Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kombiangebote bei unterschiedlichen USt-Sätzen: Die Krux der Aufteilung
Werden Kombiangebote, Sparmenüs und Warenzusammenstellungen vertrieben, bei denen hierfür zwar ein (vergünstigtes) Gesamtentgelt erhoben wird, jedoch die enthaltenen Einzelprodukte unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen und deren Lieferung dabei zugleich als eigenständiger Umsatz zu klassifizieren ist, so bedarf es einer Aufteilung des Gesamtentgelts zur korrekten Ermittlung der einzelnen Bemessungsgrundlagen und Umsatzsteuerbeträge. Der BFH hat in dem Kontext jüngst zur generellen Aufteilungsmethodik und dem Merkmal der Sachgerechtigkeit anlässlich der sog. Food-and-Paper-Methode in der Systemgastronomie Stellung bezogen (). Aber auch andere Branchen sollten das Urteil kennen.
Einordnung
Beim Vertrieb sog. Kombiangebote, Sparmenüs oder Warenzusammenstellungen, bei denen ein – oftmals im Vergleich zu den Einzelverkaufspreisen als Kaufanreiz vergünstigtes – Gesamtentgelt erhoben wird, bedarf es umsatzsteuerlich einer Aufteilung jenes Gesamtentgelts, wenn die in dem Kombiangebot enthaltenen Einzelprodukte jeweils unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen und deren Lieferung als eigenständiger Umsatz ei...