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Weitere Steuerthemen

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Steuerfahndung //

Steuerliches Mehrergebnis durch die "Soko Grunderwerbsteuer" (FinMin NRW)

Die in Nordrhein-Westfalen ansässige "Soko Grunderwerbsteuer" hat über zwei Jahre ein steuerliches Mehrergebnis von rund 150 Mio. Euro erzielt. Die Behörde, die in der Regionalabteilung VII („Bergisches Land-Sauerland“) beim Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) angesiedelt ist, ist darauf spezialisiert, systematisch Ausfälle bei der Grunderwerbsteuer bei internationalen Unternehmen aufzudecken.

Abo Umsatzsteuer/Abgabenordnung //

Wenn das Finanzamt zweimal klopft

Das deutsche Steuerverfahrensrecht sieht durch den Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 1 Satz 1 AO vor, dass die Steuerfestsetzung jederzeit zugunsten oder zulasten des Unternehmers aufgehoben oder geändert werden kann (§ 164 Abs. 2 Satz 1 AO). Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH. Der Unternehmer kann sich jedoch mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH hiergegen zur Wehr setzen.

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Abo Jahresbericht 2024 //

In 44 % der Revisionsverfahren entschied der BFH zugunsten der Bürger

Wir lassen Sie an interessanten Infos auf der diesjährigen Jahrespressekonferenz des Bundesfinanzhofs teilhaben. Danach entschied das höchste deutsche Steuergericht 2024 (wie im Vorjahr) in immerhin 44 % der Fälle in Revisionsverfahren zugunsten der Bürger. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Revisionsverfahren lag bei 23 Monaten (2023 waren es noch 25 Monate). Bereits 43 % aller mündlich verhandelten Revisionen waren Videoverhandlungen.

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Steuerpolitik //

Bundesrechnungshof fordert "Stärkung der Einnahmebasis" (hib)

Angesichts eines wachsenden "Schuldenbergs" fordert der Bundesrechnungshof (BRH), die "Handlungsspielräume bei den laufenden Einnahmen" stärker in den Blick zu nehmen. Diese würden bei den Diskussionen über Konsolidierungsmaßnahmen im Haushalt weitgehend außer Acht gelassen, kritisieren die Rechnungsprüfer in einem Bericht mit dem Titel "Defizite und Reformbedarf beim Steueraufkommen identifizieren - Handlungsspielräume nutzen" (BT-Drucks. 21/32).

Abo Einkommensteuer //

Gesellschafterdarlehen an vermögensverwaltende Personengesellschaft

Das Darlehen eines Gesellschafters einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an die vermögensverwaltende Personengesellschaft wird steuerlich im Umfang der Beteiligungsquote des Gesellschafters nicht anerkannt. Aufgrund der bei den Überschusseinkünften geltenden Bruchteilsbetrachtung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO gewährt der Gesellschafter steuerlich das Darlehen im Umfang seiner Beteiligungsquote an sich selbst.

Abo Einkommensteuer //

Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen unter Angehörigen

Bei Darlehensverträgen unter Angehörigen mangelt es nicht selten – wie bei grundsätzlich allen Verträgen unter Angehörigen – an einem Interessenwiderstreit. Vor diesem Hintergrund ist mit einer kritischen Überprüfung durch die Finanzverwaltung zu rechnen, ob das Vertragsverhältnis für steuerliche Zwecke anzuerkennen ist. In diesem Zusammenhang kommt dem sog. Fremdvergleich entscheidende Bedeutung zu.

Abo Steuerpolitik //

Steuerpolitische Schwerpunkte des Koalitionsvertrags 2025 im Bereich der Unternehmensbesteuerung

Der am 9.4.2025 geschlossene Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält zahlreiche Maßnahmen und Absichtserklärungen, die einen Bezug zur Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik haben. Im Beitrag werden die Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung näher betrachtet und in den wirtschafts- und finanzpolitischen Kontext des Koalitionsvertrags eingeordnet.

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