Die umsatzsteuerliche Behandlung von Wohnungseigentümergemeinschaften (Teil 2)
Grundsätzlich sind Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber ihren Wohnungs- und Teileigentümern gem. § 4 Nr. 13 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Korrespondierend dazu führt die Steuerbefreiung allerdings zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug für die Wohnungseigentümergemeinschaft. Insbesondere bei einer steuerpflichtigen Vermietung des Wohnungs- oder Teileigentums durch die Eigentümer kann dies zu einem echten Kostenfaktor für deren Mieter werden, wie das im ersten Beitragsteil besprochene BGH-Urteil v. 15.1.2025 - XII ZR 29/24 ( ZAAAJ-86628) aufzeigt (s. Wenke/Lüder, NWB 35/2025 S. 2396). Einen Ausweg bietet die Option zur Steuerpflicht nach § 9 Abs. 1 UStG durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. In rechtlicher Hinsicht erfordert dies jedoch einen wirksamen Beschluss der Eigentümerversammlung.