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Einkommensteuer | Steuerfreistellung des niederländischen Arbeitslohns im Ansässigkeitsstaat Deutschland (BFH)
Der für eine Tätigkeit im
Königreich der Niederlande gezahlte Arbeitslohn eines in der Bundesrepublik
Deutschland ansässigen Arbeitnehmers ist auch insoweit nach Art. 14 Abs. 1
i.V.m.
Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande
2012/2016 unter Anwendung des Progressionsvorbehalts von
der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, als der Arbeitnehmer
den Arbeitslohn aufgrund der sog. 30 %-Regelung steuerfrei erhalten hat
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der Kläger war im Streitjahr 2019 ausschließlich in Deutschland wohnhaft und bei einem Arbeitgeber in den Niederlanden beschäftigt. Er übte seine nichtselbständige Arbeit an 157 Tagen in den Niederlanden und an 80 Tagen in Deutschland aus. Sein niederländischer Arbeitgeber machte von der sog. 30%-Rege...