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Einkommensteuer | BMF-Schreiben zu Bewirtungsaufwendungen
Das BMF hat ein Schreiben zu Bewirtungsaufwendungen veröffentlicht, das das bisherige Schreiben vom ab dem ersetzt. Das neue Schreiben geht insbesondere auf die Folgen der sogenannten E-Rechnung für den Bewirtungskostenabzug ein.
Das BMF unterscheidet im allgemeinen Teil zwischen Kleinbetragsrechnungen bis zur Höhe von 250 € (Abschnitt 1.1) und Rechnungen über 250 € (Abschnitt 1.2). Bei Rechnungen über 250 € muss der Name des bewirtenden Unternehmers, der die Betriebsausgaben geltend machen will, auf der Bewirtungsrechnung enthalten sein (Abschnitt 1.2.3). Außerdem muss die Bewirtungsrechnung die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie eine Rechnungsnummer enthalten (Abschnitt 1.2.1 und 1.2.2).
[i]Bewirtungsbeleg muss den Anforderungen des § 146a AO entsprechenIn Abschnitt 2 geht es um die Erstellung...