Suchen Barrierefrei

Weitere Steuerthemen

Unternehmensbesteuerung //

Zukunft der Unternehmensbesteuerung im Lichte des steuerlichen Investitionssofortprogramms und des Koalitionsvertrags 2025

Der am 9.4.2025 geschlossene Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Maßnahmen und Vereinbarungen mit Bezug zur Unternehmensbesteuerung. Erste Maßnahmen mit steuersystematischem Bezug wurden bereits durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (steuerliches Investitionssofortprogramm) umgesetzt.

...
Gesetzgebung //

Entwurf eines Standortfördergesetzes (BMF)

Das BMF hat am 22.8.2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG) veröffentlicht. Der Entwurf greift Maßnahmen des in der letzen Legislaturperiode nicht mehr beschlossenen "Zweiten Zukunftfinanzierungsgesetzes" auf und sieht u.a. im EStG eine Verbesserung der Möglichkeit zur Gewinnübertragung aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften vor (§ 6b Abs. 10 EStG-E).

Steuerstrafrecht //

Sicherstellung und Beschlagnahme von Originalunterlagen im Rahmen von Durchsuchungen

Durchsuchungen von Ermittlungsbehörden stellen für den Betroffenen stets eine Extremsituation dar und sind häufig Ausgangspunkt rechtlicher Streitverfahren. Die im Rahmen dieses Beitrags besprochenen Entscheidungen dokumentieren einen äußerst hartnäckig ausgetragenen Streit zwischen der Verteidigung und den Steuerbehörden über den Umgang mit Originalunterlagen des Steuerpflichtigen. Im Zuge einer Durchsuchung wurden sowohl elektronische Datenträger als auch „64 Leitz-Ordner“ beim Steuerpflichtigen zunächst zur Durchsicht gem. § 110 StPO sichergestellt. Während das AG Nürnberg (Beschluss v. 14.2.2024 - 57 Gs 731/24, GAAAJ-89663) die Beschlagnahme der Originalunterlagen noch für unzulässig hielt, weil die Straf- und Bußgeldsachenstelle gegenüber dem Gericht nicht habe nachvollziehbar darlegen können, weshalb nicht auch eine Beschlagnahme in Kopie für die Sicherung des Verfahrens genügt hätte, kam das LG Nürnberg-Fürth (Beschluss v. 1.8.2024 - 18 Qs 14/24) als Beschwerdeinstanz zu einer diametral unterschiedlichen Einschätzung und hielt die beantragte Beschlagnahme von Originalen für zulässig.

Steuerstrafrecht //

Praxisrelevante Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht 2024

Im Jahr 2024 ist eine Reihe von Entscheidungen im Bereich des Steuerstrafrechts ergangen. Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Gestaltungen sind nach wie vor Streitgegenstand vieler Gerichtsverfahren. Höchstrichterlich ist zwar die steuerstrafrechtliche Komponente geklärt, derzeit werden aber damit zusammenhängende anhängige Gerichtsverfahren in der Breite abgeschlossen. Im Gegensatz zu Cum-Ex-Gestaltungen beginnt bei Cum-Cum-Gestaltungen zum großen Teil erst jetzt die juristische Aufarbeitung. Außerdem ist das Thema rund um Einziehungen nach wie vor sehr aktuell, weil es sich dabei oft um höhere Geldbeträge handelt, die eingezogen werden.

...
Eigengenutztes Baudenkmal //

Fortführung der Steuerbegünstigung nach § 10f EStG durch den Erben

Der Bundesfinanzhof muss klären, ob der Erbe des Steuerpflichtigen die jährlichen Abzugsbeträge gem. § 10f EStG in analoger Anwendung der Fußstapfentheorie des § 11d EStDV fortsetzen kann, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des zehnjährigen Abzugszeitraums verstirbt und der Erbe das Gebäude anschließend zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Das FG Sachsen-Anhalt hat dies in erster Instanz verneint. Wir sind gespannt, ob der Bundesfinanzhof das auch so beurteilt.

...
Steuerhinterziehungsbekämpfung //

Steuerfahndung NRW wertet Influencer-Datenpaket aus (LBF NRW)

Das Influencer-Team des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) ist vorsätzlichen Steuerbetrügern in den sozialen Netzwerken auf der Spur. Derzeit werten die Experten ein Datenpaket von mehreren großen Plattformen aus. Darin enthalten sind 6.000 Datensätze, die auf nicht versteuerte Gewinne mit Werbung, Abos und Co. hinweisen. Sie beziehen sich ausschließlich auf Influencer aus Nordrhein-Westfalen und umfassen ein strafrechtlich relevantes Steuervolumen in Höhe von rund 300 Millionen Euro.

Loading...