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Die Drei-Objekt-Grenze bei Immobilienverkäufen im Paket
Erneut äußert sich der BFH zur Drei-Objekt-Grenze im Rahmen des gewerblichen Grundstückshandels (). Er verdeutlicht, dass bei einer Veräußerung mehrerer Objekte en bloc eigenständige Zählobjekte anzunehmen sind. Eine kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtige Kapitalgesellschaft muss sich für die Überschreitung der bloßen Vermögensverwaltung außerdem nicht nachhaltig gewerblich betätigen.
Sachverhalt
Im Urteilsfall veräußerte eine in einen Immobilienkonzern eingegliederte GmbH im Streitjahr 2018 fünf Grundstücke im zweiten Jahr nach deren Erwerb durch einen einzigen Verkaufsakt (en bloc) an eine andere Gesellschaft des Konzerns. Der Konzern war auf dem Gebiet Immobilienentwicklung und -neubau tätig. Die von ihr beantragte erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG versagte das FA, da es einen gewerblichen Grundstückshandel annahm. Einspruch und Klage hiergegen blieben erfolglos. Die Veräußerung von mehreren Immobilien en bloc sei aus Sicht der Finanzverwaltung und der Vorinstanz ebenfalls dazu geeignet, einen gewerblichen Grundstückshandel auszulösen.
Der BFH bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz und erkannte im Urteilsfa...