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Gewerbesteuer

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Digitaler GewSt-Bescheid: Flächendeckende Einführung geplant

Das Hessische Finanzministerium informiert zum digitalen Gewerbesteuerbescheid, der aktuell von ca. 600 Kommunen deutschlandweit getestet wird. Auf der Webseite „digitaler Gewerbesteuerbescheid“ finden sich unter https://go.nwb.de/dksbo u. a. grundlegende Informationen, die sich an Kommunen, Unternehmen, Steuerberater und IT-Dienstleister richten, wie z. B. zu den Vorteilen wie Schnelligkeit, Sicherheit, Anmeldung oder Effizienzsteigerung.

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Die Belastung von Dividenden mit Gewerbesteuer im Lichte der Mutter-Tochter-Richtlinie

Die Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR) will unter anderem eine Doppelbelastung von Dividenden innerhalb der EU auf Ebene der Muttergesellschaft vermeiden. Körperschaftsteuerlich wurde die MTR in Deutschland durch § 8b KStG umgesetzt, der grundsätzlich eine effektive Steuerfreistellung von 95 % für Schachteldividenden bei einer Mindestbeteiligung von 10 % vorsieht. Neben der Körperschaftsteuer stellt sich jedoch die Frage, ob auch die gewerbesteuerliche Behandlung von Dividenden den Vorgaben der MTR genügen muss. Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 7 GewStG fordert eine Mindestbeteiligung von 15 % sowie in zeitlicher Hinsicht, dass diese Mindestbeteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums besteht (strenges Stichtagsprinzip) – Anforderungen, die von der MTR abweichen. Die Frage, ob die Gewerbesteuer vom sachlichen Anwendungsbereich der MTR erfasst ist, wurde bereits in der Vergangenheit lange diskutiert.

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Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung beim Treuhandmodell

Eine GmbH, die eine Immobilie verwaltet und die von ihr zunächst vermieteten Betriebsvorrichtungen auf eine Schwestergesellschaft überträgt, um die Betriebsvorrichtungen anschließend als verdeckte Treuhänderin zu verwalten, kann keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG geltend machen. Denn die Treuhandtätigkeit ist eine schädliche Betätigung i. S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.

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Keine Betriebsaufspaltung bei einer Grundstücksüberlassung an ein Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern (FG)

Eine sachliche Verflechtung ist durch die Vermietung von Dachflächen für Zwecke der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen nicht gegeben, wenn diesen bei einem Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt (FG Düsseldorf, Urteil v. 19.2.2025 - 5 K 814/22 G,F, Revision zugelassen, BFH-Az.: III R 12/25).

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Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft (BFH)

Veräußert eine Kapitalgesellschaft im dritten Jahr nach dem Erwerb fünf Mehrfamilienhaus-Grundstücke durch einen Verkaufsakt an einen Erwerber ("en bloc"), wird durch die Drei-Objekt-Grenze ein für die erweiterte Kürzung schädlicher gewerblicher Grundstückshandel indiziert. Für die Beantwortung der Frage, ob die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft den Rahmen der bloßen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG überschreitet, kommt es auf das Kriterium der Nachhaltigkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG nicht an (BFH, Urteil v. 3.6.2025 - III R 12/22; veröffentlicht am 28.8.2025).

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Anwendung des Bankenprivilegs auf eine Konzernfinanzierungsgesellschaft (BFH)

Ein gewerbsmäßiger Betrieb von Bankgeschäften im Sinne der Legaldefinition des Begriffs des Kreditinstituts in § 1 Abs. 1 Satz 1 KWG liegt vor, wenn er auf eine gewisse Dauer angelegt ist und die Bankgeschäfte mit der Absicht der Gewinnerzielung beziehungsweise entgeltlich betrieben werden. Für die Frage, ob Bankgeschäfte mit der Absicht der Gewinnerzielung beziehungsweise entgeltlich betrieben werden, kommt es auf das zivil- und aufsichtsrechtliche Verständnis des Merkmals "Gewerbsmäßigkeit" in § 1 Abs. 1 KWG und nicht auf das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG an (BFH, Beschluss vom 21.5.2025 - III R 6/24; veröffentlicht am 28.8.2025).

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Hinzurechnung von Zinsen auf Depotverbindlichkeiten im Retrozessionsgeschäft (BFH)

Rückversicherungsunternehmen unterliegen nicht der für bestimmte Erstversicherungsunternehmen geltenden Verpflichtung, ein dem Zugriff Dritter entzogenes Sondervermögen zu bilden, und können sich schon deshalb nicht auf die darauf gestützte Ausnahme von der Hinzurechnung der auf Bardepots gezahlten Zinsen (vgl. BFH, Urteil v. 21.7.1966 - I 293/61, BStBl. III 1967, 631 zu § 8 Nr. 1 GewStG a.F.) berufen (BFH, Urteil v. 21.5.2025 - III R 32/22; veröffentlicht am 28.8.2025).

Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbesteuer //

Mindestbesteuerung verfassungsgemäß

Das BVerfG hält die Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG i. V. mit § 8 Abs. 1 KStG und § 10a GewStG für verfassungsgemäß. Danach verstößt es nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, dass Verluste, die den Betrag von 1 Mio. € (sogenannter Sockelbetrag) übersteigen, nur zu 60 % im Streitjahr 2008 mit Gewinnen ausgeglichen werden konnten, sodass der den Betrag von 1 Mio. € übersteigende Gewinn zu 40 % versteuert werden musste.

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