Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer
Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Grundsteuermodelle der Bundesländer.
Der Beitrag zeigt, dass Gesellschafter einer Personengesellschaft bei der Gewährung von Darlehen an die Personengesellschaft verschiedene Regelungen berücksichtigen sollten.
Der BFH hat sich in seinem Urteil v. 18.6.2025 - X R 19/21 ( WAAAK-00473) ausführlich mit der BMF-Richtsatzsammlung auseinandergesetzt. Hierbei stellte er die Eignung dieser Datensammlung für eine Schätzung im Wege des äußeren Betriebsvergleichs deutlich infrage.
Der Beitrag untersucht das Konzept einer einheitlichen, rechtsformunabhängigen Unternehmensbesteuerung mit Optionsrecht zur transparenten Besteuerung und vergleicht es mit den im Koalitionsvertrag 2025 (CDU/CSU/SPD) vorgesehenen Reformmaßnahmen.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt im aktuellen Praxisfall das Thema „Wirtschaftliches Eigentum, Abschreibung und Gewinnrealisierung bei Wertpapierleihe“.
Das BMF hat am 4.9.2025 den Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 vorgelegt. Wie zu hören ist, soll dieser Entwurf bereits am 10.9.2025, dem Tag der Drucklegung dieser NWB-Ausgabe, in das Kabinett, so dass der parlamentarische Prozess gestartet werden kann. Obgleich der Name des Gesetzes eher nüchtern wirkt, hat es das beabsichtigte Gesetz fiskalpolitisch in sich: Es wird in den kommenden Jahren mit jährlich 6 Mrd. € an Steuerausfällen gerechnet. Ein genauerer Blick in den Entwurf verrät dann auch, dass in dem Gesetz klassische Elemente eines Jahressteuergesetzes gepaart werden mit steuerpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen mit dem Gesetzesvorhaben Wohlstand und Arbeitsplätze langfristig gesichert, die Bürger entlastet und das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden.
Die Bestellung eines Nießbrauchs an GmbH-Geschäftsanteilen kann in Form des Vorbehalts-, Zuwendungs- oder Vermächtnisnießbrauch erfolgen. Die Gründe hierfür können sehr vielschichtig sein.
Die Bundesregierung ist nun die ersten 100 Tage im Amt, zugleich endet die parlamentarische Sommerpause. Während der Sommerpause kamen immer einmal wieder Diskussionen über die allgemeine Einkommensteuerbelastung und eine mögliche Steuererhöhung auf, bisher ist hier aber keine abschließende politische Willensbildung in der Koalition zu erkennen. Eine Steuererhöhung, jedenfalls für Teile der Steuerpflichtigen, würde auch den Aussagen im Koalitionsvertrag entgegenstehen. Gleichwohl wird dieses Thema wohl immer wieder einmal bespielt werden.
Die Bundesregierung hat sich zur Aufarbeitung und Prävention von Cum-Cum-Gestaltungen geäußert.
Der Bundesrat hat am 17.10.2025 umfangreich zum Steueränderungsgesetz 2025 Stellung genommen. In der Stellungnahme warnt die Länderkammer vor erheblichen Steuerausfällen und fordert vom Bund Kompensation für die geringeren Steuereinnahmen.
Es steht der Beförderung von Schaumwein unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat nicht entgegen, wenn die zuvor vom Hauptzollamt festgesetzte und vom Versender dementsprechend geleistete Sicherheitsleistung nicht die volle Höhe der möglicherweise entstehenden Schaumweinsteuer abdeckt. Die Leistung einer Sicherheit genau in Höhe der potentiell entstehenden Schaumweinsteuer ist für die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens nicht konstitutiv (BFH, Urteil v. 24.6.2025 - VII R 33/22; veröffentlicht am 16.10.2025).
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes veröffentlicht.
Anlässlich des Welthundetags am 10.10.2025 teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit, dass die öffentlichen Kassen im Jahr 2024 rund 430 Millionen Euro aus der Hundesteuer eingenommen haben - ein neuer Rekordwert.
Vor dem Hintergrund der gesetzlich vorgesehenen Prüfung des Empfängernamens bei Überweisungen informiert das Finanzministerium (FinMin) Schleswig-Holstein über Details zu Zahlungen, die an die Finanzämter in Schleswig-Holstein geleistet werden.
Der Beitrag zeigt, dass Gesellschafter einer Personengesellschaft bei der Gewährung von Darlehen an die Personengesellschaft verschiedene Regelungen berücksichtigen sollten.
Der BFH hat sich in seinem Urteil v. 18.6.2025 - X R 19/21 ( WAAAK-00473) ausführlich mit der BMF-Richtsatzsammlung auseinandergesetzt. Hierbei stellte er die Eignung dieser Datensammlung für eine Schätzung im Wege des äußeren Betriebsvergleichs deutlich infrage.
Am 9.10.2025 standen diverse Gesetzentwürfe mit steuerrechtlichem Bezug auf der Tagesordnung des Bundestags. U.a. folgende Vorhaben hat der Bundestag in erster Lesung ohne Aussprache im vereinfachten Verfahren zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:
Der Bundestag hat am 8.10.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 (BT-Drucks. 21/1974) in erster Lesung beraten und anschließend an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
In seiner Tagung am 3./4. Juli 2025 hat sich der Wissenschaftliche Beirat beim BMF mit der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen befasst. Der Beirat vertritt die Auffassung, dass steuerfreie Überstundenzuschläge mehr Probleme schaffen, als sie lösen. In einem Brief an Bundesfinanzminister Klingbeil empfiehlt das Gremium, von der Einführung der Steuerfreiheit auf Überstundenzuschläge Abstand zu nehmen.
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) macht darauf aufmerksam, dass künftig für alle Überweisungen an sämtliche Finanzämter in ganz Bayern der einheitliche Empfängername "Freistaat Bayern" gilt.
Die niedersächsischen Finanzämter bauen ihr digitales Serviceangebot weiter aus: Ab sofort können Verwaltungsschreiben der Ämter direkt über das ELSTER-Postfach zugestellt werden, z.B. die Aufforderung zur Vorlage von Belegen, Fristverlängerungen oder Informationsschreiben. Die Bekanntgabe bestimmter Steuerbescheide (etwa zur Einkommensteuer oder zur Körperschaftsteuer) war bereits vorher elektronisch möglich.
Ab dem 1.10.2025 startet bundesweit eine Online-Befragung der Steuerverwaltungen der Länder. Steuerpflichtige sowie Angehörige der steuerberatenden Berufe können dort ihr Finanzamt bewerten. Hierauf macht u.a. das Thüringer Finanzministerium aufmerksam.
In Thüringen können ab dem 30.9.2025 auch Körperschaftsteuerbescheide über ELSTER elektronisch wirksam bekanntgegeben werden. Die Bescheide wurden bisher noch in Papierform per Post zugestellt.
Die Bundesregierung gibt einen Überblick über derzeit geplante bzw. bereits beschlossene Entlastungen für Bürger, Unternehmen, Landwirte, Gastronomie und das Ehrenamt.
Will die Zollbehörde im Nachgang der Erstattung eine Nacherhebung derselben Zollschuld gemäß Art. 105 Abs. 4 UZK vornehmen, muss sie die begünstigende Entscheidung gemäß Art. 27 Abs. 1 UZK zurücknehmen oder gemäß Art. 28 Abs. 1 UZK widerrufen (BFH, Urteil v. 24.6.2025 - VII R 22/22; veröffentlicht am 25.9.2025).
Der BFH hat dem EuGH eine Frage zur zolltariflichen Einreihung von Fischöl zur Vorabentscheidung vorgelegt (BFH, Beschluss v. 19.5.2025 - VII R 18/22; veröffentlicht am 25.9.2025).