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Einkommensteuer | Abfindung für Aufhebung des Nießbrauchs an GmbH-Anteilen
Die Abfindung für die Aufhebung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen ist nicht steuerbar, wenn sich der Nießbrauch nur auf das Gewinnbezugsrecht erstreckt, nicht aber auch auf die Mitverwaltungsrechte wie das Stimmrecht.
[i]Nießbrauch der Klägerin bezog sich nur auf das GewinnbezugsrechtDie Klägerin war ursprünglich mit 49 % an der A-GmbH beteiligt. Sie schenkte ihren beiden Töchtern im Jahr 2012 jeweils einen Anteil von 24,5 % und behielt sich einen Nießbrauch vor. Der Nießbrauch erstreckte sich auf den Gewinn, nicht aber auf die Mitgliedschaftsrechte. Im Jahr 2019 gab die Klägerin ihren Nießbrauch gegen Zahlung einer Abfindung auf; ihre Töchter verkauften anschließend ihre Anteile. Das Finanzamt sah die Abfindung als steuerbare Entschädigung für entgehende Einnahmen gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a i. V. mit § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG an.
[i]Abfindung war nicht steuerbarDer BFH hiel...