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Grunderwerbsteuer | Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder (BFH)
Ein Treuhänder kann den Tatbestand
des
§ 1 Abs.
3 Nr. 1 GrEStG erfüllen, wenn sich in seiner Hand
erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar
vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der
Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt (Fortsetzung von
:
; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein inländisches Grundstück, unterliegt nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG der Steuer ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile der Gesellschaft begründet, wenn durch die Übertragung unmittelbar oder mittelbar mindestens 95 % (aktuell 90 %) der Anteile der Gesellschaft in der Hand des Er...