Abfindung für Aufhebung des Nießbrauchs an GmbH-Anteilen
Die Abfindung für die Aufhebung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen ist nicht steuerbar, wenn sich der Nießbrauch nur auf das Gewinnbezugsrecht erstreckt, nicht aber auch auf die Mitverwaltungsrechte wie das Stimmrecht.