Bilanzreport 2025 – Darstellung ausgewählter Bilanzierungssachverhalte
Der Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Bilanzierungssachverhalte des letzten Jahres.
Der Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Bilanzierungssachverhalte des letzten Jahres.
Der BFH hatte im Urteil vom 9.9.2025 - IX R 12/24 die Frage zu entscheiden, ob Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung als Veräußerungskosten i. S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG anzusehen sind.
Die laufenden Einkünfte aus einer Genussrechtsvereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber führen zu Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn die Höhe der Zinsen vom Ergebnis des Unternehmens und nicht von den Leistungen des Arbeitnehmers abhängig ist.
Mit Urteil v. 1.10.2025 hat der BFH entschieden, ein Spendenabzug nach § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG an eine in der Schweiz ansässige Stiftung komme nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Spendenabzugs nach den einschlägigen Regelungen nach deutschem Recht erfüllt sind. Dazu muss bei der ausländischen – im Streitfall schweizerischen – Stiftung die formelle Satzungsmäßigkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AO gegeben sein, und es muss der Nachweis erbracht werden, dass die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet ist (§ 59 Halbsatz 2 AO i. V. mit § 63 Abs. 1 AO, sog. materielle Satzungsmäßigkeit).
Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nach dem BFH-Urteil vom 20.11.2025 - VI R 4/23 nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG nur mit höchstens 1.000 € im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar.
Die laufenden Einkünfte aus einer stillen Beteiligung an einer GmbH, die zugleich Arbeitgeber des stillen Gesellschafters ist, sind im Regelfall Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Das BMF hat das finale Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden veröffentlicht. Der Entwurf war vom BMF bereits im Juli 2025 den Verbänden zur Stellungnahme übermittelt worden.
Erhält ein Arbeitnehmer Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung am Unternehmen seines Arbeitgebers oder aus Genussrechten aus einem Genussrechtsprogramm seines Arbeitgebers, gehören die Vergütungen zu den Kapitaleinkünften gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Nr. 7 EStG und nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit. Voraussetzung zur Zuordnung zu § 20 EStG ist, dass das gesellschaftsrechtliche Sonderrechtsverhältnis (stille Gesellschaft bzw. Genussrecht) ernsthaft vereinbart ist, durchgeführt wird und so ausgestaltet ist, dass es neben dem Arbeitsverhältnis einen eigenständigen wirtschaftlichen Gehalt aufweist.
Der Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Bilanzierungssachverhalte des letzten Jahres.
Der BFH hatte im Urteil vom 9.9.2025 - IX R 12/24 die Frage zu entscheiden, ob Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung als Veräußerungskosten i. S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG anzusehen sind.
Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 5.2.2025 veröffentlicht hat. Konkret geht es bei dem Gesetzentwurf um die Aufteilung von Rentenansprüchen aus der Zeit der Ehe. Hat ein Ex-Partner einzelne Rentenansprüche vergessen – ob versehentlich oder absichtlich –, geht das bisher zulasten des anderen Ex-Partners. Diese Gerechtigkeitslücke wird nun geschlossen. Künftig sollen vergessene Rentenansprüche auch nach der Scheidung noch ausgeglichen werden können.
Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a AO sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen. Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (BFH, Urteil v. 26.9.2025 - IV R 16/23; veröffentlicht am 5.2.2026).
Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, sind keine "außerordentlichen Einkünfte" nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG (Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) (BFH, Urteil v. 30.10.2025 - X R 25/23; veröffentlicht am 5.2.2026).
Nach Insolvenzeröffnung ist die Einkommensteuerschuld zunächst nach einkommensteuerrechtlichen Kriterien einheitlich zu ermitteln, sodann nach insolvenzrechtlichen Kriterien im Verhältnis der jeweiligen Einkünfte auf die verschiedenen insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche aufzuteilen (BFH, Urteil v. Urteil v. 30.7.2025 - X R 29/21; veröffentlicht am 5.2.2026).
Mehraufwendungen für eine rollstuhlgerechte Wohnung sind bei der Prüfung, ob ein volljähriges Kind aufgrund seiner Gehbehinderung gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG zum Selbstunterhalt außerstande ist, als behinderungsbedingter Mehrbedarf in Abzug zu bringen (BFH, Urteil v. 30.10.2025 - III R 11/24; veröffentlicht am 5.2.2026).
Die laufenden Einkünfte aus einer Genussrechtsvereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber führen zu Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn die Höhe der Zinsen vom Ergebnis des Unternehmens und nicht von den Leistungen des Arbeitnehmers abhängig ist.
Mit Urteil v. 1.10.2025 hat der BFH entschieden, ein Spendenabzug nach § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG an eine in der Schweiz ansässige Stiftung komme nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Spendenabzugs nach den einschlägigen Regelungen nach deutschem Recht erfüllt sind. Dazu muss bei der ausländischen – im Streitfall schweizerischen – Stiftung die formelle Satzungsmäßigkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AO gegeben sein, und es muss der Nachweis erbracht werden, dass die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet ist (§ 59 Halbsatz 2 AO i. V. mit § 63 Abs. 1 AO, sog. materielle Satzungsmäßigkeit).
Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nach dem BFH-Urteil vom 20.11.2025 - VI R 4/23 nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG nur mit höchstens 1.000 € im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar.
Die laufenden Einkünfte aus einer stillen Beteiligung an einer GmbH, die zugleich Arbeitgeber des stillen Gesellschafters ist, sind im Regelfall Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Die BStBK hat sich mit einer Eingabe zur lohnsteuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für das Aufladen von elektrischen oder hybriden Dienst-Pkw an das BMF gewandt.
Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern (FinMin) informiert, dass seit dem 1.1.2026 ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung des Grads der Behinderung (GdB) eingeführt wurde. Das FinMin hat diesbezüglich ergänzende Informationen veröffentlicht.
Das BMF hat das finale Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden veröffentlicht. Der Entwurf war vom BMF bereits im Juli 2025 den Verbänden zur Stellungnahme übermittelt worden.
Erhält ein Arbeitnehmer Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung am Unternehmen seines Arbeitgebers oder aus Genussrechten aus einem Genussrechtsprogramm seines Arbeitgebers, gehören die Vergütungen zu den Kapitaleinkünften gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Nr. 7 EStG und nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit. Voraussetzung zur Zuordnung zu § 20 EStG ist, dass das gesellschaftsrechtliche Sonderrechtsverhältnis (stille Gesellschaft bzw. Genussrecht) ernsthaft vereinbart ist, durchgeführt wird und so ausgestaltet ist, dass es neben dem Arbeitsverhältnis einen eigenständigen wirtschaftlichen Gehalt aufweist.
Die Norm des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG zur Buchwertfortführung bei der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb hat, über den bloßen Gesetzestext hinaus, Erfordernisse, die es zu beachten gilt, da ansonsten eine Aufdeckung der stillen Reserven droht.
Aktuell gehen vermehrt Anfragen zur Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG im Zusammenhang mit der Bauabzugsteuer im BZSt ein. Das BZSt stellt keine Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG aus und versendet diese auch nicht. Anfragen zur Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen sind ausschließlich an das zuständige Finanzamt zu richten. Hierüber informiert das BZSt.
Der Bundesrat hat am 30.1.2026 dem Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) zugestimmt (BR-Drucks. 5/26 (Beschluss)). Damit können wesentliche Teile des Gesetzes nach dessen Verkündung im Kraft treten.
Nach Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO kommt eine auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gestützte Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids zum Zwecke der Zusammenveranlagung dann nicht mehr in Betracht, wenn die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in die Ehe nach dem 31.12.2019 erfolgt ist oder der Antrag auf Änderung des Bescheids erst nach dem 31.12.2020 gestellt wurde. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsvorschrift des Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO bestehen nicht (BFH, Urteil v. 16.10.2025 - III R 18/23; veröffentlicht am 29.1.2026).