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Einkommensteuer | BMF-Schreiben zum steuerfreien Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb
Das BMF ersetzt sein Schreiben aus dem Jahr 2020 zur Steuerbefreiung für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybrid-Kfz im Unternehmen des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 46 EStG sowie nach § 3 Nr. 50 EStG.
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG greift, wenn der Arbeitnehmer ein privates Elektro- oder Hybridfahrzeug oder ein ihm auch zur privaten Nutzung überlassenes Dienstfahrzeug im Betrieb des Arbeitgebers auflädt. Die Steuerbefreiung wirkt sich allerdings nicht aus, wenn der geldwerte Vorteil für den Dienstwagen nach der sogenannten 1 %-Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG ermittelt und versteuert wird.
Der Schwerpunkt der Aktualisierung liegt bei der Ersetzung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden kann, durch den Arbeitgeber (Abschnitt 3 des aktuellen...