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Vertrauensschutz bei langjähriger falscher Handhabung durch das Finanzamt?
Darf der Fortbestand einer bisherigen langjährigen steuerlichen Behandlung zugunsten eines Steuerpflichtigen allein unter Hinweis auf das Prinzip der Abschnittsbesteuerung abgelehnt werden? – Über diese spannende Frage muss der Bundesfinanzhof befinden. Das FG Düsseldorf hat erwartungsgemäß geurteilt, dass eine Berufung auf einen Vertrauensschutztatbestand nicht möglich ist. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision war aber überraschenderweise erfolgreich.
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Wenn das Finanzamt viele Jahre lang Aufwendungen steuermindernd anerkennt – z. B. als Werbungskosten –, ist es für Steuerlaien zumeist nur sehr schwer verständlich, wenn diese für die Zukunft nicht mehr bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden, obwohl sich die Verhältnisse nicht geändert haben. Also ohne dass sich das Gesetz geändert oder es ein einschneidendes Urteil des Bundesfinanzhofs gegeben hat. Als Steuerprofi wissen Sie natürlich, dass dies mit dem Prinzip der Abschnittsbesteuerung zusammenhängt.
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