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Einkommen- & Lohnsteuer

Einkommensteuer //

Hinterbliebenenrente nach dem AltEinkG – Hessisches FG weist Klage auch im zweiten Rechtsgang ab und lässt Revision zu

Die Klage einer Witwe gegen den einfachgesetzlich zutreffend angesetzten Besteuerungsanteil von 76 % wurde im ersten Rechtsgang noch unter dem Gesichtspunkt der „individuellen Betrachtungsweise“ zurückgewiesen, da nach Ansicht des Hessischen FG die Altersvorsorgebeiträge des Verstorbenen der Witwe nicht zugerechnet werden konnten. Der BFH hatte das Urteil jedoch aufgehoben und die Sache an das Hessische FG zurückverwiesen (Beschluss v. 30.8.2023 - X B 58/23, PAAAJ-49036; dazu Ermel, NWB 42/2023 S. 2864). Der Entscheidung im zweiten Rechtsgang wurde nun aber eine „strukturelle“ statt einer „individuellen“ Betrachtungsweise zugrunde gelegt (Hessisches FG, Urteil v. 12.11.2025 - 11 K 286/22, EAAAK-04714).

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Einkommensteuer //

„Geringe Entfernung“ im Sinne des Reisekostenrechts (BVerwG)

Das BVerwG hat entschieden, dass die eine Gewährung von Tagegeld als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung aus Anlass einer Dienstreise ausschließende "geringe Entfernung" zwischen der Dienststätte oder Wohnung des Dienstreisenden und dem Ort, an dem das Dienstgeschäft erledigt wird, höchstens zwei Kilometer beträgt und nach der Straßenentfernung zu bemessen ist (BVerwG, Urteil v. 4.12.2025 – 5 C 9.24).

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Einkommensteuer //

Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit (BFH)

Vereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass seine Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig werden sollen (Prolongation), führt die Vereinbarung nicht zum Zufluss der Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, wenn sie vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist (BFH, Urteil v. 17.9.2025 - VIII R 30/23; veröffentlicht am 4.12.2025).

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Einkommensteuer //

Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück (BFH)

Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung gem. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen BFH, Urteil v. 25.11.1992 - X R 34/89). Der Tatbestand des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige, dem eine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen zufließt, bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand (u.a. entgegen BFH, Urteil v. 24.10.1990 - X R 161/88) (BFH, Urteil v. 10.10.2025 - IX R 4/24; veröffentlicht am 4.12.2025).

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Einkommensteuer //

Zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen behinderten Kindes bei Bezug von Erwerbsminderungsrenten und von ALG II (BFH)

Sozialleistungen, die einem volljährigen Kind mit Behinderung zufließen, sind grundsätzlich als finanzielle Mittel zu erfassen, die seine Fähigkeit zum Selbstunterhalt gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG erhöhen; dies gilt auch für das frühere Arbeitslosengeld II (ALG II) und das Bürgergeld nach §§ 19 ff. des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) (BFH, Urteil v. 25.9.2025 - III R 20/23; veröffentlicht am 4.12.2025).

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Unternehmensvermögen //

Vermeidung von Umsatzsteuer durch Entnahme vor Verkauf

Das Entnahme-Verkauf-Modell ist eine interessante Gestaltung bei der Umsatzsteuer. Ein Gegenstand, der ohne Recht auf Vorsteuerabzug erworben oder ins Unternehmen eingelegt wurde, kann danach vor einer Veräußerung aus dem Unternehmensvermögen entnommen werden, ohne dass Umsatzsteuer anfällt. Die nachfolgende Veräußerung erfolgt nicht mehr im Rahmen des Unternehmens und ist nicht steuerbar. Das FG Niedersachsen hat jetzt die Voraussetzungen präzisiert.

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Schätzungen //

BFH präzisiert Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Methoden

Der Bundesfinanzhof hat erhebliche Zweifel geäußert, ob die amtliche Richtsatzsammlung in der bisherigen Form eine geeignete Grundlage für einen äußeren Betriebsvergleich darstellt. Wir greifen die für die Beratungspraxis sehr interessanten grundsätzlichen Ausführungen in dem Urteil zu Schätzungen auf. Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung nicht nur übersichtlich zusammengefasst, sondern auch präzisiert – insbesondere, was das Rangverhältnis der Schätzungsmethoden angeht.

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Energetische Maßnahmen //

Neue Vorgaben der Finanzverwaltung zur Steuerermäßigung nach § 35c EStG

Das Bundesfinanzministerium hat sein Anwendungsschreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gem. § 35c EStG aktualisiert. Wir informieren Sie über die folgenden für die Praxis relevanten Neuerungen: Erweiterung der Wohnfläche als begünstigtes Objekt, Konsequenzen bei dem Verkauf an den Ehegatten im Rahmen einer Scheidung, genaue Definition von Umfeldmaßnahmen, Förderung erst bei vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrags.

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