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Verfahrensrecht

Gesetzgebung //

Steueränderungsgesetz 2025, Aktivrentengesetz und Cuxhavengesetz

Am 19.12.2025 haben mehrere Gesetzesvorhaben erfolgreich den Bundesrat passiert, mit denen eine beachtliche Zahl an steuerlichen Änderungen, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart worden waren, zum Jahresausklang umgesetzt werden konnten. Dieses neue Entlastungspaket mit einem jährlichen Gesamtvolumen von rund 7,4 Mrd. € begünstigt breite Teile der Gesellschaft u. a. mit steuerlichen Entlastungen und Erleichterungen für Arbeitnehmer, Landwirte, Gastronomie, Spitzensportler und ehrenamtliches Engagement. Hervorzuheben sind:

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Einkommensteuer/Verfahrensrecht //

Keine rückwirkende Beseitigung einer verdeckten Gewinnausschüttung durch Anrechnung auf den Kaufpreis nach Bestellung eines „Vorkaufrechts“ (BFH)

Beruht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) auf der Annahme, das durch den Gesellschafter entgeltlich bestellte "Vorkaufsrecht" (hier: nach spanischem Recht) an einem Grundstück habe den Gesellschafter als Eigentümer nicht belastet und für die Gesellschaft als Vorkaufsberechtigte keinen Wert, und verkauft der Gesellschafter als Grundstückseigentümer das Grundstück später an die Gesellschaft als Vorkaufsberechtigte, führt die Anrechnung des Kaufpreises für das "Vorkaufsrecht" auf den Kaufpreis für das Grundstück nicht dazu, dass die vGA rückwirkend entfällt (Abgrenzung zum BFH-Urteil v. 10.8.1994 - X R 42/91) (BFH, Urteil v. 21.10.2025 - VIII R 19/23; veröffentlicht am 8.1.2026).

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Einkommensteuer/Verfahrensrecht //

Thesaurierungsbegünstigung: Berücksichtigung von gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG (BFH)

Für die Prüfung der Thesaurierungsbegünstigung gem. § 34a Abs. 1 EStG hat das Finanzgericht, soweit die damit zusammenhängenden Einkünfte vom Lage-/Betriebsfinanzamt i. S. des § 18 Abs. 1 AO nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gesondert festgestellt worden sind, im Einzelfall festzustellen, ob vom Lage-/Betriebsfinanzamt auch ein Feststellungsbescheid über die maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen gem. § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG erlassen worden ist (BFH, Urteil v. 9.9.2025 - VI R 23/23; veröffentlicht am 8.1.2026).

Buchführung //

Rechnungslegung in gemeinnützigen Vereinen

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Auswahl der geeigneten Methode

Steuerbegünstigte Vereine (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i. V. mit §§ 51-68 AO) haben bei der Wahl ihrer Rechnungslegungsmethode mehr Möglichkeiten als andere Personen des Steuerrechts. In der Praxis entscheiden sich viele Vereinsvorstände dafür, eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG für den gesamten Verein zu erstellen, obwohl hierfür keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Außenprüfung //

Betriebsprüfung: Richtsatzsammlung auf dem Prüfstand

Auswirkungen des BFH-Urteils vom 18.6.2025 auf die Prüfungs- und Beratungspraxis

Lange haben Steuerberater und Betriebsprüfer auf das Urteil des BFH zur Richtsatzsammlung gewartet. Zehn Jahre nach dem Urteil zur Zulässigkeit einer Schätzung mittels Zeitreihenvergleich veröffentlichte der BFH nunmehr das Urteil vom 18.6.2025 zu den Anforderungen an die Aufzeichnungen bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und Verwendung einer offenen Ladenkasse, zur Auswahl zwischen in Betracht kommenden Schätzungsmethoden und zur Zulässigkeit einer Schätzung nach der amtlichen Richtsatzsammlung.

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