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Einkommen- & Lohnsteuer

Einkommensteuer //

Interpretation der Anti-Hybrid Mismatch-Vorschrift des § 4k EStG durch die Finanzverwaltung

511 Tage nach der Entwurfsfassung v. 13.7.2023 hat das BMF unter dem Datum des 5.12.2024 das finale Anwendungsschreiben zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG; BStBl 2024 I S. 1578) veröffentlicht. Die finale Version des § 4k-Schreibens enthält im Vergleich zur Entwurfsfassung einige im Kern begrüßenswerte Modifikationen und Verbesserungen.

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Einkommensteuer //

Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs (BFH)

Hat ein bilanzierender Steuerpflichtiger eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG zu Unrecht gebildet, begründet dies einen Bilanzierungsfehler, der nach den Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs unter Wahrung der verfahrensrechtlichen Schranken für den Erlass von Steuer- und Steueränderungsbescheiden zu korrigieren ist (Anschluss an BFH, Urteil v. 7.7.1992 - VIII R 24/91, BFH/NV 1993, 461; BFH, Beschluss v. 30.4.2013 - I B 151/12, BFH/NV 2013, 1572: BFH, Urteil v. 2.7.2025 - XI R 27/22; veröffentlicht am 23.10.2025).

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Einkommensteuer //

Keine Sonderabschreibung für neue Mietwohnung bei Abriss und Neubau (BFH)

Eine "neue, bisher nicht vorhandene" Wohnung i. S. von § 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG in der Fassung des Streitjahres (2020) liegt nicht vor, wenn die durch eine Baumaßnahme geschaffene Wohnung zwar "neu" im sprachlichen Sinne ist, hierdurch aber der zuvor vorhandene Bestand an Wohnungen auf dem Grundstück nicht vermehrt wurde (BFH, Urteil v. 12.8.2025 - IX R 24/24; veröffentlicht am 23.10.2025).

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Einkommensteuer //

Zur Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben (BFH)

Der Sonderausgabenabzug von Beiträgen für eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung, die der (teilweisen) Absicherung von nicht durch die Pflege-Pflichtversicherung gedeckten Kosten wegen dauernder Pflegebedürftigkeit dient, ist verfassungsrechtlich nicht geboten, da der Gesetzgeber sich bewusst für ein Teilleistungssystem entschieden hat (BFH, Urteil v. 24.7.2025 - X R 10/20; veröffentlicht am 23.10.2025).

Umwandlungssteuerrecht //

Formwechselnde Umwandlung unter Berücksichtigung von verrechenbaren Verlusten nach § 15a EStG

Der X. Senat des BFH hat in seinem Urteil v. 19.3.2025 - X R 5/22 (JAAAJ-98024) entschieden, dass bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile nach § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 ein verrechenbarer Verlust i. S. des § 15a EStG nicht abzugsfähig ist. Als Anschaffungskosten der Anteile gilt der von der übernehmenden Körperschaft angesetzte Wert, selbst bei unterlassener Zwangsaufstockung. Einbringungsgeborene Anteile existierten nur noch bis zum 31.12.2024. Ihre steuerlichen Folgen sind durch das JStG 2024 in den Anwendungsbereich des § 17 Abs. 6 EStG verlagert worden. Die offensichtlichste Maßnahme zur Vermeidung des endgültigen Ausschlusses der Verrechnung eines verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG bei einem Formwechsel nach § 20 i. V. mit § 25 UmwStG nach heutiger Rechtslage liegt im Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens zu Zwischenwerten oder gemeinen Werten nach § 20 Abs. 2 UmwStG durch die übernehmende Körperschaft. Daneben sind weitere Gestaltungsmaßnahmen denkbar.

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Einkommensteuer //

Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung (BFH)

Bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - abgesehen von Vermietungshindernissen - nicht erheblich (das heißt um mindestens 25%) unterschreitet. Um den Einfluss temporärer Faktoren möglichst gering zu halten und ein einheitliches Bild zu erlangen, ist auf die durchschnittliche Auslastung der Ferienwohnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen (BFH, Urteil v. 12.8.2025 - IX R 23/24; veröffentlicht am 16.10.2025).

Lohnsteuer //

Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnisses

Der BFH hat mit Urteil v. 17.6.2025 entschieden, dass bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zum Betrieb des Entleihers im Sinne einer ersten Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EStG regelmäßig nicht in Betracht kommt, so dass Aufwendungen des Leiharbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und dem arbeitstäglich aufgesuchten Betrieb des Entleihers nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig sind.

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