Suchen Barrierefrei

Rechnungswesen

Nachhaltigkeit/Wirtschaftsprüfung //

Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter Sicherheit

Prüfer, Prüfungshandlungen und Prüfungsvermerke – eine empirische Untersuchung

Der Beitrag untersucht Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter Sicherheit bei HDAX-Unternehmen 2024: Wer die Prüfungen durchführt, welche Standards (ISAE 3000 Rev.) und Prüfungshandlungen angewendet werden und wie dies im Prüfungsvermerk berichtet wird.

Internationale Rechnungslegung //

Echte Green Claims oder Greenwashing?

Beurteilung des Greenwashing-Risikos aus externer Sicht mithilfe öffentlicher KI-Modelle – ein Modellversuch

Nachhaltigkeitsberichte stehen unter wachsendem Erwartungs- und Regulierungsdruck. Zugleich steigt das Risiko von Greenwashing durch vage oder selektive „Green Claims“. Der Beitrag untersucht strukturelle Greenwashing-Risiken und prüft, ob KI-Modelle Hinweise auf irreführende Nachhaltigkeitskommunikation erkennen können.

IDW //

Berichterstattung des FAB: Anforderungen an die Prognoseberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht veröffentlicht

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW hat am 3.2.2026 zu den Anforderungen an die Prognoseberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht Stellung genommen. Hintergrund für die Berichterstattung ist, dass die BaFin bei der Bekanntgabe ihres ergänzenden nationalen Prüfungsschwerpunkts „Lageberichterstattung im sich ändernden makroökonomischen Umfeld“ mitgeteilt hat, dass „Unternehmen [...] im Interesse einer umfassenden Information des Kapitalmarktes einen objektivierten Maßstab in ihrer Berichterstattung verwenden [sollten]. Sie sollten sich nicht allein auf die subjektive Einschätzung der Unternehmensleitung beschränken oder die Berichterstattung auf interne Steuerungsgrößen verengen.“

...

Offenlegungspflicht: Kein Ordnungsgeldverfahren bis Mitte März 2026

Nach § 325 HGB müssen Unternehmen ihren Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag des jeweiligen Geschäftsjahres veröffentlichen. Lassen Betriebe diese Frist verstreichen, leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) bei unvollständiger oder nicht fristgerechter Offenlegung ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld kann bis zu 50.000 € betragen und wird als Zwangsgeld solange wiederholt festgesetzt, bis die Offenlegung erfolgt ist.

Loading...