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Übertragung einer sog. § 6b-Rücklage aus einer Gesamthandsbilanz in eine Ergänzungsbilanz
Nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG können die Kommanditisten (Mitunternehmer) einer KG, in deren Gesamthandsbilanz der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks der Gesellschaft durch Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG neutralisiert worden ist, von ihrem Wahlrecht auf Übertragung der Rücklage in Ergänzungsbilanzen unterschiedlich Gebrauch machen ().
Einordnung
Die Übertragung von Veräußerungsgewinnen nach § 6b EStG bildet ein Wahlrecht des Stpfl., mit dem ein Veräußerungsgewinn, der aus betrieblichen Immobilien resultiert, im Falle einer Reinvestition auf andere Wirtschaftsgüter übertragen und damit einer sofortigen Besteuerung entzogen werden kann. Sofern die Reinvestition nicht unmittelbar zusammen mit der Veräußerung erfolgt, kann hierzu bilanziell eine Rücklage gebildet werden.
Bei Personengesellschaften ist hierbei eine gesellschafterbezogene Betrachtungsweise anzuwenden (Subjektbesteuerung). Die Rücklagenbildung und deren Fortentwicklung sind – je nach den Verhältnissen des Einzelfalls – in der Gesamthandsbilanz (ggf. unter Einbezug von Ergänzungsbilanzen) ebenso möglich wie...