche Einkünfte durch das Besitzunternehmen erzielt werden. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung sind auf eine langjährige und sich stetig fortentwickelnde Rechtsprechung zurückzuführen, die auch in den Einkommensteuer-Hinweisen Eingang gefunden hat. Da der Betriebsaufspaltung komplexe Regelungsmechanismen inhärent sind, kommt es in der steuerlichen Beratungspraxis immer wieder vor, dass die entsprechenden Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung nicht beachtet werden. Während dies in der laufenden Besteuerungspraxis bereits Unterschiede in der Besteuerung zur Folge hat, ergeben sich erhebliche Steuerrisiken bei Strukturierungsvorgängen, Nachfolgen oder Betriebsaufgaben und -veräußerungen.

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Ersatzerbschaftsteuer //

Nur im Inland rechtsfähige Familienstiftungen werden erfasst

Eine in der Schweiz errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland unterliegt nicht der Ersatzerbschaftsteuer, wenn sie nach deutschem Recht als nichtrechtsfähige Stiftung zu beurteilen ist. Anders sieht es aus bei Familienstiftungen, die in einem anderen Staat der EU oder einem Staat des EWR gegründet wurden und dort als rechtsfähig anerkannt sind. Nach dem EU-Recht gelten diese auch in Deutschland stets als rechtsfähig.

Erbschaft- und Schenkungsteuer //

Gestaltungsüberlegungen für eine steueroptimierte lebzeitige Immobilienübertragung

Die Übertragung des Familienheims von Eltern auf ihre Kinder ist nur beim Erwerb von Todes wegen steuerbefreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) und nur dann, wenn das Kind die Immobilie unverzüglich selbst bewohnt und dies zehn Jahre lang beibehält. Eine lebzeitige Übertragung ist dagegen grundsätzlich nicht steuerbefreit, kann jedoch durch geschickte Gestaltung steuerlich optimiert werden.

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