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Verfahrensrecht

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Verfahrensrecht //

Zur vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts (BRAK)

Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht nur unerhebliche Zeit einschläft, ist abwesend, wenn er dadurch wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann, so dass das erkennende Gericht dann nicht mehr i.S. von § 119 Nr. 1 FGO vorschriftsmäßig besetzt ist. Auf einen entsprechenden Beschluss des BFH, der nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt wurde (BFH, Beschluss v. 12.2.2026 - V B 64/24), weist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aktuell hin.

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Einkommensteuer/Verfahrensrecht //

Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen (BMF)

Das BMF hat eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG veröffentlicht (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 18.3.2026 - FM3-S 0625-1/15).

Fokus //

Fokus: E-Mails als Handels- und Geschäftsbriefe – ab wann Vorlagepflicht?

Der BFH hatte über folgenden Sachverhalt zu urteilen: Muss eine Steuerpflichtige E-Mails als Handels- und Geschäftsbriefe vorlegen und muss ein „Gesamtjournal“ über sämtlichen E-Mail-Verkehr erstellt und vorgelegt werden? Lesen Sie im Folgenden, welche Pflichten die Steuerpflichtige treffen und welche nicht (BFH, Beschluss v. 30.4.2025 - XI R 15/23, BStBl 2025 II S. 763, LAAAJ-99915).

Steuerrecht //

Steuerliche Aspekte der Strafhaft

Überblick über die verfahrensrechtlichen Mitwirkungsobliegenheiten und das Besteuerungsverfahren während des Strafvollzugs

Maßnahmen des Strafvollzugs greifen tief in die persönliche Freiheit der Betroffenen ein. Gleichwohl entziehen sie sich nicht der Einbindung in die allgemeine Rechtsordnung. Dies gilt in gleicher Weise für das Steuerrecht. Entsprechende Fragen stellen sich daher auch im Zusammenhang mit einer Strafhaft.

Abgabenordnung //

Zur formellen Satzungsmäßigkeit und zum Ausschluss des Kooperationsprivilegs auf den Hoheitsbetrieb einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

Mit Urteil v. 20.11.2025 hat der BFH entschieden, die Satzung einer (vorgeblich) steuerbegünstigten Körperschaft müsse zweifelsfrei erkennen lassen, dass und welche ausschließlich steuerbegünstigten Zwecke verfolgt werden. Unklarheiten gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen. Sei die formelle Satzungsmäßigkeit nicht gegeben, liege ein materieller Fehler i. S. des § 60a Abs. 5 Satz 1 AO vor, der zur Aufhebung eines Feststellungsbescheids nach § 60a Abs. 1 AO berechtige. – Zudem fallen juristische Personen des öffentlichen Rechts, die im Hoheitsbetrieb steuerbegünstigte Zwecke erfüllen, nicht als leistungsempfangende Körperschaften in den Anwendungsbereich des § 57 Abs. 3 AO (sog. Kooperationsprivileg).

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Verfahrensrecht //

Zur formellen Satzungsmäßigkeit (BFH)

Materielle Fehler i. S. des § 60a Abs. 5 Satz 1 AO sind Fehler im Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1 AO, die allein die formelle Satzungsmäßigkeit betreffen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die im hoheitlichen Bereich steuerbegünstigte Zwecke verwirklichen, fallen nicht als leistungsempfangende Körperschaften in den Anwendungsbereich des § 57 Abs. 3 AO (BFH, Urteil v. 20.11.2025 - V R 23/23; veröffentlicht am 12.3.2026).

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Verfahrensrecht //

Zu den Anforderungen an die satzungsmäßige Vermögensbindung (BFH)

Die satzungsmäßige Vermögensbindung ist gegeben, wenn in der Satzung entweder der steuerbegünstigte Verwendungszweck genau bestimmt wird oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts hinreichend benannt wird, der das Vermögen nach Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks für steuerbegünstigte Zwecke übertragen werden soll (BFH, Urteil v. 20.11.2025 - V R 10/24; veröffentlicht am 12.3.2026).

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