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Online-Nachricht - Mittwoch, 02.07.2025

Digitalisierung | Berliner Steuerverwaltung setzt ab sofort das "RABE"-Verfahren ein (SenFin)

Die Berliner Steuerverwaltung setzt ab sofort im Rahmen der elektronischen Steuererklärungr das sog. RABE-Verfahren ein. "RABE" steht für „Referenzierung auf Belege“. Damit wird das Einreichen von Belegen bei der Steuererklärung zukünftig leichter.

Hierzu führt die Senatsverwaltung für Finanzen weiter aus:

  • "RABE" bietet die Möglichkeit, Belege direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung digital zu hinterlegen und diese – über sog. Referenzierungen – den fachlich-inhaltlich passenden Eingabefeldern zuzuordnen. Das hat den Vorteil, dass die Mitarbeiter in den Finanzämtern die Belege bei der Bearbeitung der Steuererklärung elektronisch abrufen können. Dadurch wird die Bearbeitung erleichtert und der Arbeitsaufwand reduziert. Über den Belegabruf informiert das Finanzamt elektronisch.

  • Die "RABE"-Funktion steht in Mein ELSTER sowie kompatiblen Softwareprodukten zur Verfügung. Der Service kann erstmals bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung ab dem VZ 2023 genutzt werden. Dieser steht somit auch für die Erstellung der Einkommensteuererklärung 2024 zur Verfügung.

  • Das "RABE"-Verfahren wurde im bundesweiten KONSENS-Programmierverbund entwickelt und ergänzt die bisherigen Optionen, Belege elektronisch oder per Post einzureichen. Nach erfolgreicher Pilotierung in den Finanzämtern der Länder Bayern und Hamburg wird es ab sofort auch in den Berlinern Finanzämtern eingesetzt.

Hinweis:

Die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen mit referenzierten Belegen soll bis Ende dieses Jahres sukzessive bundesweit an allen Finanzämtern möglich sein.

Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
HAAAJ-94520