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BFH | Abzug ausländischer Quellensteuer und Organschaft
Die Klägerin ist eine inländische AG und Holdinggesellschaft. Sie hält 100 % der Anteile an einer Tochtergesellschaft. Zwischen der Klägerin und dieser Tochtergesellschaft bestand im Streitjahr 2007 eine ertragsteuerliche Organschaft. Die Tochter bezog über einen Investmentfonds Dividenden von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften. Bei den Fondsbeteiligungen handelte es sich ausschließlich um Streubesitz. Die Dividenden unterlagen im Ausland jeweils dem Quellensteuerabzug. Mit den Ansässigkeitsstaaten bestanden entsprechende DBA. Im Anschluss an eine Außenprüfung wurden die Körperschaftsteuerbescheide dahingehend abgeändert, dass die Streubesitzdividenden einschließlich der ausländischen Quellensteuer bei der Tochtergesellschaft erfasst wurden. Auf Ebene der Klä...