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Gewerbesteuer

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Gewerbesteuer //

Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft (BFH)

Veräußert eine Kapitalgesellschaft im dritten Jahr nach dem Erwerb fünf Mehrfamilienhaus-Grundstücke durch einen Verkaufsakt an einen Erwerber ("en bloc"), wird durch die Drei-Objekt-Grenze ein für die erweiterte Kürzung schädlicher gewerblicher Grundstückshandel indiziert. Für die Beantwortung der Frage, ob die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft den Rahmen der bloßen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG überschreitet, kommt es auf das Kriterium der Nachhaltigkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG nicht an (BFH, Urteil v. 3.6.2025 - III R 12/22; veröffentlicht am 28.8.2025).

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Gewerbesteuer //

Anwendung des Bankenprivilegs auf eine Konzernfinanzierungsgesellschaft (BFH)

Ein gewerbsmäßiger Betrieb von Bankgeschäften im Sinne der Legaldefinition des Begriffs des Kreditinstituts in § 1 Abs. 1 Satz 1 KWG liegt vor, wenn er auf eine gewisse Dauer angelegt ist und die Bankgeschäfte mit der Absicht der Gewinnerzielung beziehungsweise entgeltlich betrieben werden. Für die Frage, ob Bankgeschäfte mit der Absicht der Gewinnerzielung beziehungsweise entgeltlich betrieben werden, kommt es auf das zivil- und aufsichtsrechtliche Verständnis des Merkmals "Gewerbsmäßigkeit" in § 1 Abs. 1 KWG und nicht auf das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG an (BFH, Beschluss vom 21.5.2025 - III R 6/24; veröffentlicht am 28.8.2025).

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Gewerbesteuer //

Hinzurechnung von Zinsen auf Depotverbindlichkeiten im Retrozessionsgeschäft (BFH)

Rückversicherungsunternehmen unterliegen nicht der für bestimmte Erstversicherungsunternehmen geltenden Verpflichtung, ein dem Zugriff Dritter entzogenes Sondervermögen zu bilden, und können sich schon deshalb nicht auf die darauf gestützte Ausnahme von der Hinzurechnung der auf Bardepots gezahlten Zinsen (vgl. BFH, Urteil v. 21.7.1966 - I 293/61, BStBl. III 1967, 631 zu § 8 Nr. 1 GewStG a.F.) berufen (BFH, Urteil v. 21.5.2025 - III R 32/22; veröffentlicht am 28.8.2025).

Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbesteuer //

Mindestbesteuerung verfassungsgemäß

Das BVerfG hält die Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG i. V. mit § 8 Abs. 1 KStG und § 10a GewStG für verfassungsgemäß. Danach verstößt es nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, dass Verluste, die den Betrag von 1 Mio. € (sogenannter Sockelbetrag) übersteigen, nur zu 60 % im Streitjahr 2008 mit Gewinnen ausgeglichen werden konnten, sodass der den Betrag von 1 Mio. € übersteigende Gewinn zu 40 % versteuert werden musste.

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Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbesteuer //

Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung sind mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG)

Das BVerfG hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen der sogenannten Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer verfassungsgemäß sind, soweit Körperschaftsteuersubjekte im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG beziehungsweise Gesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG betroffen sind (BVerfG, Beschluss v. 23.7.2025 – 2 BvL 19/14).

Gewerbesteuer //

Gewerbesteuer bei Veräußerung eines Anteils bei doppelstöckiger Personengesellschaft

Die Veräußerung eines Anteils an einer Ober-Personengesellschaft, die an einer Unter-Personengesellschaft beteiligt ist, durch eine nicht natürliche Person ist nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG gewerbesteuerpflichtig. Dieser Gewinn wird allein dem Gewerbeertrag der Ober-Personengesellschaft zugerechnet und nicht anteilig dem Gewerbeertrag der Unter-Personengesellschaft.

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Gewerbesteuer //

Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften II (BFH)

Der § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft. § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG ist nicht anwendbar, wenn eine Oberpersonengesellschaft ihren Anteil an der Unterpersonengesellschaft veräußert, deren Gewerbeertrag nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG (teilweise) von der Gewerbesteuer befreit ist (BFH, Urteil v. 8.5.2025 - IV R 40/22; veröffentlicht am 10.7.2025).

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Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften I (BFH)

Der § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft (BFH, Urteil v. 8.5.2025 - IV R 9/23; veröffentlicht am 10.7.2025).

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Gewerbesteuerfreiheit für Wahlleistungen eines Krankenhauses

Der Ertrag eines Krankenhauses aus Wahlleistungen im Zusammenhang mit der Unterkunft (Nutzung eines sogenannten Komfortzimmers) ist nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG gewerbesteuerfrei, wenn das Krankenhaus die Voraussetzungen des § 67 AO erfüllt, also mindestens 40 % der jährlichen Belegungs- oder Berechnungstage auf Patienten entfallen, bei denen nur Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen berechnet werden.

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Gewerbesteuer //

Zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Gewinnanteile eines in den USA ansässigen stillen Gesellschafters (BFH)

Die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Gewinnanteilen eines stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 GewStG 2000 fällt unter die auch für Drittstaaten geltende Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft – EGV (heute Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV). Die Anwendbarkeit der Standstill-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EGV (heute Art. 64 Abs. 1 AEUV) wird grundsätzlich nicht durch Ausführungen eines Schreibens einer Oberfinanzdirektion über eine zugunsten von Steuerpflichtigen nur eingeschränkte Anwendung einer Norm beeinflusst (BFH, Urteil v. 26.2.2025 - I R 33/21; veröffentlicht am 3.7.2025).

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Aufwärtsabfärbung einer Personengesellschaft und Gewerbesteuerpflicht

Der BFH bestätigt seine Rechtsprechung, nach der eine Personengesellschaft, die nur aufgrund einer Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft (Aufwärtsabfärbung) Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Eine Gewerbesteuerpflicht wäre eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber einem Einzelunternehmer; denn ein Einzelunternehmer kann gleichzeitig verschiedene Einkunftsarten ausüben, ohne dass es zu einer Gewerbesteuerpflicht aller Tätigkeiten kommt, sondern es wird nur die originär gewerbliche Tätigkeit der Gewerbesteuer unterworfen.

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Körperschaft-/Gewerbesteuer //

Verlustabzugsverbot nach § 8c Abs. 1 KStG bei unterjährigem schädlichem Anteilseignerwechsel bei einem Organträger (FG)

Bei einem der Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG unterliegenden unterjährigen schädlichen Erwerb der Anteile am Organträger ist der anteilige Verlust einer Organgesellschaft bis zum schädlichen Erwerb im Wege einer vertikalen Ergebnissaldierung im Organkreis vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Organträgers abzuziehen (entgegen BMF-Schreiben v. 28.11.2017, BStBl I 2017, S. 1645, Rz. 37: FG Düsseldorf, Urteil v. 9.12.2024 - 6 K 1772/20 K,G,F; Revision anhängig, BFH-Az. I R 11/25).

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