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Kurzfassung zum Beitrag von Müller/Reinke, StuB 1/2026 S. 25

Vereinfachungen an Set 1 der ESRS innerhalb des festen Rahmens der CSRD vorgeschlagen

Prof. Dr. Stefan Müller und Dr. Jens Reinke

Die Änderung der Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde zum Jahresende 2025 noch einmal sehr hektisch. Am wurde sich auf neue, jeweils deutlich kleinere Anwenderkreise für die Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichtenregulierung im Rahmen des Triloggesprächs von EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat geeinigt, dem das EU-Parlament am zugestimmt hat. Bereits kurz zuvor am hat die EFRAG fristgemäß die Vorschläge für die Vereinfachungen des Set 1 der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) als fachliche Empfehlung (Technical Advice) an die EU-Kommission übergeben, welche gegenüber des Ende Juli 2025 zur Konsultation gestellten Exposure Drafts wiederum viele Änderungen aufweisen.

Einordnung

Nach einem Jahr voller Diskussionen ausgehend von der Omnibus-Initiative der EU-Kommission am und Überbietungen mit Vorschlägen zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei der Nachhaltigkeits-, Taxonomie- und Sorgfaltspflichtenregulierung fielen im Dezember 2025 zumindest viele vorläufige Entscheidungen, die Erstellern und Nutzern eine klarere Perspektive für die weitere Entwic...

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Vereinfachungen an Set 1 der ESRS innerhalb des festen Rahmens der CSRD vorgeschlagen

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