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Umsatzsteuer

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Steuerfreie Tarifoptimierung von Versicherungsverträgen (BFH)

Ein nach § 4 Nr. 11 UStG steuerfreier Umsatz aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler kann auch dann vorliegen, wenn aufgrund der Tätigkeit ein bestehender Vertrag durch Abschluss einer Änderungsvereinbarung optimiert wird. Der Umstand, dass der Versicherungsnehmer das Entgelt entrichtet, steht der Steuerbefreiung nicht entgegen (BFH, Urteil v. 8.7.2025 - XI R 7/23; veröffentlicht am 23.10.2025).

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Zum Unmittelbarkeitserfordernis der Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer

Mit Urteil v. 15.5.2025 hat der BFH in unionsrechtlicher Auslegung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG entschieden, das dort kodifizierte Erfordernis, dass die Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen, stelle darauf ab, dass die Leistung allein oder zusammen mit den Leistungen anderer Einrichtungen die Ausbildung ermögliche, fördere, ergänze oder erleichtere. Unmaßgeblich ist demgegenüber, wer Leistungsempfänger und zivilrechtlicher Vertragspartner des selbständigen Lehrers ist.

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Umsatzsteuerfreiheit für selbständigen Fahrschullehrer einer berufsbildenden Einrichtung

Die Leistungen eines selbständig tätigen Fahrschullehrers, der an einer als berufsbildend anerkannten Einrichtung Fahrschulunterricht erteilt, sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG . Für die Umsatzsteuerfreiheit ist es nicht erforderlich, dass der Fahrschullehrer mit den Fahrschülern Verträge abgeschlossen hat; es genügt eine vertragliche Beziehung zwischen dem Fahrschullehrer und der berufsbildenden Einrichtung.

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Steuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen (BFH)

Ein selbständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet (BFH, Urteil v. 15.5.2025 - V R 23/24; veröffentlicht am 16.10.2025).

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EuGH bejaht Leistungskette bei In-App-Käufen über App-Stores

Wer ist bei einem In-App-Kauf aus umsatzsteuerlicher Sicht der Leistende gegenüber dem Endkunden? Der App-Entwickler oder der App-Store? Aus Sicht des EuGH ist es der App-Store, wenn er nicht ausdrücklich im fremden Namen auftritt. Für ein Auftreten im fremden Namen soll es jedoch nicht ausreichend sein, wenn der App-Store lediglich in der Bestellbestätigung auf den App-Entwickler hinweist.

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Zur Anwendbarkeit des § 27 Abs. 19 UStG bei vor und nach dem 15.2.2014 erbrachten Bauleistungen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.6.2025, 7 K 7039/22

§ 27 Abs. 19 UStG betrifft vor dem 15.2.2014 erbrachte steuerpflichtige Leistungen, bei denen leistender Unternehmer und Leistungsempfänger im Vertrauen auf Abschn. 182a Abs. 10 – 12 UStR bzw. Abschn. 13b.3 Abs. 1 – 3 UStAE a. F. davon ausgegangen sind, dass der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet, diese Annahme sich aber nachträglich als unrichtig herausstellt. Selbst bei Anwendung dieser Vorschrift setzt eine Änderung zu Lasten des leistenden Unternehmers lediglich voraus, dass diesem ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn in Höhe des Umsatzsteuerbetrags gegenüber dem Leistungsempfänger im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zusteht. In diesen Fällen ist aber die zunächst erlangte Gegenleistung, die irrtümlich mit dem Entgelt gleichgesetzt wurde, in Entgelt und Steuer aufzuteilen. Erst mit einer späteren Erlangung eines Nachforderungsbetrags, der dann auch wieder in Entgelt und Steuerbetrag aufzuteilen ist, kommt es zu einer Berichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG.

Umsatzsteuer national //

Wenn Treu und Glauben den Billigkeitserlass erzwingen – Vertrauensschutz im Anwendungsbereich von § 13b UStG

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.6.2025 – 7 K 7173/22

Das Urteil des FG Berlin-Brandenburg setzt ein wichtiges Zeichen für den Schutz des Vertrauens der Steuerpflichtigen in die Handlungen der Finanzbehörden (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.6.2025 – 7 K 7173/22). Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit ein Steuerpflichtiger auf die ursprüngliche Rechtsauffassung der Finanzverwaltung vertrauen darf und welche Konsequenzen ein späterer Wechsel dieser Auffassung nach sich zieht. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und hob die Ablehnung eines Steuererlasses durch das Finanzamt als ermessensfehlerhaft auf. Dieses Urteil verdeutlicht die Bedeutung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Steuerrecht und stärkt die Rechte der Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung.

Umsatzsteuer national //

Umsatz- und gewerbesteuerliche Erfassung von Konzessionsabgaben bei Verpachtung von Stromversorgungsnetzen

FG Hessen, Urteil v. 27.3.2025 – 1 K 858/21

Im vorliegenden Verfahren hatte das FG Hessen darüber zu entscheiden, ob die von der Pächterin eines Stromnetzes an die Stadt gezahlten Konzessionsabgaben umsatzsteuerlich als Entgeltbestandteil einer Leistung der Netzgesellschaft zu behandeln sind und ob diese Zahlungen zugleich gewerbesteuerlich nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG hinzuzurechnen sind (FG Hessen, Urteil v. 27.3.2025 – 1 K 858/21). Die Klägerin, eine von der Stadt und einem Energieversorger gegründete Netzgesellschaft, machte geltend, dass die Konzessionsabgaben ausschließlich durchgeleitet wurden und nicht der Klägerin als erhaltenes Entgelt zuzurechnen sind. Das Finanzamt vertrat demgegenüber die Auffassung, dass die Klägerin als Vertragspartnerin des Wegenutzungsvertrags Schuldnerin der Abgabe sei und die Übernahme durch die Pächterin als Teil des Pachtentgelts bzw. als eine Nebenleistung zur Verpachtung der Netzanlage zu werten ist.

Umsatzsteuer national //

Zur Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen, die aus dem Persönlichen Budget bestritten werden

BFH, Urteil v. 30.4.2025 – XI R 25/24

Das Besprechungsurteil betrifft die Frage, ob Leistungen aus dem Persönlichen Budget bei der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG a. F. (jetzt: § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStG) anzurechnen sind. § 29 SGB IX regelt das Persönliche Budget als Leistungsform der Eingliederungshilfe und will Menschen mit Anspruch auf Sozialleistungen mehr Eigenverantwortung durch eigene finanzielle Mittel ermöglichen.Der V. Senat des BFH hat bereits mit BFH, Urteil v. 19.12.2024 - V R 1/22 (USt direkt digital 10/2025 S. 4 mit Anm. Leonard) entschieden, dass die mittelbare Finanzierung von sozialen Betreuungsleistungen über die Persönlichen Budgets für eine Steuerbefreiung ausreichen kann.

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Entstehung und Berechtigter eines Umsatzsteuerberichtigungsanspruchs

FG Köln, Urteil v. 6.5.2025 - 8 K 2462/19

Übt der Schuldner eine selbständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit auszuüben, hat der Insolvenzverwalter nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Entscheidet sich der Verwalter gegen eine Massezugehörigkeit des Vermögenserwerbs aus freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit des Insolvenzschuldners, verzichtet er hinsichtlich des sog. Neuerwerbs endgültig auf seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Dazu gehören auch Ansprüche auf Zustimmung zu einer Berichtigung nach § 14c Abs. 2 Satz 5 UStG für in einer Rechnung unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuerbeträge, soweit der Rechnungsempfänger die ihm erstattete Vorsteuer erst nach Freigabe der gewerblichen Tätigkeit zurückzahlt.

Umsatzsteuer international //

Keine Aufhebung des EUSt-Bescheides bei Abstimmungsfehlern zwischen Lieferer und Beförderer über das iOSS-Verfahren

Hessisches FG, Urteil vom 24.6.2025 – 7 K 165/22

Seit dem 1.7.2021 ist das sog. iOSS-Verfahren („import one stop shop“) in Kraft, das für Warensendungen bis 150 € optional eine Kombination aus Einfuhrumsatzsteuerfreiheit und Steuererhebung beim liefernden Unternehmer bzw. der elektronischen Schnittstelle (§ 3 Abs. 3a UStG) vorsieht (§ 18k UStG). Das Hessische FG hat sich nun zu einem Sachverhalt geäußert, in dem eine Doppelerhebung von Einfuhrumsatzsteuer und iOSS-Umsatzsteuer erfolgt ist, und im Wesentlichen aus verfahrensrechtlichen Gründen die Aufhebung des EUSt-Bescheides abgelehnt (Hessisches FG, Urteil vom 24.6.2025 – 7 K 165/22). Es ist die erste bekannte veröffentlichte finanzgerichtliche Entscheidung zum iOSS-Verfahren.

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Veräußerung einer privaten Sammlung über eBay durch Erben

Liegt hier ein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang vor?

In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.

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