Suchen

Verfahrensrecht

Abo Umsatzsteuer/Abgabenordnung //

Wenn das Finanzamt zweimal klopft

Das deutsche Steuerverfahrensrecht sieht durch den Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 1 Satz 1 AO vor, dass die Steuerfestsetzung jederzeit zugunsten oder zulasten des Unternehmers aufgehoben oder geändert werden kann (§ 164 Abs. 2 Satz 1 AO). Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH. Der Unternehmer kann sich jedoch mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH hiergegen zur Wehr setzen.

...
Abo Einkommensteuer/Verfahrensrecht //

Verzinsung von Kapitalertragsteuerbeträgen, die nach § 50d Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 43b EStG und Art. 5 MTR zu erstatten sind (BFH)

Ausländische Anteilseignergesellschaften, denen einbehaltene Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen nach Art. 5 der Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR) i.V.m. § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. (heute § 50c Abs. 3 Satz 1 EStG) zu erstatten ist, haben auf der Grundlage des Unionsrechts einen Verzinsungsanspruch, wenn ihnen die Erstattung der Steuerbeträge unter Verstoß gegen das Unionsrecht vorenthalten wird oder die Kapitalertragsteuer von vornherein unter Verstoß gegen das Unionsrecht einbehalten wird (BFH, Urteil v. 25.2.2025 - VIII R 32/21; veröffentlicht am 15.5.2025).

Abo Abgabenordnung //

Zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO

Mit Urteil v. 12.12.2024 hat der BFH entschieden, die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO sei nach Maßgabe des Art. 20 GG (Demokratieprinzip) zu bestimmen. Begünstigt sei danach die Förderung eines „staatsfreien“ Prozesses der Meinungs- und Willensbildung, da die Staatsorgane durch den Prozess der politischen Willensbildung des Volkes, der in die Wahlen einmünde, erst hervorgebracht würden. Vor diesem Hintergrund kann auch der Betrieb einer Onlineplattform als Förderung der Allgemeinheit i. S. von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO anzusehen sein, wenn diese dafür bereitgestellt wird, Anliegen zu formulieren, die auf eine öffentliche Meinungsbildung mit Bezug zur Ausübung von Staatsgewalt Einfluss nehmen sollen.

...
Abo Jahresbericht 2024 //

In 44 % der Revisionsverfahren entschied der BFH zugunsten der Bürger

Wir lassen Sie an interessanten Infos auf der diesjährigen Jahrespressekonferenz des Bundesfinanzhofs teilhaben. Danach entschied das höchste deutsche Steuergericht 2024 (wie im Vorjahr) in immerhin 44 % der Fälle in Revisionsverfahren zugunsten der Bürger. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Revisionsverfahren lag bei 23 Monaten (2023 waren es noch 25 Monate). Bereits 43 % aller mündlich verhandelten Revisionen waren Videoverhandlungen.

Abo Abgabenordnung //

Die Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Zustellung an nicht allen Werktagen

Der Umstand, dass ein vom Finanzamt beauftragter Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht entgegen. Dies gilt auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt.

...
Abo Umsatzsteuer //

Verwaltung "unselbständiger Stiftungen" (BFH)

Für eine steuerbare Verwaltungsleistung reicht es aus, dass diese sich auf ein Sondervermögen bezieht, ohne dass es für die Bejahung eines verbrauchsfähigen Vorteils beim Leistungsempfänger darauf ankommt, ob dieser entgeltlich eigene Vermögensinteressen oder die Vermögensinteressen Dritter - wie etwa gemeinnützige Interessen – verfolgt (BFH, Urteil v. 5.12.2024 - V R 13/22; veröffentlicht am 8.5.2025).

...
Abo Verfahrensrecht //

Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter (BFH)

Das Staatswesen im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO kann durch die Zurverfügungstellung einer Online-Plattform gefördert werden, wenn deren Betreiber die dort zur Abstimmung gestellten Anliegen - auch parteipolitisch - neutral und ohne inhaltliche Wertung fördert und sich dabei innerhalb des allgemeinen Rahmens des Gemeinnützigkeitsrechts bewegt (BFH, Urteil v. 12.12.2024 - V R 28/23; veröffentlicht am 8.5.2025).

...
Abo Grunderwerbsteuer/Verfahrensrecht //

Gestaltungsmissbrauch bei einer Grundstücksübertragung im Umlegungsverfahren (BFH)

Die Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG in der bis zum 28.12.2020 geltenden Fassung (a.F.) kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Eigentumserwerb durch Zuteilung in einem Umlegungsverfahren einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO darstellt. Ein Gestaltungsmissbrauch liegt vor, wenn das Umlegungsverfahren zweckwidrig dazu genutzt wird, einen reinen Rechtsträgerwechsel an einem Grundstück zu bewirken (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - II R 14/22; veröffentlicht am 8.5.2025).

Abo Einkommensteuer //

Gesellschafterdarlehen an vermögensverwaltende Personengesellschaft

Das Darlehen eines Gesellschafters einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an die vermögensverwaltende Personengesellschaft wird steuerlich im Umfang der Beteiligungsquote des Gesellschafters nicht anerkannt. Aufgrund der bei den Überschusseinkünften geltenden Bruchteilsbetrachtung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO gewährt der Gesellschafter steuerlich das Darlehen im Umfang seiner Beteiligungsquote an sich selbst.

...
Abo Verfahrensrecht //

Erstmalige Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen im Rahmen eines Änderungsbescheids (BFH)

Die unbefristete Optionserklärung nach § 13a Abs. 8 ErbStG in der Fassung von 2013 ist im Einspruchsverfahren zu berücksichtigen, soweit ihre steuerrechtlichen Auswirkungen nicht über den durch § 351 Abs. 1 AO gesetzten Rahmen hinausgehen. Die Bindungswirkung nach § 351 Abs. 1 AO hat nicht zur Folge, dass die Verschonung, wenn sie den Änderungsrahmen verlässt, insgesamt zu versagen ist (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - II R 44/21; veröffentlicht am 2.5.2025).

...
Abo Verfahrensrecht //

Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, auch wenn Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wird (BFH)

Der Umstand, dass der vom Finanzamt (FA) beauftragte Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht entgegen. Dies gilt auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt (BFH, Urteil v. 20.2.2025 - VI R 18/22; veröffentlicht am 2.5.2025).

Abo Einkommensteuer //

Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen unter Angehörigen

Bei Darlehensverträgen unter Angehörigen mangelt es nicht selten – wie bei grundsätzlich allen Verträgen unter Angehörigen – an einem Interessenwiderstreit. Vor diesem Hintergrund ist mit einer kritischen Überprüfung durch die Finanzverwaltung zu rechnen, ob das Vertragsverhältnis für steuerliche Zwecke anzuerkennen ist. In diesem Zusammenhang kommt dem sog. Fremdvergleich entscheidende Bedeutung zu.

Abo Finanzgerichtsordnung //

Das Vertrauen auf die Einhaltung der üblichen Postlaufzeiten nach den Änderungen durch das PostModG im Hinblick auf die steuerlichen Fristen

Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des BFH konnte grundsätzlich darauf vertraut werden, dass inländische Briefpost – bei rechtzeitigem Einwurf vor der Leerung des Briefkastens – am folgenden Werktag ausgeliefert wird. Durch die neuen Zielvorgaben des § 18 Postgesetz (PostG), geändert durch das am 19.7.2024 in Kraft getretene Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG), kann an dem Vertrauen auf die Postlaufzeit von einem Werktag nicht mehr festgehalten werden.

Loading...