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BFH | Verzinsung von unionsrechtswidrig einbehaltener Kapitalertragsteuer
Klägerin war eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft, die in den Streitjahren (2007–2011) eine Beteiligung an der inländischen B-AG hielt und hieraus Dividendenausschüttungen bezog. Gesellschafterin der Klägerin war eine gemeinnützige Stiftung, die weder in Österreich noch in Deutschland ansässig war. Die Klägerin hatte beim BZSt erfolglos einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung gestellt. Entsprechend wurde auf die Ausschüttungen Kapitalertragsteuer einbehalten. Die Klägerin stellte Erstattungsanträge beim BZSt, die wegen § 50d Abs. 3 EStG a. F. zunächst versagt wurden. Eine Erstattung erfolgte erst im Anschluss an die EuGH-Entscheidungen u. a. v. - Rs. C-504/16 und C-613/16 „Deister Holding und Juhler Holding“, NWB CAAAG-69289 zur Unionsrechtmäßigkeit des...