Soll man die CSRD-Frösche fragen, ob der Regulierungssumpf trockengelegt werden soll?
In dieser Folge diskutieren die Autoren am Beispiel einer CSRD-Studie, warum Teilnehmer und Inhalt einer Studie stets kritisch zu würdigen sind.
Dr. Norbert Lüdenbach geht im aktuellen Praxisfall der Frage nach, ob eine Rückstellung bei Rückgriffsansprüchen gegen mehrere Subunternehmer bei komplexer Verantwortungslage angesetzt werden muss.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema des Ansatzes und der Bewertung von Forstbaumschulkulturpflanzen im handelsrechtlichen Jahresabschluss unter Anwendung des sog. Baumschulerlasses.
In der Literatur wird die Aktivierung von Customizing-Aufwendungen als eigenständiger immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens, wenn SaaS vorliegt, kontrovers diskutiert.
Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 28.4.2025 den Entwurf „Amendments to Greenhouse Gas Emissions Disclosures Proposed amendments to IFRS S2“ veröffentlicht. Hintergrund der gezielten Änderungen an IFRS S2 sind Rückmeldungen aus der Anwendungspraxis. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen nicht auf eine Verringerung der Angaben zu Treibhausgasemissionen ab, sondern sollen den Unternehmen die Anwendung der Standards erleichtern und gleichzeitig die Entscheidungsnützlichkeit der den Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen erhalten.
Der EFRAG Sustainable Standards Board (SRB) hat am 25.4.2025 den Arbeitsplan zur Vereinfachung von ESRS Set 1 an die EU-Kommission übermittelt. Hintergrund dieses Projekts sind die Omnibusvorschläge der EU-Kommission vom 26.2.2025, die u. a. eine Vereinfachung der ESRS Set 1 vorsehen. Daraufhin hat die EU-Kommission EFRAG aufgefordert, bis zum 31.10.2025 fachliche Empfehlungen zur Vereinfachung von ESRS Set 1 zu erarbeiten und ihr zuvor einen Arbeitsplan zu übermitteln.
In den letzten Jahren war das Bilanzsteuerrecht durch zahlreiche Entscheidungen geprägt, die für die Beratungspraxis von Bedeutung sind. Der Beitrag soll einen Überblick über die jüngere Rechtsprechung zu ausgewählten bilanzsteuerrechtlichen Problemen bringen und auf ggf. vorhandene Verwaltungsanweisungen hinweisen.
Dr. Norbert Lüdenbach geht im aktuellen Praxisfall der Frage nach, ob eine Rückstellung bei Rückgriffsansprüchen gegen mehrere Subunternehmer bei komplexer Verantwortungslage angesetzt werden muss.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juli 2025 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema des Ansatzes und der Bewertung von Forstbaumschulkulturpflanzen im handelsrechtlichen Jahresabschluss unter Anwendung des sog. Baumschulerlasses.
Ertragsteuerlich gestalten sich Mietkauf- bzw. Mietverträge hinsichtlich der Zurechnung der Wirtschaftsgüter und der Behandlung der einzelnen Mietzahlungen oftmals problematisch. Bei der Beurteilung ist zwischen den verschiedenen Vertragstypen zu unterscheiden.
In der Literatur wird die Aktivierung von Customizing-Aufwendungen als eigenständiger immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens, wenn SaaS vorliegt, kontrovers diskutiert.
Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 28.4.2025 den Entwurf „Amendments to Greenhouse Gas Emissions Disclosures Proposed amendments to IFRS S2“ veröffentlicht. Hintergrund der gezielten Änderungen an IFRS S2 sind Rückmeldungen aus der Anwendungspraxis. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen nicht auf eine Verringerung der Angaben zu Treibhausgasemissionen ab, sondern sollen den Unternehmen die Anwendung der Standards erleichtern und gleichzeitig die Entscheidungsnützlichkeit der den Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen erhalten.
Der EFRAG Sustainable Standards Board (SRB) hat am 25.4.2025 den Arbeitsplan zur Vereinfachung von ESRS Set 1 an die EU-Kommission übermittelt. Hintergrund dieses Projekts sind die Omnibusvorschläge der EU-Kommission vom 26.2.2025, die u. a. eine Vereinfachung der ESRS Set 1 vorsehen. Daraufhin hat die EU-Kommission EFRAG aufgefordert, bis zum 31.10.2025 fachliche Empfehlungen zur Vereinfachung von ESRS Set 1 zu erarbeiten und ihr zuvor einen Arbeitsplan zu übermitteln.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juni 2025 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
In den letzten Jahren war das Bilanzsteuerrecht durch zahlreiche Entscheidungen geprägt, die für die Beratungspraxis von Bedeutung sind. Der Beitrag soll einen Überblick über die jüngere Rechtsprechung zu ausgewählten bilanzsteuerrechtlichen Problemen bringen und auf ggf. vorhandene Verwaltungsanweisungen hinweisen.
Ende April dieses Jahres veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihre Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen (Guidelines on Enforcement of Sustainability Information – GLESI) (PDF) in finaler Fassung.
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Bilanzierung erweiterter Garantien“.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Mai 2025 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.