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Gütertrennung wegen gesellschaftsvertraglicher Güterstandsklausel
Das Scheitern der Ehe des Unternehmers birgt für das Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Risiken, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Während der Ehe erzielte Steigerungen des Unternehmenswerts müssen im Scheidungsfall unter den Eheleuten ausgeglichen werden, was zu einem massiven Liquiditätsbedarf führen kann, der unter Umständen nur durch den Verkauf des Unternehmens befriedigt werden kann. Unternehmer pflegen daher den Zugewinnausgleich regelmäßig auszuschließen. Eheverträge unterliegen jedoch einer Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle am Maßstab der §§ 138, 242 BGB. Obwohl der Ausschluss des Zugewinnausgleichs grundsätzlich zulässig ist, kann er sich in Zusammenschau mit dem sonstigen Inhalt des Ehevertrags als sittenwidrig darstellen. Der BGH hat in einer jüngst ergangenen Entscheidung die Legitimität des Ausschlusses des Zugewinnausgleichs speziell in der Unternehmerehe betont.
Der ehevertragliche Ausschluss des Zugewinnausgleichs ist in der Unternehmerehe grundsätzlich zulässig.
Er kann unzulässig sein, wenn sich im Vertrag eine Störung der Vertragsparität widerspiegelt, die eine verwerfliche Ges...