Zum Unmittelbarkeitserfordernis der Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer
Mit Urteil v. 15.5.2025 hat der BFH in unionsrechtlicher Auslegung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG entschieden, das dort kodifizierte Erfordernis, dass die Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen, stelle darauf ab, dass die Leistung allein oder zusammen mit den Leistungen anderer Einrichtungen die Ausbildung ermögliche, fördere, ergänze oder erleichtere. Unmaßgeblich ist demgegenüber, wer Leistungsempfänger und zivilrechtlicher Vertragspartner des selbständigen Lehrers ist.