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Einkommen- & Lohnsteuer

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Gesetzgebung //

Reform der privaten Altersvorsorge (hib)

Die von den Koalitionsfraktionen Union und SPD geplante Verbesserung der privaten Altersvorsorge ist am 25.3.2026 im Finanzausschuss des Bundestags noch in entscheidenden Punkten geändert worden. So soll das Vorsorgesparen über einen neu einzurichtenden Staatsfonds ermöglicht werden. Außerdem werden die Förderung für Geringverdiener erhöht, der Kostendeckel für die Anbieter von Finanzprodukten gesenkt und der Kreis der Begünstigten auf Selbständige ausgeweitet.

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Einkommensteuer/Verfahrensrecht //

Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen (BMF)

Das BMF hat eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG veröffentlicht (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 18.3.2026 - FM3-S 0625-1/15).

Private Investitionen //

Deutschlandfonds ist ein wichtiges Signal für Investitionen in Deutschland

Der Deutschlandfonds ist an den Start gegangen. Noch kurz vor Weihnachten 2025 – am 18.12.2025 – haben die Bundesregierung und die KfW den Deutschlandfonds gegründet. Damit sollte in Deutschland ein Rahmen geschaffen werden, der es privaten und kommunalen Unternehmen erleichtert, in großem Umfang in Deutschland zu investieren. Der Bund stellt dafür öffentliche Mittel und Garantien i. H. von rund 30 Mrd. € bereit. Mit dieser Initialzündung sollen insgesamt Investitionen i. H. von rund 130 Mrd. € ausgelöst werden. Dieser Betrag gilt als Investitionsoffensive neben dem staatlichen Sondervermögen. Die KfW übernimmt die Koordination des Deutschlandfonds und ist Ansprechpartnerin für die nationale und internationale Investorenberatung.

Bilanzsteuerrecht //

BFH hebt die modifizierte Trennungstheorie für teilentgeltliche Buchwertübertragungen nach § 6 Abs. 5 EStG auf den Thron

Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG ist der Gewinn nach dem BFH-Urteil v. 11.12.2025 - IV R 17/23 nicht nach der sog. strengen Trennungstheorie, sondern nach der sog. modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln.

Steuerrecht //

Steuerliche Aspekte der Strafhaft

Überblick über die verfahrensrechtlichen Mitwirkungsobliegenheiten und das Besteuerungsverfahren während des Strafvollzugs

Maßnahmen des Strafvollzugs greifen tief in die persönliche Freiheit der Betroffenen ein. Gleichwohl entziehen sie sich nicht der Einbindung in die allgemeine Rechtsordnung. Dies gilt in gleicher Weise für das Steuerrecht. Entsprechende Fragen stellen sich daher auch im Zusammenhang mit einer Strafhaft.

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Umsatzsteuer //

Keine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter (BFH)

Die für die Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG notwendige Absicht zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit muss bei einer mehrfachen Übertragung nicht beim Zwischenerwerber, sondern beim Letzterwerber vorliegen. Nutzt der Erwerber das übertragene Vermögen nicht wie zuvor der Veräußerer für eine eigene unternehmerische Tätigkeit, sondern verpachtet er dieses, kann für die bei einer Geschäftsveräußerung notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht auf den Pächter abgestellt werden (BFH, Urteil v. 13.11.2025 - V R 3/23; veröffentlicht am 19.3.2026).

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Einkommensteuer //

Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters (BFH)

Mitunternehmerrisiko bedeutet gesellschaftsrechtliche oder eine dieser wirtschaftlich vergleichbare Teilnahme am Erfolg und Misserfolg eines gewerblichen Unternehmens. Dieses Risiko wird regelmäßig durch Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Anlagevermögens einschließlich eines Geschäftswerts vermittelt. Erforderlich ist ein Gesellschafterbeitrag, durch den das Vermögen des Gesellschafters belastet werden kann. Demgegenüber reicht der bloße Verzicht auf eine spätere Gewinnbeteiligung nicht aus (Bestätigung der Rechtsprechung). Ebenso wenig reicht es für ein (schwach ausgeprägtes) Mitunternehmerrisiko aus, wenn ohne Verlustbeteiligung und Nachschusspflicht für den stillen Gesellschafter allein das Risiko besteht, dass er keine Gewinnbeteiligung erhält und damit seine als Einlageleistung versprochenen Dienstleistungen und etwaige Kosten vergeblich aufgewendet hat (BFH, Urteil v. 13.11.2025 - IV R 24/23; veröffentlicht am 19.3.2026).

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Einkommensteuer //

Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG (BFH)

Unter dem Begriff "Gewinn" in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ist der steuerliche Gewinn i. S. von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu verstehen. Bei der Prüfung, ob die Gewinngrenze überschritten wird, sind deshalb auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen. Das betrifft auch die nach § 4 Abs. 5b EStG hinzuzurechnende Gewerbesteuer (BFH, Urteil v. 1.10.2025 - X R 16, 17/23; veröffentlicht am 19.3.2026).

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