Gesetzgebung | Referentenentwurf zur Umsetzung der DAC8-Regelungen in Deutschland (BMF)
Das BMF hat am
den
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
veröffentlicht. Mit dem Gesetz soll u.a. ein
Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz - KStTG eingeführt werden. Daneben sind
Änderungen des
EU-Amtshilfegesetzes, des
Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes,
der
AO, des
Plattformen-Steuertransparenzgesetzes
sowie des
Finanzverwaltungsgesetzes
geplant.
Folgende Regelungen sind vorgesehen:
Es wird eine Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eingeführt, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden.
Gleichzeitig sollen die in Bezug auf Finanzkonten bereits bestehenden Meldepflichten auf bestimmte digitale Zahlungsinstrumente, namentlich elektronisches Geld (E-Geld) und digitales Zentralbankgeld, ausgeweitet werden.
Zusätzlich sollen bereits etablierte Formen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union weiterentwickelt und die maßgeblichen Rechtsvorschriften zu ihrer Durchführung klarer gefasst werden. So sollen die Steuerbehörden in die Lage versetzt werden, Sachverhalte mit Auslandsbezug noch wirksamer zu ermitteln und ausgetauschte Informationen noch effizienter zu nutzen.
Das Gesetz enthält ausschließlich verfahrensrechtliche Regelungen und führt keine neuen Besteuerungstatbestände oder -rechte ein. Ob die jeweils gemeldeten Transaktionen steuerpflichtig sind oder nicht, richtet sich ausschließlich nach den bereits bestehenden steuerlichen Vorschriften.
Die Richtlinie (EU) 2023/2226 (sog. DAC8) sollte bereits in der letzten Legislaturperiode umgesetzt werden. Hierzu ist es wegen des vorzeitigen Endes der damaligen Regierungskoalition nicht mehr gekommen.
Der Referentenentwurf (Stand: ) ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum an IVD3@bmf.bund.de abgegeben werden.
Quelle: u.a. BMF online (il)
Fundstelle(n):
GAAAJ-94299