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BFH 09.09.2025 IX R 12/24, Kommentierte Nachricht

Einkommensteuer | Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf

Steuerberatungskosten, die für die Erstellung einer Gewinnermittlung nach § 17 EStG nach Veräußerung einer wesentlichen GmbH-Beteiligung geleistet werden, sind keine Veräußerungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 EStG.

Die Klägerin veräußerte im Streitjahr 2021 eine zum Privatvermögen gehörende Beteiligung an der X-AG im Umfang von fast 6 %. Sie beauftragte den Steuerberater S mit der Ermittlung des Veräußerungsgewinns. Die Klägerin machte die Kosten für S als Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 EStG geltend.

[i]Veranlassung durch sachliche Steuerpflicht und Beauftragung des SteuerberatersDer BFH wies die Klage ab. Veräußerungskosten sind Aufwendungen, die durch die Veräußerung veranlasst sind. Maßgeblich ist, ob die Aufwendungen bei wertender Betrachtung ihr auslösendes Moment in der Veräußerung und eine größere Nähe zur Veräußerung als zu den laufenden Einkünften haben. Die Steuerberatungskost...

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Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf

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