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Schenkungsteuer | Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR (BFH)
Überträgt ein Ehegatte
unentgeltlich das Familienheim auf eine GbR, an der beide Ehegatten zu gleichen
Teilen beteiligt sind, ist der andere Ehegatte in Höhe des hälftigen Werts des
Familienheims schenkungssteuerrechtlich bereichert. Auch der Erwerb von
Gesamthandseigentum an einem Familienheim wird von der Steuerbefreiung nach
§ 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG erfasst
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG bleiben steuerfrei Zuwendungen unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Eigentum oder Miteigentum an einem im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen bebauten Grundstück i. S. des § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG verschafft, soweit darin eine Wohnung zu eigenen Wohnzweck...