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Umsatzsteuer

Umsatzsteuer //

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Wohnungseigentümergemeinschaften (Teil 2)

Grundsätzlich sind Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber ihren Wohnungs- und Teileigentümern gem. § 4 Nr. 13 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Korrespondierend dazu führt die Steuerbefreiung allerdings zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug für die Wohnungseigentümergemeinschaft. Insbesondere bei einer steuerpflichtigen Vermietung des Wohnungs- oder Teileigentums durch die Eigentümer kann dies zu einem echten Kostenfaktor für deren Mieter werden, wie das im ersten Beitragsteil besprochene BGH-Urteil v. 15.1.2025 - XII ZR 29/24 ( ZAAAJ-86628) aufzeigt (s. Wenke/Lüder, NWB 35/2025 S. 2396). Einen Ausweg bietet die Option zur Steuerpflicht nach § 9 Abs. 1 UStG durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. In rechtlicher Hinsicht erfordert dies jedoch einen wirksamen Beschluss der Eigentümerversammlung.

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Insolvenzrecht/Umsatzsteuer //

Nachhaftung des Schuldners für Steuerschulden nach Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 211 InsO (BFH)

Beruhen Umsatzsteuerschulden als Masseverbindlichkeiten allein auf Handlungen des Insolvenzverwalters, kommt eine Haftung des Insolvenzschuldners mit seinem insolvenzfreien Vermögen während des Insolvenzverfahrens nicht in Betracht. Diese Haftungsbeschränkung gilt weiter, wenn das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt sowie dem Insolvenzschuldner Restschuldbefreiung erteilt wurde (Fortführung des BFH-Urteils v. 10.11.2015 - VII R 35/13, BStBl II 2016, 372: BFH, Urteil v. 14.5.2025 - XI R 23/22; veröffentlicht am 28.8.2025).

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Umsatzsteuer //

Steuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers (BFH)

Die Erziehung von Kindern im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL bezieht sich auf die planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen zu tüchtigen und mündigen Menschen. Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers kann diese Voraussetzungen erfüllen. Bei Fehlen eines förmlichen Anerkennungsverfahrens kann jedenfalls dann von einer Einrichtung mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter gleicher Zielsetzung ausgegangen werden, wenn die Einrichtung in der Gesamtheit ihrer unternehmerischen Zielsetzung auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist (BFH, Urteil v. 30.4.2025 - XI R 5/24; veröffentlicht am 28.8.2025).

Umsatzsteuer //

BMF zur Umsatzsteuer bei Online-Veranstaltungen

Das BMF hat ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Online-Veranstaltungen veröffentlicht, z. B. Bildungsveranstaltungen oder Konzerte im Live-Streaming. Das BMF äußert sich insbesondere zum Leistungsort nach § 3a UStG sowie zu den möglichen Umsatzsteuerbefreiungen bzw. -ermäßigungen, etwa nach § 4 Nr. 20 UStG bzw. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG für Konzerte oder nach § 4 Nr. 21 und 22 UStG für Bildungsveranstaltungen.

Umsatzsteuer national //

EuGH-Vorlage: Vertrauensschutz bei der Differenzbesteuerung

BFH, Beschluss vom 19.2.2025 – XI R 23/24

Wenn der Unternehmer den Nachweis über Umstände zu erbringen hat, die nicht in seiner Sphäre liegen, stellt sich die Frage des Vertrauensschutzes. Wie weit gehen die Prüf- und Sorgfaltspflichten und welche Umstände begründen einen Vertrauensschutz? Die damit in Zusammenhang stehende Frage, ob Vertrauensschutz im gesonderten Billigkeitsverfahren oder im Festsetzungsverfahren geltend zu machen ist, beschäftigt den BFH bereits seit Jahren. Nachdem bereits zwei Vorabentscheidungsersuchen vom EuGH unbeantwortet blieben (weil sich die Frage in den Verfahren aus anderen Gründen erledigt hatten), startete der XI. Senat nun kurz vor seiner Auflösung (mit Ablauf des 31.7.2025) einen dritten Anlauf beim EuGH.

Umsatzsteuer national //

Umsatzsteuerliche Behandlung von non-fungible Token

Niedersächsisches FG, Urteil v. 10.7.2025 – 5 K 26/24

Digitale Werke lassen sich ohne Abnutzungserscheinungen vervielfältigen und deshalb nicht als limitierte oder gar einzigartige Werke verkaufen. Dies ändert sich, wenn diese digitalen Werke (z. B. Kunstgegenstände, Musikwerke, Sammelkarten, Spiele oder Videos) mit einem non-fungible Token (NFT) auf einer Blockchain gekoppelt sind. Bei einem NFT handelt es sich im Ergebnis um eine nicht austauschbare Wertmarke bzw. ein Echtheitszertifikat, welches digitale Kopien eindeutig identifizierbar macht. NFT können dabei verschiedenste Gestaltungsformen annehmen und beispielsweise auch als Sammlung mehrerer NFT herausgegeben werden. Obwohl die Anzahl der Fälle und deren wirtschaftliche Bedeutung deutlich zugenommen hat, ist die umsatzsteuerliche Behandlung des initialen Verkaufs von neu geschaffenen NFT oder der Handel (Weiterverkauf) von NFT noch weitgehend ungeklärt.

Umsatzsteuer national //

Hinterziehung von Umsatzsteuer bei Innengesellschaft

BGH, Beschluss vom 26.6.2025 – 1 StR 94/25

Der BGH hatte darüber zu entscheiden, wer Unternehmer ist, wenn mehrere natürliche Personen sich zusammenschließen, um einen Ticketzweithandel zu betreiben. Insbesondere ging es darum, ob der Personenzusammenschluss selbst als Unternehmer zu betrachten ist, so dass bei Nichtabgabe einer Umsatzsteuererklärung zu seinen Gunsten Umsatzsteuer hinterzogen wurde. Beim Ticketzweithandel werden Tickets zu Musik-, Kultur- oder Sportveranstaltungen im Vorfeld aufgekauft, um sie sodann über dem Ausgabepreis überteuert wieder zu veräußern (BGH, Beschluss vom 26.6.2025 – 1 StR 94/25).

Umsatzsteuer national //

Umsatz- und Vorsteuerberichtigung im Rahmen einer Insolvenzanfechtung

FG Düsseldorf, Urteil vom 1.7.2024 – 5 K 2267/20 U

Im Mittelpunkt der Entscheidung des FG Düsseldorf stand die Frage, ob Rückzahlungen aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung zu einer Vorsteuerberichtigung gemäß § 17 UStG führen und welcher Besteuerungszeitraum dafür maßgeblich ist. Im Mittelpunkt steht dabei die Besonderheit, dass die Vergleichszahlungen nicht auf ein Konto der Insolvenzmasse, sondern auf ein Anderkonto einer Rechtsanwaltskanzlei geflossen sind. In diesem Zusammenhang musste das FG Düsseldorf auch über eine mögliche unangemessene Gestaltung nach § 42 AO entscheiden (FG Düsseldorf, Urteil vom 1.7.2024 – 5 K 2267/20 U).

Umsatzsteuer national //

Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz

BMF, Schreiben vom 15.7.2025 - III C 2 - S 7221/00019/005/056

Holzhackschnitzel werden aus verschiedenen Holzarten hergestellt, darunter Industriehackschnitzel aus Sägerestholz und Waldhackschnitzel aus Wipfelholz oder Schwachholz bei der Waldpflege. In der Vergangenheit war es immer wieder Diskussionsthema, wann hierauf der ermäßigte Steuersatz greift.Das BMF hat mit Schreiben vom 15.7.2025 - III C 2 - S 7221/00019/005/056 die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz präzisiert. Zuvor war das BMF, Schreiben v. 17.4.2025 - III C 2 – S 7221/00019/005/013 ergangen (vgl. Timm, USt direkt digital 9/2025 S. 14), welches jedoch mit Mitteilung vom 6.6.2025 zurückgezogen wurde. Bis zum Ergehen des nun neuen BMF-Schreibens galten die Grundsätze der BMF-Schreiben vom 4.4.2023, BStBl I S. 733 und vom 29.9.2023, BStBl I S. 1702 unverändert fort.

Umsatzsteuer national //

Der umsatzsteuerliche Unternehmer gemäß § 2 UStG (Teil 2)

Auffrischung der Grundlagen

Der Rahmen des Unternehmens ist für den Unternehmerbegriff von zentraler Bedeutung. Dies ist darauf zurückzuführen, dass nur Leistungen gegen Entgelt steuerbar sein können, welche ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Zudem hängt auch das Recht auf einen Vorsteuerabzug nach § 15 UStG an den Leistungen, die der Unternehmer für sein Unternehmen bezieht. Den ersten Teil des Beitrages finden Sie in der UStdd 14/2025, S. 20.

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Die umsatzsteuerliche Behandlung von Wohnungseigentümergemeinschaften (Teil 1)

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Wohnungseigentümergemeinschaften rückt in der Praxis in den Fokus, wenn im Rahmen von Wohn- oder Gewerberaummietverhältnissen der Wunsch nach umsatzsteuerpflichtiger Abrechnung mit korrespondierendem Vorsteuerabzug besteht. Häufig ist das Thema bei der Vermietung von Gewerberäumen durch Teileigentümer anzutreffen, da sich auf Mieterseite regelmäßig ein Interesse an umsatzsteuerpflichtiger Behandlung auf Ebene der Wohnungseigentümergemeinschaft zeigt. Welche zivil- und umsatzsteuerrechtlichen Problemstellungen in diesem Zusammenhang auftreten können, verdeutlicht die aktuelle Entscheidung des BGH v. 15.1.2025 - XII ZR 29/24 (ZAAAJ-86628), in der sich der XII. Senat ausführlich zur dreistufigen Abrechnungsfolge (externe Dritte → Wohnungseigentümergemeinschaft → Eigentümer → Mieter) äußert und zu einem Praxisfall urteilt, in dem die umsatzsteuerliche Behandlung innerhalb dieser Reihe nicht gleichlautend war.

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Zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit Non-Fungible Token (NFT) (FG)

Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass bei einem unternehmerischen, entgeltlichen Handel aus dem Inland mit Non-Fungible Token (NFT) zu digitalen Bilddateien im Rahmen von Kollektionen (sog. NFT Collectibles), bei dem nicht das Sammelobjekt selbst, sondern nur ein Datenbankeintrag auf einer dezentralen Blockchain gehandelt wird, mit dem sich ein Erwerber als "Eigentümer" des digitalen Guts ausgeben kann, die NFT-Transaktionen keine Lieferungen, sondern sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 UStG darstellen; eine Pseudonymisierung der Krypto-Wallet-Adressen der Leistungsempfänger steht insofern der Umsatzsteuerbarkeit nicht entgegen (Niedersächsisches FG, Urteil v. 10.7.2025 – 5 K 26/24; Revision zugelassen).

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