Europa | Mitgliedstaaten einigen sich auf Reform der EU-Zollunion (Kommission)
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 27.56.2025 auf eine gemeinsame
Position zur EU-Zollreform geeinigt. Damit ist der Weg frei für die
Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, das bereits im März
letzten Jahres seine Verhandlungsposition angenommen hatte.
Hintergrund: Am hat die EU-Kommission Vorschläge für die umfassendste Reform der EU-Zollunion seit deren Gründung im Jahr 1968 vorgelegt. Sie stützen sich insbesondere auf die Empfehlungen der Gruppe der Weisen zu den Herausforderungen der Zollunion aus dem Jahr 2022.
Modernerer Ansatz für den elektronischen Handel
Mit der Reform wird auf Herausforderungen wie den zunehmenden elektronischen Handel und globale Veränderungen reagiert. Ziel ist es, die Zollverfahren zu modernisieren, die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden der Mitgliedstaaten zu stärken und die Kontrollen von Importen und Exporten, insbesondere beim elektronischen Handel, zu verbessern.
EU-Zolldatenplattform
Ein wichtiger Teil der Reform ist die Einrichtung der EU-Zollbehörde (EUCA), die die neue EU-Zolldatenplattform überwachen wird. Die neue Plattform wird den Datenaustausch effizienter machen: So müssen beispielsweise Unternehmen bei der Übermittlung ihrer Zollinformationen nur mit einem einzigen Portal kommunizieren und die Daten für mehrere Sendungen lediglich einmal übermitteln. Durch den Ersatz fragmentierter IT-Systeme dürften jährlich rund 2 Milliarden Euro eingespart und das Zollsystem der EU technologisch weiterentwickelt werden. Das bedeutet schnellere Kontrollen, weniger Papierkram und einen stärkeren Verbraucherschutz.
Weniger Bürokratie
Insgesamt senkt die Reform die Kosten für Unternehmen, unterstützt die Durchsetzung der EU-Vorschriften in den Bereichen Produktsicherheit, Gesundheit, Umwelt und Klima und verbessert die Erhebung von Zöllen und Steuern, die sowohl dem EU-Haushalt als auch dem nationalen Haushalt zugutekommen. Sie dient dem Schutz unseres Binnenmarkts und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen an der EU-Grenze.
Die Einigung über das Verhandlungsmandat des Rates ermöglicht es, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den endgültigen Text der Verordnung aufzunehmen. Das Ergebnis muss vom Rat und vom Parlament förmlich angenommen werden, bevor es in Kraft treten kann.
Quelle: EU-Kommission- Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
FAAAJ-94389