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Umsatzsteuer

Umsatzsteuer //

Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen

Zum 1.1.2025 wurde § 4 Nr. 21 UStG geändert. Ziel war neben der Anpassung an EU-Terminologie und der Einarbeitung von Rechtsprechung auch die Abwendung eines von der EU-Kommission angekündigten Vertragsverletzungsverfahrens. Mit dem lang erwarteten Schreiben v. 24.10.2025, welches in weiten Teilen dem Entwurf v. 17.1.2025 entspricht, konkretisiert das BMF die Anwendungsvorschriften. Auch wenn in weiten Teilen eine Übergangsregelung bis Ende 2027 vorgesehen ist, gibt es schon heute erheblichen Beratungs- und Handlungsbedarf.

Umsatzsteuer //

Gesetzgeber normiert den Vorrang des Flächenschlüssels bei der Aufteilung von Vorsteuern

Jahrelang wurde diskutiert, welcher Aufteilungsschlüssel für den Vorsteuerabzug bei Grundstücken und Gebäuden maßgeblich sein soll. Nachdem schließlich der BFH für Klarheit gesorgt hatte und dem Flächenschlüssel grds. unionsrechtskonform den Vorrang einräumte, schloss sich die Finanzverwaltung dieser Auffassung an. Damit sind sich Rechtsprechung und Verwaltung einig: Der Flächenschlüssel findet vorrangig Anwendung. Nachrangig kommen andere Aufteilungsschlüssel wie der umbaute Raum oder der objektbezogene bzw. gesamtumsatzbezogene Umsatzschlüssel in Betracht. Nun hat der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung v. 22.12.2025 (BGBl 2025 I Nr. 369) diesen Vorrang des Flächenschlüssels in § 15 Abs. 4 UStG kodifiziert und konkretisiert.

Umsatzsteuer //

Zeitpunkt der Berichtigung einer nach § 14c Abs. 1 UStG geschuldeten Steuer bei fehlerhafter und noch im selben Jahr berichtigter Schlussrechnung

Die Berichtigung eines in einer Rechnung unrichtig ausgewiesenen Steuerbetrags wirkt zum Zeitpunkt, zu dem eine zuvor bestehende Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt wird und kann durch Dritte erfolgen, die mit der Prüfung der Rechnung beauftragt sind, wenn der Aussteller und der Empfänger dies akzeptieren.

Umsatzsteuer national //

(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1.1.2026

BMF, Schreiben v. 22.12.2025 - III C 2 – S 7220/00023/014/027

Das BMF geht in seinem BMF, Schreiben v. 22.12.2025 - III C 2 – S 7220/00023/014/027, auf die Wiedereinführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 1.1.2026 ein und passt den UStAE in Abschnitt 10.1 und 12.16 an.

Umsatzsteuer international //

Haftung für Umsatzsteuerschulden nach Auflösung oder Tod des Steuerschuldners

EuGH, Urteil vom 11.12.2025 - C-121/24 „Vaniz“

Das Unionsrecht ermächtigt die Mitgliedstaaten eine gesamtschuldnerische Haftung für eine andere Person als den Steuerschuldner anzuordnen (Art. 205 MwStSystRL). Diese Bestimmung erlaubt es den Mitgliedstaaten, Dritte für die Umsatzsteuer haftbar zu machen. Bulgarien hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine Haftung des Leistungsempfängers vorgesehen, wenn dieser wusste oder hätten wissen müssen, dass die Steuer von dem Lieferanten nicht entrichten wurde. Der EuGH hatte jetzt zu entscheiden, ob die im bulgarische Recht vorgesehene Haftung des Leistungsempfängers auch greift, wenn der Leistende steuerlich nicht mehr existent ist.

Umsatzsteuer international //

Dreiecksgeschäfte mit mehr als drei Beteiligten

EuG, Urteil vom 3.12.2025 - T-646/24 „MS KLJUČAROVCI“

Ein aktuelles Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG, Urteil vom 3.12.2025 - T-646/24) könnte die deutsche Verwaltungspraxis zu Dreiecksgeschäften ins Wanken bringen. Bisher gilt in Deutschland: Bei mehr als drei Beteiligten muss das Dreieck am Ende der Kette stehen. § 25b UStG regelt das Dreiecksgeschäft als Vereinfachung bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften (vgl. Art. 141 MwStSystRL). Die Vereinfachung besteht darin, dass eine steuerliche Registrierung des mittleren Unternehmers im Bestimmungsland vermieden wird. Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft setzt nach § 25b UStG voraus, dass drei Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, und dieser Gegenstand unmittelbar (EU-Grenzen überschreitend) vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt. Die deutsche Finanzverwaltung erlaubt die Vereinfachung bei mehr als drei Beteiligten nur dann, wenn die drei Unternehmer (Lieferer, erster Abnehmer, letzter Abnehmer) am Ende der Lieferkette stehen (vgl. Abschnitt 25b.1 Abs. 2 Beispiel 1 UStAE). Bei Ketten wie A - B - C - D konnte B die Vereinfachung daher meist nicht nutzen und musste sich oft im Bestimmungsland registrieren.

Umsatzsteuer national //

§ 2b UStG: Fertigung von biometrischen Aufnahmen im Pass- und Meldewesen nicht steuerbar

Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern v. 16.10.2025 – S 7100-00000-2025/001

Mit Verfügung vom 16.10.2025 nimmt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern dazu Stellung, ob die Fertigung von biometrischen Aufnahmen (Passfotos) im Bereich des Pass- und Meldewesens der Umsatzbesteuerung im Kontext des § 2b UStG unterliegt.

Umsatzsteuer national //

Zur umsatzsteuerlichen Qualifikation sog. „Finetrading-Geschäfte“

FG Münster, Beschluss v. 26.8.2025 – 5 V 609/25

Lieferungen i. S. des § 3 Abs. 1 UStG sind Leistungen, durch die ein Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht). Regelmäßig ist diese Verschaffung der Verfügungsmacht mit dem bürgerlich-rechtlichen Eigentumsübergang auf den Leistungsempfänger verbunden. Gleichwohl ist die umsatzsteuerliche Beurteilung von der zivilrechtlichen unabhängig. Daher erfolgt keine Lieferung i. S. des § 3 Abs. 1 UStG, wenn der Erwerber zwar zivilrechtlicher Eigentümer der Ware wird, aber nicht die tatsächliche Möglichkeit erhält, diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu nutzen, zu verwerten und über sie zu verfügen bzw. nicht verpflichtet ist, die mit der Ware verbundenen Risiken und Lasten zu tragen.

Umsatzsteuer national //

Umsatzsteuer-Nachschau

Abgrenzung zu strafprozessualen Ermittlungen der Steuerfahndung

In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.

Gesetzgebung //

Steueränderungsgesetz 2025, Aktivrentengesetz und Cuxhavengesetz

Am 19.12.2025 haben mehrere Gesetzesvorhaben erfolgreich den Bundesrat passiert, mit denen eine beachtliche Zahl an steuerlichen Änderungen, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart worden waren, zum Jahresausklang umgesetzt werden konnten. Dieses neue Entlastungspaket mit einem jährlichen Gesamtvolumen von rund 7,4 Mrd. € begünstigt breite Teile der Gesellschaft u. a. mit steuerlichen Entlastungen und Erleichterungen für Arbeitnehmer, Landwirte, Gastronomie, Spitzensportler und ehrenamtliches Engagement. Hervorzuheben sind:

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Umsatzsteuer //

Steuerbefreiung für Mitgliedsbeiträge, die auf Rechtsberatung entfallen

Ein eingetragener Verein, der seine Mitglieder – finanziert über die Einnahme von Mitgliedsbeiträgen – zu Rechtsfragen berät, ist nach einem aktuellen Urteil des FG Sachsen zwar insoweit Unternehmer, da er zur Erzielung von Einnahmen eine gewerbliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig ausübt. Es liegt aber eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. des § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG vor, die steuerbefreit ist. Die Revision ist beim BFH anhängig.

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