
Sonderbilanz eines Gesellschafters
Überlässt ein Gesellschafter (Mitunternehmer) „seiner“ Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut zur Nutzung, ist von der Personengesellschaft für den entsprechenden Mitunternehmer eine Sonderbilanz aufzustellen und nach steuerrechtlichen Aspekten fortzuführen.