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Gewerbesteuer | Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Mitvermietung eines Lastenaufzugs
Die Mitvermietung eines Lastenaufzugs bei der Vermietung eines Kaufhauses steht der erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht entgegen. Die Mitvermietung des Lastenaufzugs, der als Betriebsvorrichtung anzusehen ist, stellt im Rahmen der Vermietung eines Kaufhauses einen notwendigen Teil einer wirtschaftlichen sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung dar.
Die Klägerin war eine GmbH & Co. KG, die bis zum Jahr 2005 drei Kaufhäuser auf jeweils eigenen Grundstücken in Innenstädten betrieb. Seit dem Jahr 2006 vermietete sie die drei Grundstücke samt Kaufhäusern. Eines der drei Kaufhausgebäude bestand aus zwei Geschossen und war mit einer Laderampe, einem Personenfahrstuhl sowie einem Lastenaufzug ausgestattet. Die historischen Gesamtherstellung...