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Grund- & Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer //

Bestimmung des örtlich zuständigen Finanzamts im Grunderwerbsteuerrecht

Welches das für die Grunderwerbsteuer örtlich zuständige Finanzamt ist, ist im Grunderwerbsteuerrecht seit jeher eine entscheidende Frage, deren Beantwortung, insbesondere wegen des Erfordernisses einer fristgerechten und in allen Teilen vollständigen Grunderwerbsteueranzeige, von elementarer Bedeutung ist. Dabei gleicht die Bestimmung des örtlich zuständigen Grunderwerbsteuerfinanzamts häufig aber der Suche nach einer „Nadel im Heuhaufen“, aufgrund der weitreichenden Verweise auf sonstige Normen sowie der implizierten Rechtsfragen.

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Grunderwerbsteuer //

BFH klärt wichtige Zweifelsfragen zur Anteilsvereinigung

Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass es der Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG bei der Rückgängigmachung einer steuerbaren Anteilsvereinigung nicht entgegensteht, wenn der vorausgegangene Erwerb der Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft nicht steuerbar war. Zudem haben die höchsten deutschen Steuerrichter weitere Zweifelsfragen zur Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit Anteilsvereinigungen beantwortet.

Steuerrecht //

Ernstliche Zweifel des BFH an der Signing-Closing-Theorie im Grunderwerbsteuerrecht

Aktuelle Rechtsprechung zu Share Deals

In drei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat sich der BFH mit der Frage befasst, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer festgesetzt werden kann.

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Grunderwerbsteuer //

Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung bei Rückgängigmachung eines nicht ordnungsgemäß angezeigten Erwerbsvorgangs (FG)

War der erste (rückgängig gemachte) Erwerbsvorgang nicht steuerbar und erfüllt erst die Rückgängigmachung dieses Erwerbsvorgangs den Tatbestand der Steuerbarkeit, ist § 16 Abs. 5 GrEStG nicht anwendbar. Der Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG steht dann nicht entgegen, dass der ursprüngliche Erwerbsvorgang nicht ordnungsgemäß angezeigt worden war (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.7.2024 - 5 K 1668/22; Revision anhängig, BFH-Az. II R 30/24).

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Grunderwerbsteuer //

Anwendbarkeit des § 1 Abs. 2b GrEStG bei Verkürzung der Beteiligungskette (FG)

Die nach dem 30.6.2021 erfolgte Veräußerung aller Anteile an einer grundbesitzenden GmbH (Enkel-GmbH) durch ihre Alleingesellschafterin (Mutter-GmbH) an die Alleingesellschafterin der Mutter-GmbH (Großmutter-GmbH) unterliegt als sog. „Verkürzung der Beteiligungskette“ nach § 1 Abs. 2b GrEStG der Grunderwerbsteuer. Liegt eine unmittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft vor, spielen die mittelbaren Beteiligungsverhältnisse im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2b GrEStG keine Rolle (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.4.2024 - 5 K 2022/23; Revision anhängig, BFH-Az. II R 24/24).

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Grunderwerbsteuer //

Anwendbarkeit des § 1 Abs. 2b GrEStG bei Verlängerung der Beteiligungskette (FG)

Der Steuertatbestand des § 1 Abs. 2b Satz 1 GrEStG ist auch erfüllt, wenn nur die Beteiligungskette verlängert wird (hier: Ausgliederung zur Aufnahme einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft aus einem Einzelunternehmen auf eine personenidentische Personengesellschaft). Für Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 2b GrEStG kommt eine Steuerbefreiung nach § 5 GrEStG nicht in Betracht (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.4.2024 - 5 K 1696/23; Revision anhängig, BFH-Az. II R 16/24).

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Grunderwerbsteuer //

Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in erst kurz zuvor gegründete Kapitalgesellschaft (BFH)

Der nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund der Einbringung sämtlicher Anteile einer mittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Einbringende nicht innerhalb von fünf Jahren vor der Einbringung zu mindestens 95 % an der anteilsaufnehmenden Kapitalgesellschaft beteiligt war (BFH, Urteil v. 8.10.2025 - II R 33/23; veröffentlicht am 18.12.2025).

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Grunderwerbsteuer //

Zur Anwendung der Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n.F. (FG)

Die auf zehn Jahre verlängerte Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n.F. ist auch dann nicht auf Erwerbsvorgänge vor dem 1.7.2021 anwendbar, wenn die 5-jährige Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG a.F. bei der Gesetzesänderung noch nicht abgelaufen war (FG Düsseldorf, Gerichtsbescheid v. 8.10.2025 - 11 K 1987/25 GE; Revision anhängig, BFH- Az. II R 44/25).

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Grunderwerbsteuer //

Entfallen der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG infolge eines Insolvenzplans (BFH)

Ist ein Grundstück vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in eine Gesamthandsgemeinschaft eingebracht und der steuerbare Erwerbsvorgang nach § 5 Abs. 2 GrEStG ganz oder teilweise von der Steuer befreit worden, wirken die Änderung der Beteiligung des Einbringenden an der Gesamthand aufgrund der Erfüllung eines Insolvenzplans und der dadurch bewirkte Wegfall der Begünstigung nach § 5 Abs. 3 GrEStG materiell auf den vor der Insolvenzeröffnung begründeten Erwerbsvorgang zurück (BFH, Urteil v. 27.8.2025 - II R 50/21; veröffentlicht am 11.12.2025).

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Grundsteuer //

Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids nach dem Landesrecht Baden-Württemberg (FG)

Für eine Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids reicht es nicht aus, lediglich mitzuteilen, das Landesgrundsteuergesetz sei verfassungswidrig. Erforderlich ist zudem die Darlegung eines besonderen Aussetzungsinteresses (FG Baden-Württemberg, Beschlüsse v. 23.7.2025 - 2 V 442/25 sowie v. 18.7.2025 - 2 V 440/25; Beschwerden nicht zugelassen).

Grunderwerbsteuer //

Update zur grunderwerbsteuerlichen Befreiungsvorschrift im Konzern

Mit der grunderwerbsteuerlichen Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern hat der Gesetzgeber eine wichtige Befreiungsvorschrift geschaffen, um derartige Vorgänge von der Grunderwerbsteuer vollständig zu entlasten. In der Praxis stellen sich regelmäßig Fragen zur Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale der Vorschrift. Dies betrifft u. a. den Begriff „herrschendes Unternehmen“ sowie das Einhalten der Behaltensfristen.

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Grundsteuer //

Kostentragung bei Einholung eines Verkehrswertgutachtens für Zwecke der Grundsteuer (FG)

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass auch wenn der Steuerpflichtige das Verkehrswertgutachten bereits während des Verwaltungsverfahrens einholen hätte können und sollen, es billigem Ermessen entspricht, die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens dem Finanzamt aufzuerlegen, wenn die vom Steuerpflichtigen durch den niedrigeren Grundsteuerwert im sechsjährigen Hauptveranlagungszeitraum erzielte Grundsteuerersparnis die Kosten des Gutachtens um mehr als das Doppelte übersteigt, wenn der vom Finanzamt zunächst angesetzte Grundsteuerwert zu einer erheblichen Überbewertung geführt hätte und die die Ursache des niedrigeren tatsächlichen Werts des Grundstücks (nur eingeschränkte Bebaubarkeit der Immobilie) schon während des Verwaltungsverfahrens offenkundig war (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2025 - 8 K 626/24).

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