u.a. Einkommensteuer | Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten (BMF)
Das BMF hat wegen des fortdauernden
russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine den zeitlichen Anwendungsbereich
der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen auch auf das Jahr 2026 erstreckt
().
Danach wird der zeitliche Anwendungsbereich der BMF-Schreiben
vom - IV C 4 - S 2223/19/10003 :013, BStBl 2022 I S. 330 (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 18.3.2022),
vom , BStBl 2022 I S. 923 (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 9.6.2022) und
vom , BStBl 2023 I S. 404 (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 13.3.2023)
über den (vgl. hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis durchgeführt werden.
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
DAAAK-06087