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Geschlechtsspezifische Sterbetafeln sind verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof hat zur Rechtslage vor Inkrafttreten des ‘Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag’ zum entschieden, dass die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verstößt.
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Eine interessante Frage zur Erbschaft- und Schenkungsteuer musste der II. Senat des BFH klären: Verstößt die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 3 GG? Zum Beispiel, wenn sich bei einer vorweggenommenen Erbfolge der Schenker den lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch an den übertragenen Immobilien oder GmbH-Anteilen vorbehält. Oder bei einer Leibrente.
Die Vervielfältiger für den Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung sind na...