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Umsatzsteuer | Aufteilung eines Entgelts für Sparmenü auf unterschiedliche Steuersätze
Das Entgelt für ein Sparmenü, das für den Verzehr außer Haus verkauft wird, kann nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise aufgeteilt werden, sodass für den Getränkeanteil der Umsatzsteuersatz von 19 % und für den Anteil, der auf das Fast Food entfällt, ein Umsatzsteuersatz von 7 % anzuwenden ist.
[i]Sog. Food-and-Paper-Methode widersprach der wirtschaftlichen RealitätDer BFH lehnte die Anwendung der sogenannten Food-and-Paper-Methode, nach der das Verhältnis der Wareneinsatzteile zugrunde gelegt wird, ab, da diese im Streitfall nicht der geschäftlichen und wirtschaftlichen Realität entsprach. Denn zum einen führte sie teilweise dazu, dass bei einem Menü der Preis eines Hamburgers, also eines Lebensmittels mit einem hohen Wareneinsatz, deutlich über dem Einzelverkaufspreis des Hamburgers lag. Zum anderen wirkte sich eine Veränderung bei...