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Fortschritt und Stillstand bei der Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der deutsche Gesetzgeber hat es auch im Jahr 2025 nicht geschafft, das längst überfällige Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung zu verabschieden – und damit ins HGB umzusetzen. Dagegen hat die EU Wort gehalten: Am hat das EU-Parlament formal der mit der Omnibus-Initiative vom angestoßenen und dann im Laufe des Jahres noch erweiterten Abmilderung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) zugestimmt, der EU-Rat hatte schon am seine Zustimmung signalisiert. So kann die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt ggf. noch im 1. Halbjahr 2026 erfolgen. Offenbar wartet der deutsche Gesetzgeber dies noch ab, um dann das HGB nur einmalig ändern zu müssen, indem gleich die geänderte CSRD komplett umgesetzt wird. Preis ist ein weiter laufendes Vertragsverletzungsverfahren aufgrund der verschleppten Umsetzung und eine weiterhin große Rechtsunsicherheit für die Unternehmen der 1. Welle, für die sich ohnehin die Berichterstattung über die Geschäftsjahre 2025 und 2026 durch das sich auch auf der Zielgerade befindliche vereinfacht...