Bilanzreport 2025 – Darstellung ausgewählter Bilanzierungssachverhalte
Der Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Bilanzierungssachverhalte des letzten Jahres.
Der Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Bilanzierungssachverhalte des letzten Jahres.
Nachdem die Europäische Kommission am 4.7.2025 einen entsprechenden delegierten Rechtsakt erlassen hat, wurde am 8.1.2026 die delegierte Verordnung EU 2026/73 zur Taxonomie-VO im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Am 16.12.2025 stimmte das EU-Parlament für die am 9.12.2025 zwischen EU-Parlament und EU-Ministerrat erzielte vorläufige Einigung zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Änderungsrichtlinie zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und der Sorgfaltspflichten gemäß CSDDD.
Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 11.12.2025 gezielte „Änderungen zu Angaben über Treibhausgasemissionen (Änderungen an IFRS S2)“ veröffentlicht. Hintergrund der Änderungen sind Rückmeldungen von Unternehmen zu spezifischen Anwendungsproblemen bei der Implementierung von IFRS S2. Die Änderungen umfassen – unter Wahrung der Informationsbedürfnisse der Anleger – Erleichterungen und Klarstellungen, um Unternehmen bei der Anwendung von IFRS S2 zu unterstützen. Zuvor hatte der ISSB am 28.4.2025 einen entsprechenden Entwurf veröffentlicht.
Der Beitrag zeigt, wie das IASB die Bilanzierung dynamischer Risikosteuerungsaktivitäten weiterentwickelt: Ein neuer Bilanzposten soll Effekte zeitversetzt abgrenzen statt sofort ergebniswirksam zu erfassen – zu-nächst für Zinsanpassungsrisiken.
Im aktuellen Beitrag geht es um anteilsbasierte Vergütung nach IFRS 2: Je nach Art der Begleichung – Bar, Eigenkapital oder Wahlrecht – ergeben sich unterschiedliche Bilanzfolgen. Die Klassifikation als equity- oder cash-settled bestimmt Bewertung und Reporting.
Im aktuellen IFRS Beitrag steht das neue EFRAG-Diskussionspapier zur Verknüpfung finanzieller und nicht-finanzieller Informationen im Fokus. Es zeigt, warum eine bessere Verzahnung von ESG- und Finanzangaben ein zentrales Qualitätsmerkmal der Berichterstattung ist.
Der Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Bilanzierungssachverhalte des letzten Jahres.
Nachdem die Europäische Kommission am 4.7.2025 einen entsprechenden delegierten Rechtsakt erlassen hat, wurde am 8.1.2026 die delegierte Verordnung EU 2026/73 zur Taxonomie-VO im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Am 16.12.2025 stimmte das EU-Parlament für die am 9.12.2025 zwischen EU-Parlament und EU-Ministerrat erzielte vorläufige Einigung zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Änderungsrichtlinie zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und der Sorgfaltspflichten gemäß CSDDD.
Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 11.12.2025 gezielte „Änderungen zu Angaben über Treibhausgasemissionen (Änderungen an IFRS S2)“ veröffentlicht. Hintergrund der Änderungen sind Rückmeldungen von Unternehmen zu spezifischen Anwendungsproblemen bei der Implementierung von IFRS S2. Die Änderungen umfassen – unter Wahrung der Informationsbedürfnisse der Anleger – Erleichterungen und Klarstellungen, um Unternehmen bei der Anwendung von IFRS S2 zu unterstützen. Zuvor hatte der ISSB am 28.4.2025 einen entsprechenden Entwurf veröffentlicht.
Der Beitrag zeigt, wie das IASB die Bilanzierung dynamischer Risikosteuerungsaktivitäten weiterentwickelt: Ein neuer Bilanzposten soll Effekte zeitversetzt abgrenzen statt sofort ergebniswirksam zu erfassen – zu-nächst für Zinsanpassungsrisiken.
Im aktuellen Beitrag geht es um anteilsbasierte Vergütung nach IFRS 2: Je nach Art der Begleichung – Bar, Eigenkapital oder Wahlrecht – ergeben sich unterschiedliche Bilanzfolgen. Die Klassifikation als equity- oder cash-settled bestimmt Bewertung und Reporting.
Im aktuellen IFRS Beitrag steht das neue EFRAG-Diskussionspapier zur Verknüpfung finanzieller und nicht-finanzieller Informationen im Fokus. Es zeigt, warum eine bessere Verzahnung von ESG- und Finanzangaben ein zentrales Qualitätsmerkmal der Berichterstattung ist.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Februar 2026 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Im aktuellen Praxisfall wird der Frage der Zulässigkeit der Verrechnung eines negativen Unterschiedsbetrags nach § 253 Abs. 6 HGB mit anderen Ausschüttungssperren nachgegangen.
Leasingverträge gehören zum Alltag vieler Unternehmen – und damit auch zur täglichen Beratungspraxis. Ob Pkw, Maschinen oder Immobilien: Die richtige steuerliche Einordnung ist entscheidend, um Fehler bei der Gewinnermittlung zu vermeiden.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema „Einfluss des Formwechsels einer Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft auf die Befreiungsmöglichkeit nach § 293 HGB von der Konzernrechnungslegungspflicht“.
Der Beitrag fasst die neun zu erörternden Themen der jüngsten IFRS IC-Sitzung vom 25./26.11.2025 zusammen. Anwendungsfragen und Unklarheiten werden regelmäßig diskutiert, um zu entscheiden, ob sie weiter behandelt werden.
In diesem Beitrag wird das Thema „Variation Margin Call“ sowie dessen Einfluss auf die Kapitalflussrechnung näher beleuchtet. Anhand eines ausführlichen Beispiels wird aufgezeigt, wie sich ein Margin Call auf die Kapitalflussrechnung auswirkt.